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ein und derselben Obst- und Traubensorte eine gewisse Mannigfaltigkeit. Diese bringt es mit sich, daß sich gewisse Formen und Größen von Stärkekörnchen bei allen oder doch bei mehreren Obstsorten und Obstarten vorfinden. Bei der mikroskopischen Untersuchung von Fruchtstärke gibt daher die Prüfung vereinzelter Körner niemals sichere Anhaltspunkte, und aus demselben Grunde kann man dabei auch fast nie mit Bestimmtheit feststellen, ob Äpfelstärke oder Birnenstärke vorliegt.

Ebensowenig gelingt es, auf dem Wege einfacher mikroskopischer Beobachtungen die verschiedenen Sorten der Traubenstärke auseinanderzuhalten. Selbst die Unterscheidung der Obststärke von der Traubenstärke ist nicht möglich, wenn die beiden Stärkesorten in isoliertem Zustande untersucht und nur die Abweichungen im Aufbau der Körner als Sichtungsmerkmale herangezogen werden. In Übereinstimmung damit steht die Tatsache, daß die mikroskopische Analyse von künstlichen Gemischen aus isolierter Obst- und Traubenstärke unausführbar ist.

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Manche Unterscheidungsmerkmale, die für die Obst- und Traubenstärke angegeben werden, z. B. die Formen der sog. Schnitt- oder Bruchflächen und der sog. Kern, haben sich als wenig zuverlässig erwiesen. Sie kommen sowohl bei der Obststärke wie bei der Traubenstärke vor und sind keineswegs nur auf eine der beiden Sorten beschränkt.

Wie schon in einer früheren Mitteilung angedeutet worden ist, läßt sich daher über die Herkunft der in den Weinsedimenten auftretenden Stärkekörnchen nichts Sicheres aussagen, wenn ihre Zahl nicht ungewöhnlich groß ist und ihre Erkennung nicht durch die Anwesenheit anderer Zellelemente von charakteristischer Form erleichtert wird.

Versuche, die Obststärke von der Traubenstärke durch die Bestimmung der Verkleisterungstemperaturen zu unterscheiden, sind aufgegeben worden, weil die Menge der in den Weinsedimenten vorhandenen Stärkekörnchen für derartige Bestimmungen zu gering ist. Die Verkleisterung läßt sich mit Hilfe eines heizbaren Objekttisches auch im Mikroskop nicht verfolgen, weil sich der Quellungsvorgang nur auf eine oder wenige kleine Stellen des Gesichtsfeldes beschränkt und sich infolgedessen der Beobachtung regelmäßig entzieht. Bei Untersuchung von zuverlässig naturreinen, nicht filtrierten Trauben- und Obstweinen wurde wiederum festgestellt, daß Stärkekörner in Obstweinen und Traubenweinen auftreten, aber auch ganz fehlen können. In der Regel ist der Stärkegehalt bei den Obstweinen allerdings bedeutend höher als bei den Traubenweinen. Bei der Lagerung der Weine scheinen sich die Stärkekörner nicht zu verändern. Für diese Annahme spricht unter anderem die Tatsache, daß sie sich selbst in weitgehend zersetzten Gelägern noch in unveränderter Form nachweisen lassen.

Als charakteristische Bestandteile der Obstweine sind die sog. Fensterzellen aus der Epidermis der Birnen und Äpfel, die Steinzellen der Birnen, die eigenartigen Zellverbände des Kerngehäuses und die Gewebeelemente aus den Samenschalen der Obstfrüchte anzusehen. Erst wenn derartige Bestandteile neben auffallend großen Mengen von Stärke

in einem Wein nachgewiesen werden, ist der Beweis erbracht, daß der Wein einen Obstweinzusatz erhalten hat. Daß die Angaben des Berichterstatters zutreffend sind, geht aus den im letzten Jahre erschienenen Veröffentlichungen von Minder sowie Widmer und Kalberer hervor, die unabhängig von den hier mitgeteilten Beobachtungen erfolgt sind und doch genau dieselben Feststellungen und Schlußfolgerungen enthalten, wie sie bereits früher mitgeteilt worden sind. Kroemer.

