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58.884 Mann Infanterie, 7640 Mann Cavallerie und 7204 Mann Artillerie und Pionniere:

Summa: 73.728 Mann.

Die I. Armee unter dem Prinzen Friedrich Carl (3 Armee-Corps und 1 Cavalleric-Corps) zwischen Görlitz und Löwenberg: 72 Bataillons, 74 Escadrons und 300 Geschütze, oder

74.056 Mann Infanterie, 11.560 Mann Cavallerie, 11.404 Mann Artillerie und Pionniere:

Summa: 97.020 Mann.

Die II. Armee unter dem Kronprinzen (4 Armee-Corps und 1 Cavallerie-Division) stand mit 3 Armee-Corps (das Garde-Corps war noch in der Fahrt nach Brieg begriffen) bei Neisse und hinter dem gleichnamigen Flusse.

Das Hauptquartier des Kronprinzen war am 10. Juni von Schloss Fürstenstein gleichfalls nach Neisse verlegt worden.

Die II. Armee zählte: 95 Bataillons, 86 Escadrons und 348 Geschütze (darunter das Detachement des Generals Knobelsdorff mit 3 Bataillons, 4 Escadrons und 6 Geschützen) oder

97.710 Mann Infanterie, 13.454 Mann Cavallerie, 13.682 Mann Artillerie und Pionniere :

Summa: 124.846 Mann.

Ausserdem stand bei Gleiwitz das Detachement des Generals Grafen Stolberg: 6 Bataillons, 8 Escadrons und 4 Geschütze, oder

5194 Mann Infanterie, 1250 Mann Cavallerie, 96 Mann Artillerie und Pionniere (Landwehr-Truppen):

Summa: 6540 Mann.

Die 3 in erster Linie gegen Sachsen und Österreich aufgestellten preussischen Armeen hatten somit, einschliesslich des I. Reserve-ArmeeCorps, einen Effectivstand von:

230.650 Mann Infanterie, 32.654 Mann Cavallerie, 32.290 Mann Artillerie und Pionniere:

Zusammen: 295.594 Mann, 846 Geschütze;

und ohne das I. Reserve-Corps:

210.850 Mann Infanterie, 29.074 Mann Cavallerie, 30.782 Mann Artillerie und Pionniere:

Zusammen: 270.706 Mann, 792 Geschütze.

Von der kaiserl. österreichischen Nord-Armee1) standen mit 15. Juni dagegen:

4) Siehe deren Ordre de bataille in der Beilage zum VI. Abschnitte Nr. 2.

Die Haupt-Armee unter Feldzeugmeister von Benedek (6 ArmeeCorps und 4 Cavallerie-Divisionen) in Mähren in dem Rayon von Olmütz, Littau, Landskron und Brünn.

Dieselbe zählte 161 Bataillons, 119 Escadrons und 632 Geschütze, oder 148,414 Mann Infanterie, 17.219 Mann Cavallerie, und 20.983 Mann Artillerie und Pionniere:

Zusammen 186.616 Mann.

Die Truppen in Böhmen unter G. d. C. Graf Clam-Gallas (1 Armee-Corps und 1 Cavallerie-Division) in Prag, Teplitz, Josephstadt und Turnau.

28 Bataillons, 32 Escadrons und 96 Geschütze, oder

26.828 Mann Infanterie, 4877 Mann Cavallerie und 2284 Mann Artillerie und Pionniere:

Zusammen: 33.989 Mann.

Daher im Ganzen:

189 Bataillons, 151 Escadrons und 728 Geschütze oder:

175.242 Mann Infanterie, 22.096 Mann Cavallerie und 23.267 Mann Artillerie und Pionniere:

Totale: 220.605 Mann.

Hiezu 30.000 Mann sächsischer Truppen.

Im Westen des preussischen Staates hatten 3 einzelne bei Altona, Minden und Wetzlar stehende preussische Divisionen unter dem Oberbefehl des Generals der Infanterie Vogel von Falckenstein, später Main(West-) Armee genannt die Bestimmung, Hannover und Kurhessen zu occupiren, falls sich diese Staaten nicht an Preussen anschliessen würden. Diese Armee war zur Zeit etwa 50.000 Mann stark.

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Das VIII, Bundes-Armee-Corps (zu formiren aus den Grossherzogthümern Hessen und Baden und dem Königreiche Württemberg.

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50.000 Mann'). 40.000 Zusammen 121.000 Mann.

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Das VII. Bundes-Armee-Corps (Bayern).

1) Alle 3 Contingente waren aber noch gar nicht mobilisirt.

2) Noch nicht mobilisirt.

3) Die bayrische Armee erst im Beginne der Mobilisirung begriffen.

Bei nur einigermassen grösserer Entschiedenheit der Regierungen aller dieser Staaten hätten die eben aufgezählten, rund 120.000 Mann starken Streitkräfte bereits vollkommen mobil und operationsfähig sein und ein gewaltiges Veto gegen die auf Hannover und Kurhessen gerichteten Plane Preussen's einlegen können.

Doch diese 120.000 Mann waren für die grosse Aufgabe, die ihnen das Geschick gestellt, nicht vorbereitet.

