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trole unterworfen. Die derselben durch den Gasteiner Vertrag auferlegte Pflicht beziehe sich augenscheinlich nur auf die ungeschmälerte Erhaltung der Substanz. Involvire dieselbe eine Controle der Handlungen, so erscheine ja eben der Gasteiner Vertrag unnütz.

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Was die Beschuldigung der Umwandlung des conservativen Sinnes des holsteinischen Volksstammes betreffe, so könne sich die kaiserliche Regierung ruhig auf das Urtheil des gesammten Europa berufen, welches wisse ,,dass die Bestrebungen, die heute in Holstein vorherrschen, dieselben seien, „die zur Zeit der Convention von Gastein und längst vor dieser Epoche bestan„den, und aus welchen der Widerstand der Herzogthümer gegen Dänemark „seine Kraft schöpfte." Mit der Beschwerde über die Altonaer Vorgänge habe sich Preussen der naheliegenden Entgegnung ausgesetzt, dass ja gerade Preussen sich geweigert habe, ein Verbot solcher Versammlungen für das ganze Bundesgebiet zu beantragen. Weiters richtete die Depesche Preussens Blick auf die augenblicklichen Verhältnisse und zeigte, wie Österreich stets als Preussens Bundesgenosse, selbst zum eigenen Nachtheile gegenüber den Mittelstaaten, gehandelt habe, wornach von einer Enttäuschung kaum die Rede sein könne.

Kurze Zeit nach Empfang dieser Depesche erklärte Graf Bismarck dem österreichischen Gesandten, dass nun für Preussen der zu Ende seiner Note vom 26. Jänner in's Auge gefasste Zustand eingetreten sei.

Mit diesen Worten war die Brücke der Verständigung, die Möglichkeit weiterer freundlicher Beziehungen zwischen Österreich und Preussen abgebrochen.

Obgleich Österreich um jeden Preis vermeiden wollte, als provocirender Theil zu erscheinen, so war doch jetzt die Nothwendigkeit eingetreten, sich ernstlich für den Krieg vorzubereiten, um so mehr, da seine Heeresorganisation nur eine langsamere Mobilmachung als in Preussen zuliess.

Preussen kannte nun keine Rücksichten mehr: es hatte sich für den vorgesehenen oder vielmehr vorausbestimmten Bruch mit seinen Bundesgenossen die Chancen des Erfolges möglichst zurecht gelegt. Die Neutralität aller übrigen Grossmächte war ihm zugesichert, ein Kriegsbündniss mit Italien war so gut wie abgeschlossen und es warf somit die Maske ab.

Von nun an war der Verkehr beider Staaten nur jener, wie er dem Kriege vorherzugehen pflegt.

Am 3. März hielt es der kaiserliche Gesandte in Berlin, Graf Károlyi, für seine Pflicht, in einer Conferenz zu erklären, dass Österreich sich keine Änderung des Provisoriums zu seinen Ungunsten gefallen, kein Definitivum, welches seiner Ehre, seinen Interessen und seiner Stellung in Deutschland zuwiderlaufe, abtrotzen lassen werde.

Ähnliche Erklärungen wurden an den Höfen von Frankreich und England abgegeben.

Am 11. März, wie als eine herausfordernde Antwort hierauf, erliess der König von Preussen eine Verordnung, durch welche er alle Unternehmungen in Schleswig-Holstein, die darauf hinzielten, Seine und des Kaisers von Österreich Souveränetätsrechte in den Herzogthümern zu untergraben, mit schweren Zuchthausstrafen belegte.

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Zu dieser Verordnung hatte der König von Preussen in Holstein kein Recht. Doch, wie gesagt, für Preussen galten die Bestimmungen des Gasteiner Vertrages nicht mehr.