6. Untersuchungen über Trocken-Weinhefen des Handels.

Von verschiedenen Handelsbetrieben werden neuerdings sog. Trockenhefen in den Handel gebracht, die zur häuslichen und gewerblichen Herstellung von Weinen in einem Umfange benutzt werden, der in mehrfacher Hinsicht bedenklich ist. Der Vertrieb der genannten Erzeugnisse erfolgt unter Bekanntgabe von Vorschriften, die eigentlich nichts anderes sind. als Anleitungen zur Kunstweinbereitung. Sie werden allerdings ausdrücklich als Anweisungen zur Herstellung von Hausweinen bezeichnet, aber es wird niemand bestreiten können, daß bei der riesenhaften Reklame, mit der sie alljährlich verbreitet werden, auch der Anreiz zur gewerblichen Verwertung ihrer Lehren gegeben ist. Ebensowenig läßt sich in Abrede stellen, daß die Einführung der in Frage kommenden Trockenhefen die Fortschritte, die durch das Reinzuchtverfahren auch in der Hausweinbereitung erzielt worden sind, wieder vollkommen in Frage stellt. Einsichtige Fachleute haben das schon seit längerer Zeit erkannt und die Versuchsstation wiederholt angeregt, die Trocken-Weinhefen des Handels auf ihre Zusammensetzung, ihre Reinheit und ihr Gärvermögen näher zu prüfen.

Die daraufhin angestellten Untersuchungen haben ergeben, daß die in Rede stehenden Erzeugnisse in den meisten Fällen aus Gemischen von ungleichförmig zerkleinerten Pflanzenteilen bestehen, auf denen verhältnismäßig geringe Mengen von hefehaltigen Getreidemaischen eingetrocknet sind. In der Regel finden sich unter den Bestandteilen dieser sog. Hefen getrocknete Hagebutten, Teile anderer Früchte, Stückchen von Johannisbrot, geschnittene Holz- und Rindendrogen, zerkleinerte parenchymatische Pflanzenteile und in geringer Menge Bruchstücke von Gerstenmalz. Die Zahl der auf diesen Gemischen vorhandenen Hefezellen ist dagegen oft sehr klein. Andere Handelssorten von Trocken-Weinhefe werden aus fein zerkleinerten Schwammstückchen hergestellt, die man mit Hefeaufschwemmungen tränkt und dann trocknet. In einzelnen Fällen scheint auch Gips als Hefeträger benutzt zu werden. Selbst Gemische von getrocknetem Hefetrub und Stärkemehl sind vorübergehend als Trockenweinhefen in den Handel gebracht worden. Die in diesen Präparaten nachzuweisenden Hefezellen sind entweder abgestorben oder in den Ruhezustand übergegangen, also nicht ohne weiteres befähigt, die Eigenorganismen von Früchten, deren Säfte sie vergären sollen, rechtzeitig zu unterdrücken und die Gärung solcher Moste entscheidend zu beeinflussen. Alle untersuchten Handelshefen erwiesen sich auch stark

durch Gärungsschädlinge verunreinigt. Kahmpilze, Schimmelpilze und Bakterien fehlen in solchen Gemischen nie. Die gröberen, aus parenchymatischen Geweben bestehenden Anteile einzelner,,Trockenhefen“ zeigten sich in der Regel so stark mit Pilzsporen behaftet, daß sie sich nach der Übertragung in Most schon im Laufe von 1-2 Tagen mit einem dichten Pilzmyzel bedeckten. Fast immer waren daran beteiligt Penicillium glaucum, Rhizopus nigricans und verschiedene Mucor-Arten. Nennenswertes Gärvermögen zeigten manche der untersuchten Trockenhefen überhaupt nicht. Mit anderen ließ sich nur eine unreine Gärung erzielen. Nach den mitgeteilten Beobachtungen war dieser Befund durchaus nicht. überraschend. In gärungsphysiogischer Hinsicht einwandfrei erwiesen sich die von der Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt für Weinbau in Klosterneuburg hergestellten Trocken-Weinhefen. Auch die untersuchten flüssigen Handelsweinhefen waren nicht zu beanstanden. Eine Ausnahme machten allerdings die sogenannten Ampullenhefen, die von säurebildenden Bakterien nicht immer frei waren. Nach den mitgeteilten Untersuchungsbefunden kann man die Verwendung der heute im Handel vertriebenen Trockenweinhefen für die Zwecke der Weinbereitung nicht empfehlen.

