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peration, auf Verlangen die nöthigen Einleitungen im Wege der Vereinbarung getroffen werden.

5.

Sollte die oben angedeutete Operation zur Vereinigung beider Armeen. in Folge von militärischen oder politischen Ereignissen nicht mehr rechtzeitig ausgeführt werden können, so werden, auf Grundlage des Punktes 3 der oben erwähnten militärischen Punctationen, weitere Massnahmen neuer Vereinbarung vorbehalten.

Der Generalstab der k. k. österr. Armee wird dem königl. bayrischen Armee-Commando die nöthige Anzahl von Exemplaren der Special- und Generalkarte des Königreichs Böhmen nach dem Massstabe, in welchem die Betheilung in der k. k. Armee üblich ist, beistellen.

Olmütz, 14. Juni 1866.

Freiherr von der Tann m. p.,

GL. und Chef des Generalstabes.

Baron Henikstein m. p.,

FML. und Chef des Generalstabes.

Diese Vereinbarung, die einen der Hauptgedanken der österreichischen Kriegführung klar darlegte, hatte offenbar die lauterste Loyalität auf Seite der Verbündeten zur Voraussetzung.

Am 18. Juni wusste man bereits in Wien, und ward FZM. Benedek verständigt, dass die königlich bayrische Regierung nicht gesonnen wäre, ihre Truppen nach Böhmen abrücken und vereint mit der Nord-Armee agiren zu lassen.

Der in das bayrische Hauptquartier delegirte k. k. FML. Graf Huyn, welcher am 19. Juni nach München abreiste, versuchte zwar im Sinne der ihm ertheilten Weisungen, den Marsch der bayrischen Armee nach Böhmen oder wenigstens in nördlicher Richtung und in einer Weise, dass dadurch die NordArmee indirect unterstützt würde, zu befürworten, doch diese Bestrebungen scheiterten an politischen Einflüssen, obgleich schon am Tage, nachdem die militärischen Vereinbarungen Österreich's und Bayern's concipirt worden waren, die preussische Regierung dem König von Hannover, dem Kurfürsten von Hessen und dem König von Sachsen den Krieg erklärt hatte.

VI. Abschnitt.

Rüstungen und Aufmarsch des preussischen Heeres 1).

Die preussische Regierung hatte am 29. März die ersten Anordnungen getroffen, welche die künftige Mobilmachung der Armee vorbereiten sollten. Nachdem schon am 27. März die Ordre ergangen war, die Festungen Neisse, Glatz, Cosel, Torgau und Wittenberg gegen gewaltsamen Angriff zu armiren, wurde am 29. März angeordnet:

Die Augmentirung der 4 neuen Garde-Regimenter (in Danzig, Spandau, Breslau und Coblenz) und der Infanterie der 5., 7. und 9. Division, dann des VI. Armee-Corps und des 72. Regiments in Torgau, zusammen 75 Bataillons, von dem gewöhnlichen Friedensstande von 534 Mann auf den Stand von 686 Mann;

ferner die Versetzung der Batterien des Garde-, dann des 3., 4. und 6. Feld-Artillerie-Regiments (letzteres einschliesslich der in Holstein detachirten Abtheilung) auf den vollen Kriegsstand); von dem 5. Artillerie-Regimente hatten sich die beiden in Schlesien garnisonirenden Abtheilungen die reitende und die Fuss-Abtheilung auf die Kriegsstärke zu setzen; weiters

hatte zu erfolgen:

Die Aufstellung von allen 9 Munitions-Colonnen beim 3., und von 3 Munitions-Colonnen beim 6. Feld-Artillerie-Regiment;

die Versetzung der Artillerie- und Pionnier-Besatzungen der obgenannten Festungen auf die zweite Augmentation (für eine Belagerung), und in Neisse, Glatz und Cosel auch die Bespannung der Ausfallgeschütze.

Endlich sollten:

In Glogau, Spandau und Magdeburg die Artillerie- und Pionnier - Besatzungen auf die erste Augmentation (Kriegsbesatzung für nicht bedrohte Festungen) gebracht werden.

Am 3. April wurde auch für die Festungen Küstrin, Erfurt und Minden die Aufstellung der Artillerie-Besatzungen der ersten Augmentation an

1) Wir folgen in diesem Abschnitte grösstentheils den im 4. Hefte der militärischen Blätter vom Jahre 1867 enthaltenen Angaben.

2) Die Ersatzabtheilungen dieser Regimenter sollten zunächst nur in den Cadres von 1 Fuss- und reitenden Batterie gebildet werden.

geordnet, welche zur Anfertigung der Patronen für die Reserve-Kriegschargirung der Armee bestimmt waren.