Auf diesen Eingriff in ihre Hoheitsrechte erliess die kaiserliche Regierung am 16. März eine Circulardepesche vertraulichen Inhalts an ihre Vertreter bei den deutschen Regierungen, welche denselben das künftige Verhalten Österreichs für den Fall, als Preussen einen offenen Bruch herbeiführen sollte, auseinandersetzte.

Der Gesandte in Berlin, Graf Károlyi, hatte die directe Anfrage an die dortige Regierung zu stellen, ob Preussen sich wirklich mit dem Gedanken trüge, die Gasteiner Convention mit gewaltsamer Hand zu zerreissen 1).

1) Wir geben diese Depesche nachfolgend in ihrem Wortlaute :

Wien, den 16. März 1866.

„Die kaiserliche Regierung hegt die Absicht, falls Preussen einen offenen Bruch herbeiführt, das Einschreiten des Bundes auf Grund des Artikels XI der Bundesacte und des Artikels XIX der Wiener Schlussacte in Anspruch zu nehmen, und zugleich dem Bund alle weiteren Entschliessungen zur Regelung der schleswig-holstein'schen Angelegenheit anheimzustellen. Die Regierung Sr. Majestät des Kaisers glaubt unter den von Preussen getroffenen Vorbereitungen zum Kriege ihre Verantwortlichkeit nicht mehr anders als durch eine directe Anfrage in Berlin decken zu können, und sie beauftragt daher den Grafen Károlyi, den preussischen Minister-Präsidenten um positiven Aufschluss darüber anzugehen, ob der Berliner Hof sich wirklich mit dem Gedanken trage, die Gasteiner Convention mit gewaltsamer Hand zu zerreissen und den grundgesetzlich verbürgten Frieden zwischen deutschen Bundesstaaten zu unterbrechen. Graf Károlyi wird hinzufügen, dass die kaiserliche Regierung durch diese Anfrage nicht etwa provocirend aufzutreten beabsichtige, sondern nur die hoffentlich irrig gedeuteten Intentionen der königlich preussischen Regierung in's Klare zu ziehen wünsche. Erfolgte auf diese unaufschieblich gewordene Interpellation eine unbefriedigende oder ausweichende Antwort, dann wäre für den kaiserlichen Hof der Augenblick erschienen, wo er seine Bemühungen um ein Einverständniss mit Preussen definitiv als gescheitert ansehen, und am deutschen Bunde die Initiative behufs der zur Wahrung des gefährdeten Bundesfriedens und Verhütung oder Zurückweisung jeder Gewaltanwendung erforderlichen Massregeln ergreifen müsste. Österreich müsste dann in Frankfurt ohne allen Verzug eine Erklärung folgenden Inhalts abgeben lassen: „Den hohen Bundesgenossen Sr. Majestät des Kaisers sei bekannt, welchen entschiedenen Werth der kaiserliche Hof darauf gelegt habe, in den Verhandlungen über die politische Zukunft der Elbe-Herzogthümer das Einverständniss mit Sr. Majestät dem König von Preussen festzuhalten. Mit Beharrlichkeit und im versöhnlichsten Geiste habe der Kaiser sich bestrebt, gemeinschaftlich mit Preussen die Mittel zur endlichen

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Diese Anfrage erfolgte. Graf Bismarck antwortete mit ,,Nein," ohne jedoch in nähere Erörterungen einzugehen.

Es handelte sich für den Leiter der preussischen Politik offenbar nicht mehr um die Verträge bezüglich des kleinen Stückes Erde, das den Streit gebar. Wer in ganz Deutschland nun für oder gegen ihn im Kampfe mit Österreich gehen wollte, das war jetzt die Frage, um die es sich für ihn

handelte.

Er stellte dieselbe an alle Höfe Deutschlands mit der ganzen Ruhe und Entschiedenheit, die ihm das Bewusstsein gab, dass er die Situation möglichst beherrsche und Alles gethan habe, was in seinen Kräften stand, um in dem bevorstehenden grossen und verhängnissvollen Kampfe seinem Lande den. Erfolg zu sichern.

