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AURIVERS

SKRIROVE

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RAZE

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ir Joseph der II. von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs 2c. c.

Bekennen öffentlich mit diesem Brief, und thun kund allers månniglich, daß Uns die verwittibte Paulina Weiskerninn allerdemüthigft zu vernehmen gegeben, was maßen ihr verstorbener Ehemann Friedrich Wilhelm Weiskern ein selbst verfaßtes Werk in zweyen Bånden, unter dem Titel: Topographie von Niederösterreich, sammt einem Anhang oder Nachtrag, welcher eigentlich eine verbesserte Beschreibung von Wien ist, und den dritten Band ienes Werkes auss macht, zurück gelaffen habe, und sie die ersagte Wittib, folshes zum Nuken der gelehrten Welt in den Druck aufzules gen entschloffen seye; Nachdem aber zu besorgen stehe, daß gewinnsüchtige Leute sich unterfangen möchten, mehrgedach= tes Werk auch anderer Orten nachzudrucken, Supplicantinn fofort die Verkauffung deffelben erschweret, und über ihre darauf verwendete viele Köften ein großer Schaden zugefüget werden dörfte; als hat uns dieselbe gebeten, Wir Unser Kaiserl. Privilegium imprefforium ihr und ihren Erben auf sehn Jahre zu ertheilen gnädigst geruhen möchten. Wann Wir nun gnädiglich angesehen, solche der Supplicantinn des müthigfte Bitte, so haben Wir ihr die Gnade gethan, und Freyheit gegeben, thun folches auch in Kraft dieses Briefs, also und dergestalten, daß gedachte Weiskerninn obbemelte Topographie, samt dem Anhang oder Nachtrag, in offenem Druck auflegen, ausgehen, hin und wieder ausgeben, feil haben und verkauffen könne und möge, auch ihr solche niemand ohne ihren Consens, Wissen oder Willen innerhalb zehn Jahren von Dato dieses Kaiserl. Privilegii anzurechnen, im Heil. Röm. Reich nachbrucken, und verkauffen laffen solle, und gebieten darauf allen und jeden Unseren, und des Heil. Rom. Reichs Unterthanen und Getreuen, insonderheit aber allen Buchdruckern, Buchführern, Buchbindern, und Buchverkaufern bey Vermeidung einer Poen von fünf Mark_lds thigen Golds, die ein jeder, so oft er freventlich darwider thate, Uns halb in Unsere und des Reichs Kammer, und Den andern halben Theil mehr besagter Wittib unnachläßig zu bezahlen gehalten seyn solle, hiermit ernstlich und wollen, Daß ihr, oder einiger aus euch selbst, noch jemand von euertwegen obangeregtes Werk in vorbemelten zehen Jahren nicht machdrucket, feil habet, umtraget, oder verkaufet, noch dis anderen zu thun gestattet, in keine Weiß, noch Wege alles bey Vermeidung Unserer Kaiserl. Ungnad, vorgemelter Von, und Verliehrung desselben euren Drucks, deň file Paulina Weisternin, ihre Erben, oder Befehlshabere, mit Hilf und Buthun eines lieden Orts Obrigkeit, wie fte dergleichen ben euch und einen jeden finden werden, alsogleich aus eigenen Gewalt, ohne Verhinderung månniglich zu nehmen, und darz mit nach ihren Gefallen handten und thun mögen. Jedoch

Tolle

folle fe verwittibte Paulina Weisterninn fchuldig und vers bunden seyn, die gewöhnliche fünf Exemplarien von jeden Band bey Verlust Unserer Kaiserl. Freyheit zu unserem Kaiferl. Reichshofrath zu liefern, und dieses Unser Kaiserl. Privilegium anderen zur Nachricht und Warnung, voran dru cken zu lassen. Mithin Urkund dieses Briefs, besiegelt und mit unfern aufgedruckten Innfiegel gegeben zu Wienn den neunzehnten September siebenzehn hundert neun und sechzig. Unsers Reichs im sechsten.

Joseph

L. S.

Vt. R. F. Colloredo

Ad Mandatum Sac. Cæf.
Majeftatis proprium.

Andreas Edler von Stock.

