Grundzüge des Heerwesens und des Infanteriedienstes der Königlich Preußischen Armee

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Grobe, 1850 - 498 Seiten
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 481 - Kriegsartikel und die mir erteilten Vorschriften und Befehle genau befolgen und mich so betragen will, wie es einem rechtschaffenen...
Seite 290 - Das Militär hat von seinen Waffen nur insoweit Gebrauch zu machen, als es zur Erreichung der vorstehend angegebenen Zwecke erforderlich ist. Der Gebrauch der Schußwaffe tritt nur dann ein, wenn entweder ein besonderer Befehl dazu erteilt worden ist, oder wenn die anderen Waffen unzureichend erscheinen.
Seite 78 - Funktionszulage, wenn und wie eine solche nach den bestehenden Vorschriften und Grundsätzen gezahlt werden kann. Ist mit der Dienstleistung am Bestimmungsorte eine feste Zulage oder Entschädigung, oder ein sonstiger dauernder Zuschuß verbunden, oder findet der Kommandirte daselbst Unterkommen in einer Kaserne «., so erfolgen die Tagegelder nur bis zur Ankunft am Bestimmungsorte.
Seite 120 - Anditeur die Ansicht zu berichtigen suchen und, wenn dies ohne Erfolg bleibt, die abweichende Meinung mit den dafür angegebenen Gründen in das Protokoll aufnehmen. Zu einem gültigen Urtheile ist die unbedingte Stimmenmehrheit erforderlich. Ergiebt sich eine solche nicht für eine Meinung, so ist die Stimme für die härteste Strafe der nächst gelinderen so lange beizuzählen, bis die unbedingte Stimmenmehrheit vorhanden ist. Eben so wird, wenn die Mitglieder einer Klasse verschiedene Meinung...
Seite 128 - Gewissen überlassen, inwiefern sie aus ihrer bereits ausgesprochenen Meinung einen Grund hernehmen zu müssen glauben, den Angeschuldigten mit einer Strafe zu belegen oder auf Freisprechung zu votiren.
Seite 124 - Ehrengerichte gehören: 1) alle Handlungen und Unterlassungen, welche nicht durch besondere Gesetze als strafbar bezeichnet, gleichwohl aber dem richtigen Ehrgefühl oder den Verhältnissen des...
Seite 79 - Bei Versetzungen werden die Tagegelder für die Tage der Reise bis zu dem Tage der Ankunft am neuen Bestimmungsorte gegeben. Ist die Versetzung Folge einer Beförderung, so kommt dabei der Tagegeldsatz der neuen höheren Charge zur Anwendung. Dem auf eigenes Ansuchen Versetzten steht ein Anspruch auf Tagegelder nicht zu. §. 8.
Seite 481 - Kriegs- und Friedenszeiten und an welchen Orten es immer sei, treu und redlich dienen, Allerhöchstdero Nutzen und Bestes befördern, Schaden und Nachteil aber abwenden, die...
Seite 481 - Pflichten verletzt, Strafe zu gewärtigen hat, darf dagegen jeder rechtschaffene, unverzagte und ehrliebende Soldat der Anerkennung und des besonderen Wohlwollens seiner Vorgesetzten sich versichert halten.
Seite 127 - Kommandeur aufzufordern, als Ehrenmänner, ohne Leidenschaft, nach Pflicht und Gewissen und mit Erwägung der einwirkenden besonderen Verhältnisse, ihre Stimme abzugeben. Demnächst sind die Akten vom Ehrenrath vollständig vorzulesen.

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