Am 24. März richtete Graf Bismarck an sämmtliche Gesandtschaften bei den deutschen Höfen eine Circularnote, in welcher derselbe den Standpunkt Preussens gegenüber den österr. Rüstungen bezeichnete und die daraus hervorgehende Nothwendigkeit zu Gegenrüstungen, so wie das Bedürfniss Preussens, die nothwendigen Garantien seiner Sicherheit nunmehr in Lösung der schleswig-holstein'schen Verwicklung zu finden. Stets werde Se. Majestät als Souverain Österreichs wie als deutscher Bundesfürst die höchste Beruhigung aus dem Bewusstsein schöpfen, kein billiges Zugeständniss versagt und jede mögliche Probe versöhnlicher Gesinnung abgelegt zu haben, um zwischen Österreich und Preussen jene Eintracht zu erhalten, welche die wesentlichste Bürgschaft für den inneren Frieden, wie für die äussere Sicherheit und Geltung des deutschen Vaterlandes bilde. Zum tiefsten Bedauern des kaiserlichen Hofes seien jedoch die bisherigen Verhandlungen mit Preussen ohne den gewünschten Erfolg geblieben. Die königlich preussische Regierung habe geglaubt, Forderungen aufstellen zu müssen, deren Gewährung mit den Interessen und der Machtstellung der österreichischen Monarchie ebensowenig, wie mit dem deutschen National-Interesse und der Verfassung des deutschen Bundes vereinbar sei. Der Präsidial-Gesandte sei daher beauftragt, der Bundesversammlung die Anzeige zu erstatten, dass die kaiserliche Regierung ihre Bemühungen, eine definitive Lösung der Herzogthümer-Frage im Einvernehmen mit Preussen vorzubereiten, als vereitelt betrachten und sonach alles Weitere den verfassungsmässigen Beschlüssen des Bundes, welchem ihre Anerkennung stets gesichert sei, anheimstellen müsse. Auf diese Erklärung dürfe sich jedoch die kaiserliche Regierung nicht beschränken. Sowohl durch die Sprache des preussischen Cabinets als durch Nachrichten über militärische Vorbereitungen in Preussen sei in weiten Kreisen die Besorgniss einer Gefährdung des Friedens in Deutschland wachgerufen worden. Die kaiserliche Regierung hege zwar die Hoffnung, dass die Kenntniss der wahren Intentionen Preussens hinreichen werde, um diese Besorgniss vollständig zu zerstreuen; allein, da es ihr nicht gelungen sei, vom Berliner - Cabinet befriedigende Aufklärungen zu erhalten, so befinde sie sich in dem Fall, in dem Kreise ihrer Bundesgenossen sich auf die durch Art. XI der Bundesacte und Art. XIX der Wiener Schlussacte feierlich von allen Mitgliedern des Bundes eingegangenen Verpflichtungen zu berufen. Der Gesammtheit des Bundes liege es ob, Sorge dafür zu tragen, dass Streitigkeiten zwischen Bundesgliedern nicht mit Gewalt verfolgt werden, und die kaiserliche Regierung erfülle daher nur eine Pflicht, wenn sie der Bundesversammlung rechtzeitig anheimstelle, auf Wahrung des Bundesfriedens ihr Augenmerk zu richten. Zunächst werde die Bundesversammlung sich

Deutschland zu suchen, hervorhob. Auf dem Boden der deutschen Nationalität werde Preussen immer zuerst versuchen, die Sicherheit der nationalen Unabhängigkeit zu finden. Hiebei dränge sich, äusserte Graf Bismarck, auch von Neuem die Erkenntniss auf, dass der Bund in seiner gegenwärtigen Gestalt für jenen Zweck und für eine active Politik nicht geeignet sei.

