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Magdeburg hat unstreitig seine Aufnahme und Bevölte, rung diesem Kloster mit zu verdanken. Schon vom Jahre 937 an hatten Otto und Editha die Stadt besser anzubauen, zu bevölkern und in Aufnahme zu bringen gesucht *). Sobald Editha nach ihrem Wunsche die Erlaubniß von ihrem Gemahl halten hatte, Magdeburg zu einer ansehnlichen Stadt und zu ihrer Residenz zu machen, ließ sie sogleich zur Wiederhers stellung und Erweiterung des fast noch ganz wüste liegenden Orts Anstalten machen. Sie fuhr selbst um die Stadt herum, und bestimmte die Größe derselben. Sie ließ auch nach alter Gewohnheit einen Pflug um die Stadt ziehen, um den Umkreis Derselben, und die Stellen, wo Wålle, Mauern und Thore angelegt werden sollten, zu bezeichnen. Doch bekam die Stadt, þesonders gegen Norden zu, bey weiten noch nicht den Umfang und die Größe, welche sie jetzt hat. Die alte Stadtmauer ges gen Norden ging an dem ehemaligen Barfüßerkloster oder an der jeßigen großen Stadtschule, und an dem neuen Fleischscharrn porbey, hinter den Häusern und Gårten der großen Petersstraße weg, nach der Stephansbrücke und nach der Elbe zu. Von da ging die Mauer Morgenwärts an der Elbe über dem Knochens hauer, Ufer weg, nach dem Johanniskirchhofe zu. Gegen Abend ging die Mauer von dem Barfüßerkloster nach dem Mars ftalle und nach dem Ulrichskirchhofe hin. Von diesem anges führten Gang der alten Stadtmauer sind noch hin und wieder Spuren vorhanden. Die Kirchspiele zu St. Catharinen, Pes tri und Jacob sind erst in spåtern Zeiten, im 13ten Jahrhun dert angebauet worden.

Man fing nun an, die Mauern und Thore der Stadt ubauen, wiewohl die ganze Stadtmauer erst lange nachher,

*) Chron, Mindenfe ap. Meibom. Tom, I, p. 559.

nåm,

Otto verlieh der

nämlich im Jahre 1022 völlig fertig ward. Stadt das Marktrecht, bestimmte den Marktplaß, und ordnete Jahrmärkte an, um Kaufleute herbey zu ziehen, und den Hans del in Flor zu bringen. Er muß auch gleich einen Zoll zu Mags deburg angelegt, oder ihn vorgefunden haben, da er ihn schon im Jahre 937 dem Morißkloster schenkte. Besonders aber scheint er mit seiner Gemahlin in den Jahren 939 und 940 viel für die Wiedererbauung, Erweiterung und Aufnahme Magdes burgs gethan zu haben. Dies ist wohl der Grund, warum einige alte Schriftsteller die Erbauung der Stadt, oder viels mehr ihre Wiedererbauung und Erweiterung in das Jahr, 939 oder 940 seßten. Daß sich Otto in dieser Zeit viel zu Magdes burg aufhielt, beweisen mehrere Urkunden, welche es auch wies derholt anführen, daß Magdeburg das Leibgeding oder das Hochzeitgeschenk der Editha war. Otto hatte ihr auch das alte Burggrafenschloß zu Magdeburg geschenkt, welches da stand, wo jekt das Marien Magdalenen Kloster liegt, und wo man lange nachher noch Ueberbleibsel davon gesehen hat. Der das malige Burggraf oder Graf Thietmar d. i. Ditmar, dessert Grafschaft in den Diplomen öfters angeführt wird, war damals entweder gestorben, oder hatte das Schloß freywillig abgetreten. Vielleicht war dies, oder vielmehr der königliche Hof neben dem Morißkloster die gewöhnliche Residenz der Editha bis an ihren Tod, und der königliche Pallast zu Magdeburg, dessen in den Urkunden vom 29ften Januar 946 und vom 8ten July 965 Ers wehnung geschieht. Da sie sich nun seit dem Regierungsan, tritte ihres Gemahls gewöhnlich zu Magdeburg aufhielt, und eine so große Liebe für diese Stadt hegte; so ließ sie es derselben bey ihrem so allgemein gerühmten gutmüthigen, menschenfreund. lichen und wohlthätigen Charakter, gewiß an Gnadenbezeuguns gen und Wohlthaten nicht fehlen. Ohne Zweifel verschaffte sie der Stadt auch vorzügliche Rechte und Privilegien von ihrèm

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Gemahl, womit er besonders im Jahr 940 die Stadt begnadigt haben sell. Diesen der Stadt ertheilten Privilegien und Freys heiten wird es ausdrücklich zugeschrieben, daß sich bald eine grø, ke Menge Einwohner in der Stadt einfand, daß dieselbe fo unglaublich schnell empor kam, und sich so bald zu einem blühen, den Wohlstande erhob *).

