Aus Dienst-Vorschrift v. 3. 1889, 5. 98: Nicht-Militärs, ferner Militär-Behörden, Officiere und Das Weitergeben von entliehenen Büchern an andere Leihzeit 8 Wochen, Verlängerung bei der Kriegs-Archivs- Beschädigungen, Randbemerkungen verpflichten den k. HE UNIVERSITY O ARIES |