VII. Abschnitt.

Occupation von Hannover und Kurhessen.
(15. bis 28. Juni) 1).

Die preussischen Streitkräfte standen mit über 260.000 Mann gegen Sachsen und Österreich, und mit ungefähr 50.000 Mann Streitbaren zur Action zunächst gegen Hannover und Kurhessen bereit, als am 14. Juni am deutschen Bundestage zu Frankfurt die Abstimmung über den Antrag Österreichs auf Mobilmachung der Bundes-Contingente gegen Preussen erfolgte.

Die preussische Regierung ging nun, ohne Zeitverlust und mit ausserordentlicher Energie, zuerst gegen Hannover, Kurhessen und Sachsen vor. Am 15. Juni richtete dieselbe Sommationen an die genannten drei Staaten.

Diese Sommationen enthielten die Aufforderung zum Abschlusse eines Bündnisses mit Preussen unter den Bedingungen:

1. Dass die Truppen sofort auf den Friedensstand vom 1. März d. J. gesetzt würden.

2. Dass die Regierungen der Berufung des deutschen Parlaments zustimmten und die Wahlen dazu ausschrieben, sobald dies von Preussen geschehen würde.

3. Dass Preussen dagegen den betreffenden Souveränen ihr Gebiet und ihre Souveränetätsrechte nach Massgabe der Reformvorschläge vom 14. d. M. gewährleisten würde.

Die Entscheidung wurde im Verlaufe des Tages selbst erbeten.

Sollte diese nicht oder ablehnend erfolgen, so würde Preussen die betreffenden Länder als im Kriegszustande gegen sich befindlich betrachten.

Die Antworten lauteten insgesammt ablehnend, und es erfolgte sonach noch am Abende desselben Tages die Kriegserklärung an Hannover, Kurhessen und Sachsen, an Österreich hingegen erst am 21. Juni, — sei es, dass Preussen die zwischen den verschiedenen Kriegserklärungen liegende Frist zur Ausführung seiner gegen die erwähnten Staaten gerichteten Annexionsabsichten

1) Wir konnten die Operationen der ausserösterreichischen Heerestheile nur in übersichtlicher Weise darstellen und müssen die Leser bezüglich der näheren Details auf die Specialgeschichten dieser Heere verweisen.

möglichst ungestört benützen wollte, oder auch um Österreich selbst zur Kriegserklärung zu verleiten und dadurch vielleicht noch im letzten Augenblicke die ohnehin nicht sehr festen süd- und südwestdeutschen Regierungen in ihren Entschlüssen wankend zu machen.

Unmittelbar nach Absendung der an Hannover, Kurhessen und Sachsen gerichteten Kriegserklärung marschirten preussische Truppen in allen drei Staaten ein.

Die königlich sächsische Regierung stellte in Folge dessen am 16. Juni zu Frankfurt den Antrag:

„Die Bundes-Versammlung wolle, nachdem durch das Vorgehen der königlich preussischen Regierung, sowohl dem Völkerrechte entgegen als im Widerspruche mit dem Bundesrechte und dessen unzweideutigen Bestim„mungen in den Artikeln II und XI der Bundesacte, sowie im Artikel I der Wiener Schlussacte, die öffentliche Sicherheit und der Besitzstand innerhalb ,,des Bundes beeinträchtigt wird, unverweilt die geeigneten Massregeln auf „Grund der Artikel XVIII und XIX der Wiener Schlussacte treffen, damit der vorhandenen Störung Einhalt gethan werde, insbesondere aber die höchsten „Regierungen von Österreich und Bayern ersuchen, die von der königlich preussischen Regierung ergriffenen Massregeln, dafern nöthig, mit Gewalt „zurückzuweisen und zu einem solchen Vorgehen ohne Aufschub das Nöthige vorzukehren.

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,,Einstweilen wird die königliche Regierung, ihrer Bundespflichten ein„gedenk, dasjenige thun, was ihr innerhalb ihrer eigenen Kräfte obliegt.“ Dieser Antrag ward zum Beschlusse erhoben. Fünf Curien enthielten sich der Abstimmung.

Hierauf erklärte der Gesandte Österreichs:

,,Seine Majestät der Kaiser wird mit seiner vollen Macht der gegen ,,seine Bundesgenossen geübten Gewalt entgegen treten und demgemäss mit „Aufbietung aller militärischen Kräfte unverzüglich handeln.

,,Allerhöchstderselbe erwartet ein gleiches Einstehen für die gemein„same Sache, für Deutschland's Recht und Freiheit von allen bundesgetreuen ,,Regierungen."

Am 18. Juni protestirte auch die kurfürstlich hessische Regierung am Bunde gegen die Verletzung des Friedens durch Vergewaltigung von Seite Preussens. Dem daran geknüpften Antrage auf Bundeshilfe trat dann endlich auch Hannover in Folge der Vorgänge in seinem Lande bei.

Es ward nun noch in dieser Bundessitzung, anknüpfend an die Beschlüsse vom 14. und 16., festgesetzt, alle in der Versammlung vertretenen Regierungen zu ersuchen, mit Beschleunigung den bedrängten bundestreuen Regierungen militärische Unterstützung zu bringen.

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