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Befehlsschreiben des Königs von Hannover an den GL. von Arentsschildt nach der Schlacht bei Langensalza.

„An meinen General-Lieutenant von Arentsschildt, commandirenden General „Meiner im Felde befindlichen Truppen.

„Indem ich Ihnen, Mein General-Lieutenant von Arentsschildt, Meine warme „Anerkennung für die Führung Meiner Armee in der heutigen Schlacht, der Ich den „Namen der Schlacht von Langensalza beilege, ausspreche und dem Stabe, den „Generälen, den Commandeuren der einzelnen Abtheilungen, so wie überhanpt dem „ganzen Officierscorps Meiner Armee für das schöne Beispiel, mit welchem sie in „der Schlacht vorangingen, Meinen innigen Dank bezeuge, befehle ich Ihnen, folgenden „Erlass an Meine Armee bekannt zu machen.

Hauptquartier Langensalza, den 27. Juni 1866.

Ihr, Mein tapferes Kriegsheer, habt mit einer in der Geschichte beispiellosen „Begeisterung und mit einer noch nie dagewesenen Willigkeit Euch auf Meinen Ruf „und freiwillig in den südlichen Provinzen Meines Königreiches, ja selbst als Ich „bereits, von Meinem theu'ren Sohne, dem Kronprinzen, begleitet, an der Spitze von Euch nach dem südlichen Deutschland zog, noch auf dem Marsche um Eure Fahnen „versammelt, um die heiligsten Rechte Meiner Krone und die Selbstständigkeit und „Unabhängigkeit unsers theuern Vaterlandes zu bewahren, und heute habt Ihr, in „Meiner und Meines theuern Sohnes und Nachfolgers Gegenwart mit dem Heldenmuthe Eurer Väter kämpfend, unter dem gnädigen Beistand des Allmächtigen für „unsere gemeinsame geheiligte Sache, an dem Schlachttage zu Langensalza, einen glänzenden Sieg erfochten.

„Die Namen der todesmuthig gefallenen Opfer werden in unserer Geschichte „mit unauslöschlichen Zügen prangen, und unser göttlicher Heiland wird ihnen „dort oben den himmlischen Lohn dafür verleihen. Erheben wir vereinigt die Hände „zu dem dreieinigen Gott, ihn für unseren Sieg zu loben und zu preisen, und empfanget „Ihr treuen Krieger alle den nie erlöschenden Dank Eueres Königs, der mit seinem „ganzen Hause und Euch den Herrn um Jesu Christi Willen anfleht, unserer Sache, „welche die seinige, weil sie die Sache der Gerechtigkeit, seinen Segen zu verleihen. Georg V. Rex.“

Schreiben des preussischen GL. von Falckenstein, bezüglich der hannoverschen Capitulation, an den königlich hannoverschen GL. von Arentsschildt.

„Euer Excellenz an den Generalmajor von Flies gerichtetes gefälliges Schrei,,ben vom heutigen Tage hat mir derselbe zur Entscheidung vorgelegt.

„Euer Excellenz beehre ich mich demgemäss mitzutheilen, dass auf Grund „Allerhöchster Instructionen ich berechtigt bin, eine Capitulation mit Euer Excellenz „unter denselben Bedingungen abzuschliessen, welche Seine Majestät der König den ,,kurfürstlich-hessischen Truppen bekannt zu machen mir befohlen haben.

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„Diese Bedingungen bestehen darin, dass die Mannschaften selbstredend „ohne Waffen und Kriegsausrüstung in ihre Heimat entlassen, die Officiere unter „Beibehalt ihrer Waffe mit vollem Gehalt und Competenzen bis auf Weiteres beur,,laubt werden.

„Falls Euer Excellenz die Berechtigung haben, unter diesen Bedingungen die „Capitulation abzuschliessen, ersuche ich Wohldieselben, mich hievon schriftlich „durch den Überbringer dieses Schreibens, den königlichen Major Wiebe von meinem „Generalstabe, in Kenntniss setzen zu wollen. Mir erübrigt nur noch zu bemerken, „dass wegen Übergabe der Waffen und des Kriegs-Materiales der Major Wiebe von „mir beauftragt worden ist, mit Euer Excellenz das Nähere meinen Instructionen "gemäss zu besprechen. Hauptquartier Gross- Behringen, den 28. Juni 1866. „der königlich preussische commandirende General

gez. von Falckenstein.“

Zusatzbestimmungen des GL. Manteuffel zu den in der früheren Beilage angeführten Capitulations-Bedingungen.

,,Seine Majestät der König, mein Allergnädigster Herr hat zu der von dem „General der Infanterie, Freiherrn von Falckenstein und dem commandirenden Gene„ral der königl. hannoverschen Truppen, General - Lieutenant von Arentsschildt, „heute Morgen geschlossenen Capitulation folgende Zusätze und Erläuterungsbestim,,mungen gegeben.

Vor Allem haben Seine Majestät der König mir befohlen, Allerhöchst Seine „Anerkennung der tapferen Haltung den königl. hannoverschen Truppen auszusprechen. „Dann stelle ich die nachfolgenden Punkte auf:

1. Seine Majestät der König von Hannover können mit Seiner königlichen „Hoheit dem Kronprinzen und einem durch Seine königlich hannoversche Majestät „auszuwählenden Gefolge Allerhöchst ihren Aufenthalt nach freier Wahl ausserhalb „des Königreiches Hannover nehmen. Seiner Majestät Privatvermögen bleibt zu Allerhöchst dessen Verfügung.

2. Die Herren Officiere und Beamten der königlich hannoverschen Armee „versprechen auf Ehrenwort, nicht gegen Preussen zu dienen, behalten Waffen, „Gepäck und Pferde, sowie demnächst Gehalt und Competenzen (Gesammtbezüge) „und treten der königlich preussischen Administration des Königreiches Hannover „gegenüber in dieselben Rechte und Ansprüche, welche ihnen bisher der königlich „hannoverschen Regierung gegenüber zustanden.

3. Unterofficiere und Soldaten der königlich hannoverschen Armee liefern Waffen, Pferde und Munition an die von Sr. Majestät dem Könige von Hannover „zu bezeichnenden Officiere und Beamten ab und begeben sich in den von Preussen „zu bestimmenden Echelons mittelst Eisenbahn in ihre Heimat mit dem Versprechen, „gegen Preussen nicht zu dienen.

4. Waffen, Pferde und sonstiges Kriegsmateriale der königlich hannoverschen „Armee werden von besagten Officieren und Beamten an preussische Commissäre übergeben.

5. Auf speciellen Wunsch Seiner Excellenz des Herrn commandirenden Gene„rals von Arentsschildt wird auch die Beibehaltung des Gehaltes der Unterofficiere „der königlich hannoverschen Armee speciell zugesagt."

Langensalza, den 29. Juni 1866.

gez. von Arentsschildt, GL. commandirender General der hannoverschen Armee.

gez. Freiherr von Manteuffel, Gouverneur in den Elbe-Herzogthümern, GL. und General-Adjutant Seiner Majestät

des Königs von Preussen.

Österreichs Kämpfe

im Jahre

1866.

Nach Feldacten bearbeitet durch das k. k. Generalstabs-Bureau für Kriegsgeschichte.

Zweiter Band.

Mit Karten und Schlachtplänen.

Wien 1868.

Verlag des k. k. Generalstabes. In Commission bei C. Gerold's Sohn.

Druck von R. v. Waldheim

Das Recht der Übersetzung ist vorbehalten.

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