| [Anonymus AC08564901] - 1852 - 376 Seiten
...den Angehörigen des anderen Theiles, sofern letzterer an dem betreffenden Platze durch einen Lonsul nicht vertreten ist, Schutz und Beistand in derselben...Gebühren wie den eigenen Angehörigen zu gewähren. Separat-Artikel II. (Zu Art. 20.) Jeder der kontrahirenden Theile, dessen Angehörigen der Consul des... | |
| 1868 - 446 Seiten
...Ansiando verpflichten, den Angehörigen des änderet Theiles, sofern letzterer an dem betreffenden Platze durch einen Consul nicht vertreten ist, Schutz...Gebühren wie den eigenen Angehörigen zu gewähren. Art. 22. Die vertragenden Theile gestehen sich gegenseitig das Recht zu, an ihre Zollstellen Beamte... | |
| Baden (Germany) - 1853 - 548 Seiten
...den Angehörigen des anderen TheileS , sofern letzterer an dem betreffenden Platze durch einen Konsul nicht vertreten ist, Schutz und Beistand in derselben...wie den eigenen Angehörigen zu gewähren. Artikel 2l. Die kontrahirenden Theile gestehen sich gegenseitig das Recht zu , an ihre Zollstellen Beamte zu... | |
| 1852 - 1432 Seiten
...Auslände verpflichten, den Angehörigen eines andern VertragsstaateS, welcher an dem betreffenden Platze durch einen Consul nicht vertreten ist, Schutz...Gebühren, wie den eigenen Angehörigen zu gewähren. Separatartikel 11. (Zu Artikel 20.) Der VertragSstaat, dessen Angehörigen der Consul eines andern... | |
| Johann Heinrich Wilhelm Lehzen - 1856 - 516 Seiten
...andren Theils, sofern letzterer an dem betreffenden Platze durch einen Consul nicht vertreten sei, Schutz und beistand in derselben Art und gegen, nicht höhere Gebühren wie den eignen Angehörigen zu gewähren. Auch sind, nach einer früheren Verabredung mit der Ocsterreichschcn... | |
| Karl von Martens, Ferdinand de Cornot baron de Cussy - 1857 - 636 Seiten
...den Angehörigen des andern Theiles, sofern letzterer an dem betreffenden Platze durch einen Konsul nicht vertreten ist, Schutz und Beistand in derselben...Gebühren, wie den eigenen Angehörigen zu gewähren. ART. XXI. Die kontrahirenden Theile gestehen sich gegenseitic das Recht zu, an ihre Zollstellen Beamte... | |
| Karl von Martens - 1857 - 636 Seiten
...den Angehörigen des andern Theiles, sofern letzterer an dem betreffenden Platze durch einen Konsul nicht vertreten ist, Schutz und Beistand in derselben...Gebühren , wie den eigenen Angehörigen zu gewähren. ART. XXI. Die kontrahirenden Theile gestehen sich gegenseitig das Recht zu, an ihre Zollstellen Beamte... | |
| Georg Friedrich Martens - 1858 - 1344 Seiten
...den Angehörigen des anderen Theiles, sofern letzterer an dem betreffenden Platze durch einen Konsul nicht vertreten ist, Schutz und Beistand in derselben...Gebühren, wie den eigenen Angehörigen zu gewähren. Art, 21. Die kontrahirenden Theile gestehen sich gegenseitig das Recht zu, an ihre Zollstellen Beamte... | |
| Joseph Piskur - 1862 - 398 Seiten
...genannten Staaten, sofern sie an dem betreffenden Platze durch einen Consul nicht vertreten sind, den Schutz und Beistand in derselben Art und gegen nicht höhere Gebühren^ wie den österreichischen Staatsangehörigen, zu gewähren haben. Darunter dürfte vorzugsweise der persönliche... | |
| 1866 - 892 Seiten
...Auslande verpflichten , den Angehörigen des anderen Theiles, sofern letzterer an dem betreffenden Platze durch einen Consul nicht vertreten ist, Schutz...vertragenden Theile gestehen sich gegenseitig das Recht яи, an ihre Zollstellen Beamte zu dem Zwecke zu senden, um von der Geschäftsbehandlung derselben... | |
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