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nicipalitåten oder Magistratscollegien in den Städten. Daher findet man zu Bremen im J. 1111 fchon Confules und Procon füles, denen Kaiser Heinrich der fünfte erlaubte, daß fie gleich dem Ritterstande Gold und Grauwerk auf ihren Kleidern und Manteln tragen dürften, um die großen Dienste zu belohnen, welche die Bremer zu Wasser und zu Lande bey der Eroberung Jerusalems geleistet hatten *). Sonst aber findet man in die

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ser Zeit noch keine sichere Spur von ordentlichen Stadt- Magis stråten. Das schon so reiche und mächtige Cöln, welches sich im Gefühl seines Wohlstandes und feiner Macht, aus Ergebenheit gegen Kaiser Heinrich den vierten und zur Nachahmung der Wormser im J. 1074 gegen seinen stolzen, harten und heftigen Erzbischof Hanno förmlich empörte, stand damals noch unter seinem Bogt, der den Aufrühr zu stillen suchte **). Main hatte selbst noch 1135 feinen Präfectus oder Vogt, deffen Ges walt damals der Erzbischof zum Besten der Bürger einschränkte, und verordnete, daß die Mainzer ihres angebornen Rechts ge nießen, folglich von Gerichtsbeysizern oder Schöppen aus ihrem Mittel gerichtet, und von den öffentlichen Einnehmern und Ge richtsdienern nicht mehr gewaltthätig behandelt werden sollten ***), Wenn Magdeburg gegen das Ende dieses Zeitraums schon einen Magistrat oder ordentliche Magistratspersonen gehabt håtte; so würde ihrer in der Urkunde des Erzbischofs Rötgers vom J. 1121. über das Kloster zum Neuenwerk, ohne Zweifel Erwähnung ge schehen seyn, da von einer Menge Bürger, welche als Zeugen dabey waren, darin gereder wird ****). Die Italienischen Städte aber machten sich um diese Zeit schon frey von der Ge

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richts

*) Fischers Gesch. des deutschen Handels. Th. 1. S. 396, **) Lamb, ad a. 1074. p. 207.

***7 Guden. cod. dipl. Tom. 1. p. 119.

****) Sagitt, hift. Magd, p. 316.

richtsbarkeit der Bischöfe, Herzöge und Grafen, wählten sich mach dem Beyspiele der alten Römer Confules und Senetoren oder Magistråte, fingen auch an, Waffen zu führen, und dies, noch mehr wie die deutschen Städte, allen ihren Einwohnern, Selbst jeder Art von Handwerkern, zu gestatten. Dadurch wurs den sie bald so mächtig, daß sie den benachbarten Adel angreir fen und nöthigen konnten, in die Städte zu ziehen, das Bürs gerrecht anzunehmen, und an der Regierung sowohl als an den Lasten des gemeinen Wesens Theil zu nehmen*). In manden Stücken ahmten ihnen die deutschen Städte nun bald nach, oder kamen zu gleicher Zeit und aus ähnlichen Ursachen 'eben dahin.

Das in dieser Zeit aufgekommene, und besonders von der Geistlichkeit begünstigte und stark getriebene Studium des olten Römischen Rechts trug auch nicht wenig zur Veränderung der Berfaffung in den Städten und zur Nachahmung der alten Ros anischen Municipalitäts Einrichtungen bey. Srnerius errichtete

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unter Heinrich dem fünften, von der berühmten Marggråfin Mathilde begünstigt, eine öffentliche Schule für die Rechtsges lehrsamkeit zu Bologna, und bekam bald eine große Menge Schüler. Allein schon früher hatten sich die Geistlichen sehr eifs rig mit dem Römischen Rechte bekannt gemacht, und es zu ges brauchen angefangen. Die Kaiser begünstigten es, weil es die monarchische Regierungsform begünstigt. Auch die Påbste uns terstüßten es, weil es ihnen in ihrer Behauptung einer unbes dingten und ungebundenen Macht zu Hülfe kam, die sie erst in geistlichen Dingen durchseßen, dann aber auch auf weltliche ausr dehnen wollten. Allein die Meinung, daß es zwey Mächte, die geistliche und die weltliche, oder die påbstliche und die kaisers liche gebe, denen sich alles unterwerfen müsse, behielt in Deutsch, Land lange Zeit die Oberhand.

Otto Frifing, ap. Urstilium p. 453>

Daf

Daß aber damals schon das in folgenden Zeiten zum Vor fchein gekommene Magdeburgische Weichbild oder Stadtrecht, das allgemeine Stadt- und Handlungsrecht in Deurschland, ja das kaiserliche Hofrecht gewesen sey *), ist doch immer noch sehr zweifelhaft und unerwiesen, obgleich aus dem bisherigen Marks rechte, verbunden mit den Grundfäßen des Römischen Rechte, allmålich das Stadt- und Bürgerrecht entstand und sich bildete.

