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" ... anzunehmen. Art. 12. Es bleibt vorbehalten , zu Zahlung im kleinen Verkehre und zur Ausgleichung, kleinere Münze nach einem leichteren Münzfusse, als dem Landesmünzfusse (Art. 2 und 3), in einem dem letztern entsprechenden Nennwerthe, als Scheidemünze... "
Koehne's Zeitschrift für Münz-, Siegel- und Wappenkunde - Seite 41
1842
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Politisches journal, nebst Anzeige von gelehrten und andern Sachen

1839 - 610 Seiten
...dem letztern entsprechenden Nennwerthe als Scheidemünze prägen zu lassen. Sämmtliche contrahirende Staaten verpflichten sich aber, nicht mehr Scheidemünze...eigenen Landes erforderlich ist. Sie werden auch nach Thunlichkeit darauf hinwirken , dass die gegenwärtig im Umlaufe befindliche Scheidemünze auf jenes...
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Nouveau recueil de traités: Nouv. série. (1826-1839).

G. F. de Martens - 1840 - 876 Seiten
...letztern entsprechenden Nennwerthe, als Scheidemünze prägen zu lassen. Sämmtliche contrahirende Staaten verpflichten sich aber, nicht mehr Scheidemünze...eigenen Landes erforderlich ist. Sie werden auch nach Thiinlichkeit darauf hinwirken , dass die gegenwärtig im Umlauf befindliche Scheidemünze auf jenes...
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Nouveau recueil de traités d'alliance, de paix, de trève... et de plusieurs ...

Georg Friedrich Martens - 1840 - 914 Seiten
...letztern entsprechenden Nennwerthe, als Scheidemünze prägen zu lassen. Sämmtliche contrahirende Staaten verpflichten sich aber, nicht mehr Scheidemünze...eigenen Landes erforderlich ist. Sie werden auch nach Thunlichkeit , darauf hinwirken , <3ass die gegenwärtig im Umlauf befindliche Scheidemünze auf jenes...
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Supplément au Recueil de principaux traités d'alliance, de paix, de trêve ...

Georg Friedrich Martens - 1840 - 886 Seiten
...letztern entsprechenä*n Nennwerthe, als Scheidemünze prägen zu lassen. • ämmtliche contrahirende Staaten verpflichten sich aber, nicht mehr Scheidemünze in Umlauf zu setzen , als zu ^igem Zwecke für das Bedürfniss des eigenen Landes erforderlich ist. Sie werden auch nach Thunlichkeit...
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Vierzehn Abhandlungen über Gegenstände der Nationalökonomie und ...

Johann Friedrich Knapp - 1840 - 240 Seiten
...entsprechenden Nennwerthe, als Scheidemünze prägen zu lassen. Sämmtliche hohe eontrahirende Theile verpflichten sich aber, nicht »mehr Scheidemünze in Umlauf zu setzen, als zu obigem Zweck für das Bedürfniß des Landes erforderlich ist; ferner (Art. 13. o.) ihre Silbei scheidemünze...
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Mitteilungen der Bayerischen numismatischen gesellschaft, Bände 1-6

Bayerische numismatische gesellschaft, Munich - 1882 - 692 Seiten
...prägen zu lassen. Sämmtliche contrahirende Staaten verpflichten sich aber, nicht mehr Scheidemünzen in Umlauf zu setzen, als zu obigem Zwecke für das Bedürfniss des Landes erforderlich ist. (Art. XII.)" Eine Uebereinkunft des Mtinzvereines süddeutscher Stauten am...
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