Preussen sei gegenüber den Rüstungen Österreichs in der Lage, an die Bundesgenossen die Frage zu richten, ob und in welchem Masse es auf ihren guten Willen zählen könne; aber auch bei vorhandenem guten Willen gebe die Lage des Bundes keine Beruhigung.

Aus diesen Gründen fühle er die Nothwendigkeit, eine den realen Verhältnissen des Bundes Rechnung tragende Reform demgemäss zu beantragen, einstweilen aber erbitte er sich die Beantwortung der früher angedeutelen Frage.)

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darüber, dass Gefahr der Selbsthilfe nicht vorhanden sei, jene vollständige Beruhigung zu verschaffen haben, welche eine an Recht und Vertrag festhaltende Regierung, wie diejenige Sr. Majestät des Königs von Preussen, ihren Bundesgenossen sicher nicht werde vorenthalten wollen."

Vorstehendes wird der Inhalt der ersten kaiserlichen Erklärung am Bunde sein, und die kaiserliche Regierung erwartet, dass die . . . . . . Regierung ihren BundestagsGesandten in Frankfurt im voraus mit der Instruction versehen werde, unmittelbar nach der österreichischen Erklärung für eine Aufforderung oder ein Ersuchen an Preussen, sich über seine Absichten auszusprechen, zu stimmen. Sollte der Widerspruch einzelner Gesandten eine Berathung und Schlussziehung in derselben Sitzung, wie die Geschäftsordnung dies ermöglicht, verhindern, so wäre wenigstens in einer unmittelbar nachfolgenden Sitzung die sachgemässe Eröffnung an Preussen zu beschliessen. Gleichzeitig oder erst nach Eingang der preussischen Erklärung dürfte dem holstein-lauenburg'schen Ausschusse der Gegenstand zuzuweisen, und auch die dem Art. XI der Bundesacte entsprechende Vermittlungs-Aufgabe demselben Ausschusse zu übertragen sein. Würde übrigens die Gefahr eines Friedensbruches noch dringender, ergäben sich positive Anzeichen für beabsichtigte Gewaltstreiche, oder würde in Preussen die Mobilisirungs-Ordre wirklich erlassen, dann könnte selbstredend dem Drang der Situation nicht durch die blossen Vermittlungs-Bemühungen eines Ausschusses abgeholfen werden, sondern die Nothwendigkeit würde vorhanden sein, rasch und entschieden die Massregeln zu ergreifen, durch welche, um mit dem Art. XIX der Schlussacte zu reden, jeder Selbsthilfe vorzubeugen und der bereits unternommenen Einhalt zu thun wäre. Einem drohenden Angriff Preussens gegenüber könnten diese Massregeln nur in der Kriegsbereitschaft des 7., 8., 9. und 10. Bundescorps und in der Aufstellung derselben im Verbande mit der österreichischen Armee bestehen, und die kaiserliche Regierung müsse daher hoffen, dass sie im gegebenen Augenblicke die . . . . Regierung bereitfinden werde, für einen solchen Beschluss in Frankfurt zu stimmen."

....

Daran schliesst sich dann nur noch die Aufforderung, der betreffenden Regierung hiernach eine ganz vertrauliche Mittheilung zu machen und sich eine Antwort zu erbitten, sowie die übliche Hochachtungsclausel.

1) Der volle Inhalt dieser Depesche lautete:

Berlin, 24. März 1866.

„Als im August v. J. die Gasteiner Übereinkunft geschlossen worden war, durften wir hoffen, eine Basis gewonnen zu haben, auf welcher die Lösung der schleswigholstein'schen Frage ohne Nachtheil für das freundschaftliche Einvernehmen beider

Am 28. und 29. März ordneten bereits königl. Decrete die Augmentirung von 75 Bataillons um je 150 Mann, die Versetzung von 41⁄2 ArtillerieRegimentern auf vollen Kriegsfuss, ferner die Armirung der schlesischen und Elbefestungen an.