7. Prüfung von Desinfektionsmitteln.

Kroemer.

In Wein- und Obstweinbetrieben werden chemische Entkeimungsmittel nicht in dem gleichen Umfange verwendet wie in anderen Zweigen des Gärungsgewerbes. Zurückzuführen ist das auf die Tatsache, daß der Wein infolge seines Säuregehaltes durch Infektionen nicht so leicht geschädigt wird als neutrale Gärstoffe, andererseits aber wieder so empfindlich ist, daß man die zu seiner Herstellung und Aufbewahrung dienenden Apparate und Gebinde nicht gern mit Chemikalien behandelt. Es kann aber keinem Zweifel unterliegen, daß auch für Weinkellereien der Gebrauch einzelner Desinfektionsmittel nicht nur zulässig und ungefährlich, sondern unter bestimmten Bedingungen sogar außerordentlich wünschenswert wäre. Von der Versuchsstation sind daher schon früher mehrere für den Kellereibetrieb in Frage kommende Desinfektionsmittel geprüft und der Praxis zur Benutzung empfohlen worden.

In Anlehnung an diese Arbeiten wurden neuerdings die Präparate Zymosan und Antorgan der Chemischen Fabrik Dr. Nördlinger in Flörsheim und das neue Desinfektionsmittel Aktivin der Chemischen Fabrik Pyrgos in Radebeul-Dresden auf ihre Entkeimungskraft untersucht. Dabei ergab sich, daß die keimtötende Wirkung besonders bei den Präparaten Zymosan und Aktivin sehr groß ist. Weinhefen und Kahmpilze werden in 0,5% igen Lösungen von Zymosan im Verlauf von 30 Minuten sicher abgetötet. Einer 2% igen Lösung des Mittels widerstehen sie höchstens 15 Minuten. Die Sporen von Penicillium glaucum sterben bei dieser Konzentration allerdings erst nach einer Stunde ab. Etwas schwächer, aber für technische Betriebe ebenfalls noch ausreichend, ist die Desinfektionswirkung des Antorgans, das zweckmäßig in 5-10%igen

Lösungen verwendet wird. Ein außergewöhnlich gutes Desinfektionsmittel ist das Präparat Aktivin, eine organische Chlorverbindung (Paratoluosulfochloramidnatrium), deren Desinfektionskraft auf die Abspaltung von Sauerstoff zurückzuführen ist. Nach den Ergebnissen unserer Untersuchung scheint das Aktivin noch wirksamer zu sein als Zymosan. Allerdings scheint Penicillium glaucum auch gegen dieses Präparat eine erhöhte Widerstandsfähigkeit zu besitzen. Zur Desinfektion essigstichiger Fässer und zur Entkeimung von Schläuchen, Filtern und anderen Apparaten dürfte Aktivin nach unseren Beobachtungen in 0,5—2%iger Lösung gut zu verwenden sein. Die mit derartigen Lösungen behandelten Gebinde müßten nach dem Ablaufen der Desinfektionsflüssigkeit allerdings aufs gründlichste nachgespült werden. Kroemer.

8. Beobachtungen zur Frage der Traubenbeschädigung durch Bienen. Unter den Winzern ist vielfach die Ansicht verbreitet, daß die Honigbienen unverletzte Weinbeeren anbohren und dadurch in den Weinbergen sehr empfindlichen Schaden anrichten können. Auch erfahrene Obstzüchter geben diese Möglichkeit zu und behaupten, daß Pfirsiche, Himbeeren, Aprikosen und Stachelbeeren im Zustande vorgeschrittener Reife von den Bienen angenagt und ausgesaugt werden. Imker und Apidologen sind bekanntlich anderer Meinung. Sie weisen darauf hin, daß die Bienen wegen ihrer schwach entwickelten Mundwerkzeuge nur aus verletzten Früchten Nahrung aufnehmen können. Da diese verschiedenen Auffassungen immer wieder ins Treffen geführt werden, wenn es sich darum handelt, die Aufstellung von Bienenständen in der Nähe von Weinbergen und Gartenanlagen durchzusetzen oder zu verhindern, wurden im Herbst 1924 zur Klärung dieser alten Streitfrage einige Versuche ausgeführt. In der Nähe des Flugloches mehrerer eifriger Völker wurden vollreife und unverletzte Trauben der Sorten Riesling, Sylvaner und Gutedel aufgehängt und der Anflug der Bienen auf diesen Früchten sorgfältig beobachtet. Bei einigen der Trauben wurden nach drei Tagen die Beeren mit einer Nadel angestochen, so daß aus den Wunden kleine Safttröpfchen austraten. Außerdem wurden vor dem Flugloch eines nicht überreichlich mit Futter versehenen Volkes reiner und teilweise entsäuerter Gutedelmost in Schalen aufgestellt. Der reine Saft enthielt 9,6/00, der entsäuerte 3,250 Gesamtsäure. Der Zuckergehalt war mit annähernd 12% in beiden Mosten der gleiche.