Diesen Mobilisirungs-Anordnungen dienten die in Österreich in der Vorbereitung begriffenen militärischen Massregeln zum Vorwande; dieselben hatten aber nebenbei eingestandenermassen einen demonstrativen Charakter, dessen Zweck nur in der Aufreizung Österreich's zu Gegenrüstungen, die dann wahrscheinlich den Gegenstand von Reclamationen bilden sollten, gedacht werden kann.

Die oben erwähnten Mobilisirungen waren bis zum 19. April gänzlich durchgeführt, worauf in den Rüstungen eine kurze Pause eintrat.

Nun folgten aber rasch auf einander:

Am 3. Mai die Ordre zur Augmentation der gesammten Cavallerie auf die Kriegsstärke, und zur Bildung der Ersatz-Escadrons zu 150 Pferden.

Zur Versetzung auf den Kriegsstand: der Feld-Artillerie-Regimenter 1, 2, 7 und 8, und der 2. und 3. Fuss-Abtheilung von Nr. 5');

der Infanterie (einschliesslich Jäger und Schützen) und der Pionniere beim Garde-, III., IV., V., und VI. Armee-Corps auf 1002 Mann per Bataillon;

zur Formation der Ersatztruppen, zunächst in der Stärke der festgesetzten Quote an gedienter Mannschaft (ohne Rekruten), und zur Formation der Handwerker-Abtheilungen sämmtlicher Ersatztruppen in voller Stärke, und zur Bespannung der Ponton-Colonnen und leichter Feldbrückentrains bei den erwähnten 4 Armee-Corps.

Erfurt sollte gegen gewaltsamen Angriff armirt und mit der zweiten Augmentation an Artillerie und Pionnieren versehen; für Erfurt, Torgau und Wittenberg sollten die Ausfall-Batterien bespannt, und für Cosel, Glatz, Neisse, Torgau, Wittenberg und Erfurt die normalen Cavallerie-Besatzungen eingezogen und aufgestellt, diese Festungen also nunmehr vollständig für eine förmliche Belagerung ausgerüstet werden.

Endlich sollte auch noch die Landwehr-Infanterie des V. und VI. Armee-Corps, welche planmässig die Kriegsbesatzung der schlesischen Festungen zu bilden hatte (vorläufig in der Stärke von 502 Mann per Bataillon), einberufen werden.

Am 5. Mai wurde die Mobilmachung:

Des Garde-, III., IV., V., VI. und VIII. Armee-Corps (mit Ausnahme der Administrations-Anstalten dieser Corps), der Ponton-Colonnen des III. und VI. Armee-Corps und der leichten Feldbrückentrains des III., IV., VI. und VIII. ArmeeCorps, dann der damals bestehenden 3 Feldtelegraphen-Abtheilungen angeordnet.

1) Somit war die Mobilisirung der gesamten Artillerie angeordnet.

Die Schanzzeug-Colonnen der betreffenden 6 Pionnier-Bataillons sollten bespannt werden.

Die Ersatztruppen für die zu mobilisirenden Truppen sollten mit der planmässigen Quote an gedienter Mannschaft aufgestellt, ausserdem beim IV. Armee-Corps die 12 Landwehr-Bataillons in der Stärke von 500 Mann einberufen und nach den Festungen dirigirt werden, deren Kriegsbesatzungen sie planmässig zu bilden hatten.

Die gesammte Landwehr-Cavallerie blieb vorläufig noch von der Mobilmachung ausgeschlossen.

Am 6. Mai erging die Ordre, die in den Bundesfestungen garnisonirenden Infanterie-Regimenter Nr. 19, 20, 32, 33, 34, 39 und 53 gleichfalls mobil zu machen und bei denselben die Ersatzbataillons in gleicher Weise wie bei den übrigen Regimentern zu formiren.

Es waren somit 6 Armee - Corps mobilisirt.

Am 6. Mai erfolgte noch weiters (als man die feindselige Haltung Hannover's bei der Abstimmung in der Bundestagssitzung vom 5. erfuhr) die Ordre zur Mobilmachung des VII. Armee-Corps und zu jener der Truppen in den Elbe-Herzogthümern in analoger Weise wie bei den oben genannten 6 Armee-Corps. Beim VII. Armee-Corps wurde der leichte Feldbrücken-Train gleichfalls mobil gemacht, aber vorerst noch keine Landwehr einberufen.

