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APR 1 2 1932

Vorwort.

Die zwei Jahre, die seit dem Erscheinen der letzten Doppelauflage dieses Buches verstrichen sind, haben der Dogmatik des Strafrechts vielseitige und fruchtbare Anregung gebracht. Die Begriffe Rechtswidrigkeit" und Schuld" sind durch die eindringenden Untersuchungen von Kohlrausch, ME. Mayer, Radbruch, Hold von Ferneck und Graf zu Dohna wieder in den Mittelpunkt des Interesses gerückt worden; daß ich die in diesen Arbeiten vorläufig gewonnenen Ergebnisse wenigstens zum Teil zur Berichtigung und Weiterbildung meiner Darstellung verwerten konnte, war mir eine besondere Freude, für die ich dem jüngeren Geschlecht befreundeter Fachgenossen auch an dieser Stelle herzlich danken möchte. Aber auch der Schlußband von Bindings Lehrbuch darf unter den bleibenden Bereicherungen unsrer Literatur nicht unerwähnt bleiben.

Besonderen Dank schulde ich meinem Berliner Kollegen James Goldschmidt, der vom ersten bis zum letzten Bogen die Neuauflage mit seinem kritischen Beirat begleitet und gar manche Verbesserung des Textes veranlaßt hat. Herr stud. jur. Hermann Günther hat in sorgfältigster Weise die Korrektur und für den T Besonderen Teil das Nachschlagen der Zitate besorgt.

Zu den bisher mir zugänglich gewordenen Übersetzungen ins Portugiesische, Neugriechische, Serbische und Russische tritt demnächst eine Übertragung der 12. und 13. Auflage ins Rumänische, deren Leitung Professor J. Tanoviceanu in Bukarest übernommen hat; eine polnische Übersetzung ist in Angriff genommen.

Charlottenburg den 5. Juni 1905.

Dr. Franz v. Liszt.

Inhaltsverzeichnis.

Einleitung.

§ 1. Der Begriff des Strafrechts und die Aufgabe des Lehrbuchs. I. Das Strafrecht als die rechtlich begrenzte Strafgewalt des Staates. II. Die Kriminalpolitik. III. Die Quellen des Strafrechts .

I, Die Geschichte des Strafrechts.

§ 2. Allgemein-geschichtliche Einleitung. I. Rechtsvergleichung und Kriminalpolitik. II. Der soziale Charakter der ursprünglichen Strafe. III. Die staatliche Strafe. IV. Der Zweckgedanke in der Strafe.

§ 3. Das Strafrecht der Römer. I. Bis zum 7. Jahrhundert der Stadt. II. Die Zeit des Quästionenprozesses. III. Die Kaiserzeit . .

$ 4. Das mittelalterlich-deutsche Strafrecht. Erster Abschnitt. Das frühere Mittelalter: Bis zum 13. Jahrhundert. I. Ursprünglicher Charakter. II. Das Kompositionensystem. III. Die öffentliche Strafe. IV. Der Zerfall der fränkischen Monarchie. Zweiter Abschnitt. Das spätere Mittelalter: Vom 13. bis ins 16. Jahrhundert.

Deutschlands.

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.. 12

5. Die peinliche Gerichtsordnung Karls V. I. Die italienischen Juristen des Mittelalters. II. Die populär-juristische Literatur III. Deutsche Gesetzgebungen; insbesondere die Schwarzenbergschen Arbeiten. IV. Die Entstehungsgeschichte der PGO. V. Ihre Bedeutung

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6. Das gemein-deutsche Strafrecht. I. Die Gesetzgebung bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts. II. Die gemeinrechtliche Wissenschaft. III. Die Rechtspflege. IV. Die Gesetzgebung seit 1750

.

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25

§ 7. Das Zeitalter der Aufklärung. I. Die literarische Bewegung. II. Anerkennung der neuen Gedanken durch die Gesetzgebung . 33 § 8. Die deutsche Strafgesetzgebung bis zum Jahre 1870. I. Die deutschen Strafgesetzbücher vor 1851. II. Das preußische Strafgesetzbuch von 1851. III. Die deutsche Landesstrafgesetzgebung nach 1851

. . 37

§ 9. Die außerdeutsche Strafgesetzgebung des 19. Jahrhunderts. I. Österreich-Ungarn. II. Die Niederlande. III. Der skandinavische Norden. IV. Der russische Staat. V. Die Balkanstaaten. VI. Die Schweiz. VII. Frankreich, Belgien, Luxemburg, Monaco. VIII. Die iberische Halbinsel. IX. Die italienische Halbinsel. X. Die Staaten mit englisch-amerikanischem Recht. XI. Die mittel- und südamerikanischen Staaten. XII. Die Türkei. XIII. Die hinterasiatischen Staaten. XIV. Der Kongostaat. . 42

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10. Die deutsche Strafrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts. I. Die Blütezeit der Wissenschaft. II. Die Strafrechtstheorien. III. Die Zeit des Verfalls

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