Abbildungen der Seite
PDF
EPUB
[graphic]
[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors]

Aus Dienst-Vorschrift v. 3. 1889, 5. 98:

Nicht-Militärs, ferner Militär-Behörden, Officiere und
Militärbeamte außerhalb Wien, haben behufs Entleihung von
Büchern die Bewilligung der k. und k. Kriegs-Archivs-Direction
einzuholen.

Das Weitergeben von entliehenen Büchern an andere
Personen ist nicht gestattet.

Leihzeit 8 Wochen, Verlängerung bei der Kriegs-Archivs-
Direction anzusprechen. (Bureaux des Generalstabes und des
Reichs Kriegsministeriums nach Bedarf.)

Beschädigungen, Randbemerkungen verpflichten den
Schuldtragenden unbedingt zum Erfaz des Einkaufs-
preises.

k.

HE UNIVERSITY O

ARIES

[graphic]
[graphic][merged small]
« ZurückWeiter »