Graf Károlyi beantwortete am 31. März die an die deutschen Höfe gerichtete Circularnote vom 24., den Weisungen seiner Regierung entsprechend, mit der folgenden:

,,Es ist zur Kenntniss des kaiserlich österreichischen Cabinets gekom,,men, dass die Regierung Sr. Majestät des Königs von Preussen, um die Ver

Mächte abgewartet werden könne. Aber schon bis zum Jänner d. J. waren durch das Verhalten Österreichs in Holstein die Dinge so weit gediehen, dass wir uns in Depeschen an den königlichen Gesandten, welche das Datum des 20. und 26. Jänner trugen, mit ernsten Beschwerden an die kaiserlich österreichische Regierung wenden mussten. Wir hatten uns darüber zu beklagen, dass Österreich fortfuhr, sich in directen Widerspruch zu setzen mit den Basen, auf welchen der Wiener Friede und demnächst die Gasteiner Convention beruhten. Denn während Osterreich in diesem Frieden die Abtretung der Herzogthümer vom Könige Christian IX., welcher auf Grund der im Jahre 1853 eingeführten und von Österreich anerkannten Thronfolge im Besitze derselben war, mit uns gemeinschaftlich angenommen hatte, war jetzt die Thätigkeit der österreichischen Verwaltung in Holstein darauf gerichtet, dieses dem Könige, unserem Allergnädigsten Herrn, in Gemeinschaft mit seiner Majestät dem Kaiser von Österreich gehörige Land ohne Preussens Einwilligung dem Prinzen von Augustenburg thatsächlich zu überantworten, welcher kein Recht auf dasselbe hat, und dessen Ansprüche früher von Österreich selbst entschieden bestritten worden waren. Wir trugen diese Beschwerden der kaiserlichen Regierung in einer eben so freundschaftlichen als klaren Sprache vor und baten sie im Interesse unserer intimen Beziehung um Abstellung derselben und um ungefährdete Erhaltung des in Wien und Gastein stipulirten status quo. Wir fügten hinzu, dass, wenn unsere Bitte erfolglos bleibe, wir darin mit Bedauern ein Symptom der Gesinnung Österreichs gegen uns sehen müssten, welches uns das Vertrauen auf die Zuverlässigkeit unserer Allianz nehmen würde. In diesem unerwünschten Falle würden wir die Phase der seit zwei Jahren bestandenen intimen Beziehung als abgeschlossen betrachten und gegen die ferneren Wirkungen des aus diesen und anderen Symptomen sich ergebenden Übelwollens des österreichischen Cabinets gegen Preussen anderweite Sicherheiten zu gewinnen suchen.

Auf diese von den versöhnlichsten Gesinnungen eingegebene und in der Form freundschaftliche Mittheilung erhielten wir von Wien in einer Depesche vom 7. Februar eine ablehnende Antwort.

Wir haben es nicht für angemessen gehalten, nach derselben die Correspondenz fortzusetzen. Über die Bedeutung aber, die wir der Antwort Österreichs beilegten, habe ich mich dem Grafen Károlyi gegenüber auf sein Befragen bei der ersten Unterredung nach Empfang der Depesche vom 7. Februar dahin ausgesprochen, dass unsere Beziehungen zu Österreich nunmehr anstatt des intimen Charakters, den sie während der letzten Jahre angenommen, auf denselben Standpunkt zurückgeführt worden seien, auf dem sie vor dem dänischen Kriege gewesen nicht besser, aber auch nicht schlimmer, als zu jeder fremden Macht. Vom Kriege ist dabei kein Wort gefallen; und jede Drohung mit Krieg lag uns damals eben so fern wie jetzt.

Seit dieser Zeit, seit der Mittheilung der Depesche vom 7. Februar, haben beide Mächte gegen einander geschwiegen. Von unserer Seite ist Nichts geschehen, um die Situation zu verändern, und dennoch sehen wir mit Erstaunen Österreich plötzlich zu

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