Am 8. Mai wurde auch die Mobilmachung des I. und II. Armee-Corps und aller Administrations-Branchen der Armee anbefohlen.

Landwehr-Infanterie und Cavallerie wurde beim I. und If. Armee-Corps noch nicht aufgestellt; ebenso waren die Ponton-Colonnen beider Armee-Corps (mit Ausnahme des leichten Feldbrückentrains des I. Armee-Corps) von der Mobilmachung noch ausgeschlossen.

Für Torgau wurden sämmtliche Ausfallgeschütze bespannt, die Artillerie-Besatzungen von Coblenz, Cöln, Wesel, Stettin und Danzig auf die erste Augmentation, die von Sonderburg-Düppel vorläufig auf 200 Mann gebracht, für letzteren Ort auch das Pionnier-Detachement auf 100 Mann verstärkt.

Endlich beabsichtigte man auch, ein neues Armee-Corps aus lauter Landwehr, welches als Reserve-Corps in 2. Linie der Armee folgen sollte, zu formiren.

Das Corps sollte aus 2 Infanterie- und 1 Cavallerie-Division bestehen, und zwar sollten zu ersterer die Garde-Landwehr- und je 6 pommer'sche und westphälische Bataillons verwendet werden. Die übrigen Landwehr-Bataillons rückten nach den Festungen ab, deren Kriegsbesatzungen sie planmässig zu bilden hatten 1).

1) Der definitive Befehl zur Bildung dieses Armee-Corps in Berlin erfolgte am 19. Mai. Die Landwehr-Infanterie des Reserve-Corps wurde mit Zündnadelgewehren bewaffnet, die andern Landwehr-Bataillons führten nur Minić-Gewehre.

Ein Feld-Artillerie-Regiment und eine Pionnier-Abtheilung von 2 Compagnien sollten für dieses Corps neu errichtet werden.

Im Zusammenhange hiermit wurden durch königliche Ordres vom 10. und 12. Mai einberufen:

Die 12 Garde-Landwehr-Bataillons zu 802 Mann;

6 Bataillons des 9. und 21. Landwehr-Regiments zu 802 Mann;

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13 Landwehr-Bataillons des III. Armee-Corps zu 500 Mann;

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500 Mann;

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6 Bataillons des 2. und 14. Landwehr-Regiments zu 500 Mann; 36., 37, 39. und 40. Landwehr-Regiments zu

4

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die 25 Landwehr-Bataillons des V. und VI. Armee-Corps zu 802 Mann. Die noch in ihren Stämmen vorhandenen 12 Landwehr-Cavallerie-Regimenter wurden gleichfalls mobil gemacht und für jedes ArmeeCorps in 1 Brigade vereinigt. Davon wurden zunächst die 1., 2. und 3. Brigade (2 Dragoner-, 1. und 5. Huszaren-, 3., 4. und 8. Uhlanen-Regiment) zu einer Division zusammengezogen.

Die 5. Brigade (2. Huszaren- und 1. Uhlanen-Regiment) kam zur Cavallerie-Division der II. Armee, die 6. Brigade (6. Huszaren- und 2. UhlanenRegiment) zu dem Detachement des Generals Stolberg.

Das 7. schwere Landwehr-Reiter-Regiment und das 16. und 17. Landwehr-Infanterie-Regiment wurden nach den Elbe-Herzogthümern zum Ersatz der von dort abgerückten Truppen geschickt; das 10. Landwehr-Huszaren-Regiment wurde zur Hälfte der Main-, zur Hälfte der Elbe-Armee zugewiesen.

Es war somit die ganze Feld-Armee mobil und für Operationen disponibel; nur das 4. Garde-Infanterie-Regiment blieb als Besatzung in Berlin, das 63. Infanterie-Regiment in Neisse zurück ').

Gleichzeitig mit den oben bezeichneten Einberufungen der Landwehr wurde der Befehl ertheilt, die Festungen Magdeburg und Spandau gegen gewaltsamen Angriff zu armiren, die Ausfall-Geschütze dieser Festungen zu bespannen und die Artillerie- und Pionnier-Abtheilungen auf die zweite Augmentation zu bringen.

Endlich wurden auch noch die Ponton-Colonnen des Garde-, II. und V. Armee-Corps mobil gemacht.

Am 17. Mai wurde angeordnet, sämmtliche Ersatz-Escadrons auf 200

1) Später, 23. Juni, wurde das 4. Garde-Infanterie-Regiment nach Eisenach beordert und in der Folge dem II. Reserve-Armee-Corps zugetheilt.

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