Mir Maria Theresia, von Gottes Gnaz den Röm. Kaiferinn Wittib, Königinn zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, und Siavos nien ze. Erzherzoginn zu Desterreich, Herzoginn zu Bur gund, Großfürstinn zu Siebenbürgen, Herzoginn zu Meyland, Mantua, Parma x. gefürftete Gråfinn zu Habsburg, zu Flandern, zu Tyrol ic. verwittibte Hers zoginn zu Lothringen und Barr, Großherzoginn zu Loss

cana. 20. 20.

Bekennen öffentlich mit diesem Brief, und thun kund jedermånniglich, was maßen bey uns die verwittibte Paulina WeisKerninn in Unserer Residenzstadt Wien allhier allerdemüthigk gebetten, Wir geruheten auf das von ihrem verstorbenen Ehemann verfertigte zurückgelaffene Werk von zweyen Bånben : Topograph e von iederösterreich betitult, ihr Unser Kaiserl. Königl. Druckprivilegium zu Verhütung alles schädlichen Nachdruckes allergnädigst zu verleyhen. Wann Wir nun gnädigst angesehen diese der Supplicantinn unterthänigste Bits te, auch ersagtes Buch von Unserer Büchercenfur-Commißion approbiret worden. Als haben Wir mit wohlbedachten Muth, guten Rath, und rechten Wissen ihr Paulina Weiskerninn die besondere Gnade gethan, und derselben das Privilegium impressorium privativum über mehr gedachtes Buch unter dem Titul Copographie von L7iederösterreich auf zehen nach einander folgende Jahre gnädigst ertheilet. Thun das auch, und bewilligen ihr Paulina Weiskernin solches aus Kaiserl. Königl. auch Erzherzogl. und Landesfürstlicher Machts Vollkommenheit hiemit wissentlich, und in kraft dieses Briefs also und dergestalten, daß sie Paulina Weiskerninn obernanntes Privilegium in denen nächsten zehen Jahren genießen, mitHin niemand anderer, wer der immer feyn mag, fothanes Werk in was immer für einem Format ohne ihrer oder ihrer Erben Bewilligung bey Unserer höchsten Ungnad und Straf fünf Mark löthigen Goldes, auch hinwegnehm-und Confifcirung aller Exemplarien in Unsern Erbtönigreichen und Landen, nachdrucken. auflegen, verkaufen oder verschleiffen folle und möge. Gebiethen darauf allen und jeden Unseren nachgesezten Geist und weltlichen Obrigkeiten, insonderheit iegig, und fünftigen Unfren Stadthaltern. Landmarschallen, Burgermeistern, Richtern, Räthen, und allen Unsern Unterthanen und Getreuen, vorzüglich aber allen und jeden Befreyten Hof-und Universitätsbuchdruckern, Buchführern, und * Buchbindern hiemit ernst- und vestiglich, daß sie vorernannte Paulina Weiskerninn als Verlegerinn gedacht ihr allein drucken zu lassen erlaubten Buchs, wie auch ihren Erben, und wem dieselbe hierwagen Commißion geben möchte, die bewilligte zehen Jahre hindurch bey vorstehend Unsern Privilegio imprefforio allerdings ruhig und ungestöbrt bleiben laffen,

daran

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baran durchaus nicht hindern, irren, und beschweren, noch das iemand andern zu thun gestatten, in keine Weiß, noch Weege, als lieb einem jeden seye, Unsere schwere Ungnad, und vorerwehnte Strafe der fünf marklöthigen Goldes zu vers meyden, die ein ieder, so oft er freventlich hierwider hands lete, Uns halb in Unsere Kammer, und den andern. halben Theil denen Beleidigten unnachläßlich zu bezahlen verfallen feyn solle. Das meynen Wir ernstlich mit Urkund dieses Briefs, besiglet mit Unserm Kaiserl. Königl. und Erzherzog Lichen hievor gedruckten Secretinfigel, der geben ist, in Unferer Haupt- und Residenzstadt Wien, den zwölften Monatsz tag Suny, im fiebenzehn hundert neun und sechzigsten Uns forer Reiche im neun und zwanzigsten Jahre.

Maria Theresia

L. S.

Rudolphus Comes Chotek
R. Biz. Supus. & Archus. Auftia, puš
Cancellarius.

Leopold Graf von Kollowrat

Ad Mandatum Sac. Cæf. Regiæ
Majeftatis proprium.

Johann Sebastian Christoph von Müller.

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