Jahres-bericht uber die Fortschritte und Leistungen der chemischen Technologie, Band 43

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Wigand, 1898
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 533 - ... dem Abfertigungsbeamten ein kurzer Vermerk in dem Frachtbriefe zu machen. 3. Die mit verdichteten Gasen gefüllten Behälter dürfen nicht geworfen, auch der Einwirkung der Sonnenstrahlen oder der Ofenwärme nicht ausgesetzt werden. 4. Zur Beförderung sind bedeckt gebaute Wagen zu verwenden ; die Verladung in offene Wagen ist nur dann zulässig, wenn die Auflieferung in zur Beförderung auf Landwegen besonders eingerichteten, mit Planen bedeckten Fahrzeugen erfolgt.
Seite 533 - Höhe, oder, wenn sie sich ausserhalb des Flaschenhalses befinden, und wenn die Behälter unverpackt aufgeliefert werden , durch fest aufgeschraubte, aus Stahl, Schmiedeisen oder schmiedbarem Gusse hergestellte Kappen zu schützen sind ; d. falls sie in Wagenladungen unverpackt aufgeliefert werden, so verladen sein, dass ein Rollen unmöglich ist.
Seite 554 - Speiseraum betreten, Mahlzeiten einnehmen oder die Fabrik verlassen, wenn sie zuvor die Arbeitskleider abgelegt, die Haare vom Staube gereinigt , Hände und Gesicht sorgfältig gewaschen , die Nase gereinigt und den Mund ausgespült haben.
Seite 553 - Seife und Handtücher, sowie Einrichtungen zur Verwahrung derjenigen Kleidungsstücke, welche vor Beginn der Arbeit abgelegt werden, in ausreichender Menge vorhanden sein. Der Arbeitgeber hat seinen Chromatarbeitern wenigstens zweimal wöchentlich Gelegenheit zu geben, ein warmes Bad zu nehmen.
Seite 554 - Chromatbetriebe fernzuhalten. § 14. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Krankenbuch zu führen oder unter seiner Verantwortung durch einen Betriebsbeamten führen zu lassen. Er haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Einträge, soweit sie nicht vom Arzte bewirkt sind. Das Krankenbuch muss enthalten : l . den Namen dessen, welcher das Buch führt, 2.
Seite 511 - Temperatur 17,5° beträgt, bis zur Marke auf. Die Flasche wird mit einem Kautschukstopfen verschlossen und ohne Verzug 30 Minuten lang in einen Rotirapparat gebracht, der sich 30- bis 40mal in der Minute um seine Achse dreht.
Seite 628 - HMnO4 wirken entsprechend ihrer Stellung in der für Oxydationsmittel auf Grund ihres elektrischen Verhaltens aufgestellten Reihe. Das Chlor passt sich dieser Reihenfolge nicht an, sondern übt eine sehr starke specifische Wirkung aus.
Seite 532 - Geruch bemerklich macht. Sofern die Behälter fest in Kisten verpackt sind, ist das Anbringen von Kappen zum Schütze der Ventile, sowie von Rollkränzen nicht erforderlich. 2. Der bei jeder Prüfung der Behälter anzuwendende innere Druck und die höchste zulässige Füllung betragen : a) für Kohlensäure und Stickoxydul: 250 Atmosphären und l Kilogramm Flüssigkeit für je 1-34 Liter Fassungsraum des Behälters.
Seite 532 - Schutzkappen verwendet werden. Die Behälter müssen mit einer Vorrichtung versehen sein, welche das Rollen derselben verhindert. Ferner dürfen die Behälter für Chlorkohlenoxyd (Phosgen) anstatt mit Ventilen auch mit eingeschraubten Stopfen ohne Schutzkappe verschlossen werden. Diese Stopfen müssen so dicht schliessen, dass sich der Inhalt des Gefässes nicht durch Geruch bemerklich macht. Sofern die Behälter fest in Kisten verpackt sind, ist das Anbringen von Kappen zum Schütze der Ventile,...
Seite 553 - Theile der Anlage muss für die Arbeiter ein Wasch- und Ankleideraum und getrennt davon ein Speiseraum vorhanden sein. Beide Räume müssen sauber und staubfrei gehalten und während der kalten Jahreszeit geheizt werden. In dem Wasch- und...

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