Wenn es mit einer beym Goldaft und Smalian befindlichen Urkunde seine Richtigkeit hat; so erhielt Magdeburg gleich zu Anfange dieser Periode eine feierliche Bestätigung des ihr schon von Otto dem Großen verliehenen Marktschutes, und damit auch gewissermaßen des Marktrechts, indem nach dieser Urkunde Cons rad der zweyte am 1sten Sept. 1035, bey seinern Aufenthalte zu Magdeburg, allen die zu dem öffentlichen Markt oder zur Messe daselbst hin oder von da zurückreisen, Frieden di Schuß und Sicherheit, und zugleich sicheres Geleite versprach, und sie unter kaiserlichen Schuß nahm **).

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Fischers Gesch. des deutschen Handels. Th. 1. p. 344. 349. **) Goldafti Haiminsf. Conftit. Imper. Tom. II. p. 312. Smalian über die Magdeb. Stapel, Gerechtsame. p. 65. 66. Beyl. p. 45.

Des

Des zweyten Abschnitts
Drittes Kapitel.

Geschichte Magdeburgs unter Lothar und den ersten
Schwäbischen Kaisern bis zur Erweiterung der Stadt
unter Erzbischof Albert dem zweyten.
D. J. 11251207.

I. Unter dem dreyzehnten Erzbischof Norbert v. J. 1125:1134

Nach dem Tode des Erzbischofs Rotger entstanden zu Magdez

burg über die Wahl eines neuen Erzbischofs große Streitigkeiten. Die verschiedenen Partheyen wählen zu gleicher Zeit drey neue Erzbischöfe, Besonders konnten die Geistlichkeit und das Volk, d. i. die Vasallen und weltlichen Herren im Erzstifte, über die Wahl nicht mit einander einig werden. Es kam endlich sogar zu blutigen Auftritten, indem einer von den gewählten Persos nen, Namens Arnold, der sich in den Besitz des Erzstifts zu setzen gesucht hatte, von den Bürgern zu Magdeburg getödtet ward. Aber auch dies machte den Streitigkeiten noch kein Ens de. Lothar, der bisherige Herzog von Sachsen, welcher wegen feiner Tapferkeit, Klugheit und Redlichkeit, zu.. Mainz am 24sten Aug. 1125 an des Kaiser Heinrichs des fünften Stelle. wieder zum Reichsoberhaupte erwählt worden war, feierte 1126 das Osterfest zu Magdeburg, und gab sich mit den anwesenden Reichsfürsten vergeblich Mühe, die streitenden Partheyen zu vers gleichen. Endlich wurden die Domherren von den påbstlichen Legaten nach Speyer zum Lothar gefordert, und dahin gebracht, daß beyde Partheyen von den gege i einander gewählten Perfos nen abgingen, und den ihnen vom Kaiser und den Legaten vor, geschlagenen berühmten. Norbert, den Stifter des Pråmons

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mit dem größten. Mangel an allen zu kämpfen, bis man die nd thigen Bedürfnisse selber anbauen konnte, und bis der Ort nicht nur mit Menschen, sondern auch mit Einnahmen, hinlänglich versehen war. Im Kurzen stieg die Anzahl der Mönche hieselbst bis auf 40. Nun ließ er sie das Gelübde ablegen.. Er ward hernach noch Etifter und Vors eher vieler andern Klöster Augu stiner - Ordens, indem er nach einer eignen von ihm selbst erfun denen Regel, fich eine ansehnliche und ausgesuchte: Menge voy Ordensbrüdern, fammlete und sie darin unterrichtete, welche von dem Kloster Prämonstrat den Namen: Pråmonstratenfer, und in der Folge auch von ihrem: Stifter den Namen. Norbers tiner bekamen. Um dem Orden destomehr Ansehen zu vers schaffen, gaß man vor, der heil. Augustin habe ihm die Ordens regeln“ mit güldnen Buchstaben gefchrieben in einer Erscheinung überachen, und die Jungfrau Maria habe ihm in einer andern Erscheinung den weissen Ordenshabit zu erwählen befohlen.. Auch follte er einige Wunder verrichtet haben: Er sehte nach Anlegung des Klosters Prémontré das Herumziehen in Deutschland und Frankreich noch fort. Im Jizz holte er sich aus Coin Reli» quien für sein Kloster.

Im J. 1124 ging er nach Rom, veer fich beym Pabk Honorius dem dritten die Bestätigung seines Or dens auswirkte. Von dà ging er nach Wirzburg, wo er einet blinden Frau das Gesicht wieder gegeben haben soll. In diesem Jofre berief man ihn nach Antwerpen, um durch seinen Eiser und Beredsamkeit eine daselbst überhand genommene Keßerey und Irrlehren zu vertilgen, welches er auch glücklich zu. Stande brachte, und wofür die Antwerper aus Dankbarkeit ein Kloste feines Ordens stifteten *).

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* Chron. Magd. ap. Meib. p. 726 et ejusd. Collat, ap. Menken Tom. III. p. 366. Rob. de Monte ap. Piftor. Tom.I ad a, 1116, 1120, 1112-1114. Chron. Urfperg, ad a. 1119.

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