Als Ergebnis des Versuchs mußte festgestellt werden, daß die Bienen weder die unverletzten Trauben beschädigten, noch die verletzten aussaugten. Auch die Traubensäfte wurden nicht angenommen, obwohl die Bienen noch reichlich ausflogen und ihnen andere Nahrung zu dieser Zeit nicht in großer Menge zur Verfügung stand.

Die Versuche dürften wenigstens so viel beweisen, daß die Bienen in Jahren mit normaler Traubenreife kaum den Schaden verursachen, den die Winzer ihnen zuschreiben. Ob das auch für die großen Jahrgänge zutrifft, in denen die Trauben edelreif werden und ihre Hülsen weniger

widerstandsfähig sind, ist allerdings noch die Frage. Manche Beobachtungen aus dem Jahre 1921 scheinen zu beweisen, daß die Bienen unter solchen Verhältnissen dem Traubenbehange der Weinberge doch recht gefährlich werden können. Inwieweit sie dabei selbständig oder in Gefolgschaft von Wespen auftreten, scheint noch nicht geklärt zu sein.

Sonstige Tätigkeit der Versuchsstation.

Kroemer.

Die beratende und gutachtliche Tätigkeit nahm in den beiden Berichtsjahren an Umfang bedeutend zu. Die Auskunftserteilung an die Praxis erstreckte sich auf Fragen des gärtnerischen Pflanzenbaues, des Obst- und Weinbaus und der Weingärung.

In der Lehr- und Versuchstätigkeit traten wesentliche Änderungen nicht ein. Der große Lehrgang über Gärung, Pflege und Ausbau des Weines wurde im Jahre 1924 (16. bis 28. 6.) von 49, im Jahre 1925 (17.-27. 6.) von 60 Teilnehmern besucht.

Im Jahre 1925 beschickte die Station die Ausstellung „Deutscher Wein“ in Koblenz (8.8.-13. 9.). Für die Alteilung „Staat und Weinbau" wurde eine größere Zahl von statistischen und bildlichen Darstellungen über die Leistungen der Station auf dem Gebiete des Versuchs- und Unterrichtswesens angefertigt. Die Gruppen Organographie und Physiologie der Rebe, Mykologie der Weinbereitung und Rebenveredlungswesen wurden vom Vorsteher der Station bearbeitet und bis auf wenige von anderen Instituten gelieferte Gegenstände ausschließlich mit Anschauungsobjekten der Versuchsstation ausgestattet.

Veröffentlichungen.

Kroemer, K., Die Bedeutung der Reingärung für die Obst- und Beerenweinbereitung. Prakt. Ratgeber im Obst- und Gartenbau 1924, 300.

Über die Gärung von Trockenbeeren-Auslesen Neue Weinzeitung Wien 1924, 48, 2. Versuche zur Entkeimung von Most und Wein. Ebenda 1925, 3.

Die Rekonstruktion der Weinberge in der Schweiz. Mitt. d. deutschen Landwirtschaftsgesellschaft 1925, 40, 385.

Der Pfropfrebenbau im Ausland. Rheingauer Weinzeitung 1926, 88.

Elfmann, E., Beginn der Blütenentwicklung bei verschiedenen Obstarten in den Jahren 1921, 1922 und 1923. Deutsche Obstbauzeitung 1924, 70, 281.

Der Kellerschimmel (Rhacodium cellare Pers.). Wein und Rebe 1925, 7, 20.

Über die Periodizität der Blütenentwicklung bei den Obstgehölzen. Landwirtschaftliche Jahrbücher 1925, 62, 539.

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