} Die Urkunden aber über diese von Otto dem Ersten der Stadt Magdeburg ertheilten Rechte und Privilegien sind nicht bis auf unsere Zeiten gekommen. Denn daß das berühmte Privilegium Ottonicum, welches man in dem sogenannten Sach, fenspiegel, einer Sammlung von Rechtssprüchen des vormaligen berühmten Magdeburgischen Schöppenstuhls, und in verschiede, nen handschriftlichen und gedruckten Chroniken findet, nicht ächt fey, und seiner Schreibart sowohl als seines ganzen Inhalts we gen nicht aus den Zeiten Otto des Ersten herrühren könne, ist im vorigen Jahrhunderte nach langem Streite mit unwiderlegs lichen Gründen bewiesen worden. Im Westphälischen Frieden ward sogar die kaiserliche Erneuerung und Bestätigung dessekø ben, und damit der Stadt Magdeburg gewissermaßen die Rechs te einer freyen Reichsstadt versprochen, wenn dessen Aechtheir irs gend bewiesen werden könnte. Daher gab sich damals noch der berühmte Erfinder der Luftpumpe, Otto von Gericke, ein Mits glied des Magistrats zu Magdeburg, alle mögliche, jedoch) vers gebliche, Mühe, dessen Aechtheit darzuthun. Seit der Zeit hat man dessen Rettung und Vertheidigung gänzlich aufgegeben. Es ist nur zu gewiß, daß die wahren von Otto dem Ersten ausz

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gestells

*) Siegeb. Gembl. ap. Piftor. ad a. 939. Alb. Kranz. Saxonia lib. 3, c. 24. lib. 4, c. 7. Ejusd. Metropolis lib. 3, c. 10. Ejusd. Vandalia lib. 2, c. 30. Ditmar ap. Leibn. Tom. I. p. 331. Both. Chron. ap. Leibn. Tom. III. p. 307. 308. Magd, Schöppen, Chronif, p. 69.

gestellten Urkunden über die Rechte und Freyheiten Magdeburgs verlohren gegangen sind. Ihr ehemaliges Daseyn beweisen aber die wiederholten Bestätigungen dieser Rechte und Freyheiten von Otto dem zten, Conrad dem 2ten, und andern spåtern Kaisern, welche sich ausdrücklich auf die der Stadt schon von Otto dem Isten verliehenen Rechten und Freyheiten beziehen. Uebrigens sind die Urkunden fast über jede dem Morißkloster und nach, her dem Erzstifte von ihm verliehene Schenkung und Begünstis gung, wenigstens in Abschrift sorgfältig aufbewahrt, und noch vorhanden, auch mehrentheils schon gedruckt.

Allein die übrigen Stände und Communen waren damals noch nicht so auf die Aufbewahrung, der zu ihrem Besten vors handenen Urkunden bedacht, als die Geistlichen und die Stifter und Klöster es in Betracht der ihrigen waren. Ueberdem wird auch dem zweyten intriganten und herrschsüchtigen Erzbischof Giseler zu Magdeburg nachgesagt, daß er verschiedene, feine Plane nicht begünstigende, Urkunden auf die Seite geschafft oder gar verbrannt habe. Vielleicht waren die Urkunden Otto des Ersten zum Besten Magdeburgs mit darunter.

fast alle Mönche

Auch die damaligen Geschichtschreiber und Geistliche - melden nur wenig davon, was Otto und seine Gemahlin für Magdeburg thaten, und wodurch es so schnell ems por kam. Sie waren natürlicher Weise mehr darauf bedacht, die den Stiftern und Kldstern verliehenen Schenkungen und Begünstigungen aufzuzeichnen, und das zu melden, was zum Vortheil der Geistlichen und in Beziehung auf sie geschahe; als das bestimmt und sorgfältig zu erzählen, was für andere Stan de, und besonders auch zur Aufnahme der Städte, und zur Bes förderung des bürgerlichen Gewerbes, der Handlung und des Ackerbaues geschah. Hierüber entwischen ihnen nur hie und da

einige

einige unvorseßliche 'und gelegentliche Aeußerungen, die man müh, sam zusammen suchen muß.

Daß aber die Stadt Magdeburg schon unter dem ersten Otto nicht nur das Marktrecht und die Handelsfreyheit gehabt habe, sondern daß auch eine Art von Stapelrecht, Münz. Zoll und Krahnrecht daselbst Statt gefunden habe, beweiser eine Urs kunde vom 9ten July 965 *), wornach Otto seine Einkünfte von den Jahrmärkten, der Münze, dem Zoll zu Magdeburg, und von allen daselbst zu Schiffe, zu Wagen, zu Pferde oder von Fußgängern eingebrachten Waaren, dem neu anzules genden Erzstift schenkte. Hier ist blos von eingebrachten, sor wohl großen als kleinen Waaren, auf welche Art sie auch eine kommen mögen, die Rede; von durchgehenden oder auss geführten Waaren wird nichts erwehnt. Dies haben Sachs verständige långst schon für einen sichern Beweis gehalten, daß das Stapel, oder Niederlagsrecht, welches der Stadt gewiss sermaßen schon von Karl dem Großen verliehen ward, ihr auch von Otto dem Großen zugestanden und bestätigt worden sey; daß also der hier angelegte Zoll eigentlich ein Stapel - oder Niederlagszoll gewesen sey. Von diesem Zolle sowohl, als von andern Zöllen im ganzen Reiche, blos die Zölle bey Maynz, Cdün, Thiel und Bardowik ausgenommen, hatte Otto die Mage deburgischen Kaufleute befreyt, und ihnen die freye Straßens fahrt überall in Deutschland, selbst in den dem deutschen Reis che unterworfenen Wendischen Ländern, verstattet. Diese Frers heit wird in einer noch vorhandenen Urkunde Otto des Zweyten ausdrücklich, als schon von Ottó dem Ersten verliehen angeführt und beståtigt **). Hierdurch erhielt der Handel zu Magdeburg, bes

(*) Sagittar. hift. duc. Magd. lib. 1. cap. 7. §. 15. in Boys. hist. Magaz. Th. 1. S. 102.

**) Sagitt. hift. duc. Magd. lib. II, c. 1. §. 9. in Boys. hist. Magaz. Th. i. S. 172.

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