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und mit Energie zum Ausdrucke gebracht mit entscheidendem Gewichte in die Wagschale hätte fallen müssen, zu einer wenig willenskräftigen und für alle Theile verhängnissvollen Haltung verurtheilt.

Noch in den Sitzungen der bayrischen Kammer am 8. und 9. Juni erklärte der Staatsminister v. d. Pfordten: Bayern würde diejenige der beiden Grossmächte bekämpfen, welche zuerst zu den Waffen griffe.

Eine gedrückte, unentschiedene Stimmung beherrschte überhaupt die massgebenden Kreise Münchens.

Äusserungen, wie der Wunsch, dass es trotz Rüstungen und Kriegslärm zu Nichts komme, dass Bayern, wenn nicht mit Österreich, so doch auch nicht gegen dasselbe sein werde, waren aus dem Munde der einflussreichsten Personen zu hören.

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Die Mobilisirung der bayrischen Armee ward indess doch am 10. Mai angeordnet.

Es ward festgestellt, die bayrischen Truppen in Einem Armee-Corps zu 4 Divisionen unter Commando des FM. Prinzen Carl aufzustellen. Bei Schweinfurt, Bamberg und Augsburg (bei letzterer Stadt für 2 Divisionen) sollten Lager errichtet werden.

Diese Aufstellung ward damit motivirt, dass sie die volle Ausnützung des bayrischen Eisenbahnnetzes für spätere Truppenbewegungen, sei es nach rechts gegen die obere oder mittlere Elbe, oder nach links gegen Westphalen und die Rheinlande, begünstige.

Württemberg, Hessen-Darmstadt, Baden u. s. w. folgten in ihren Kriegsvorbereitungen mehr oder minder dem tonangebenden Beispiele Bayerns.

Baden arbeitete nach Kräften, sich selbst möglichst von jedem Conflicte fern zu halten, nachdem es in seinem Versuche, auf der Bamberger Conferenz den ganzen Süden und Westen Deutschland's zu neutralisiren, gescheitert war.

Um die einzelnen, so disparaten Theile, welche das 8. Bundes-ArmeeCorps formiren sollten, sobald als thunlich zu vereinigen, designirte Se. Majestät der Kaiser den k. k. FML. Prinzen Alexander von Hessen zur Übernahme des Commandos über dieselben.

Baden erhob nun selbst gegen diese Wall Bedenken, und Prinz Alexander konnte die ihm zugedachte Stellung erst übernehmen, nachdem er seines österreichischen Fahneneides entbunden worden war.

Prinz Wilhelm von Baden und auch Prinz Friedrich von Württemberg traten nur ungerne von ihrer eigenen Bewerbung um diesen Commando-Posten zurück.

Die Haltung Badens ward erst nach einem Anfangs Juni vom Grossherzoge am sächsischen Hofe zu Pillnitz abgestatteten Besuche eine decidirte.

Der Grossherzog gab noch von Pillnitz die ersten Befehle zur Vorbereitung der Mobilisirung, und es schien nun, dass weder verwandtschaftliche noch anderweitige Rücksichten ihn mehr abhalten würden, sich gegen Preussen zu erklären.

Am 1. Juni vereinigten sich zu München Militär-Abgeordnete der südlichen und südwestlichen Staaten, unter dem Vorsitze des königlich bayrischen General-Lieutenants v. d. Tan n, zu einer Conferenz, in welcher beschlossen ward, dass sämmtliche Streitkräfte der betheiligten Staaten bis 15. Juni marschbereit und entsprechend concentrirt zu sein hätten.

Die mobilen Streitkräfte (ausser den Festungs- und anderen Besatzungen) wurden wie folgt, angegeben:

Bayern: 40 Bataillons, 60 Escadrons, 200 Geschütze, mit ungefähr 46.000 Mann, die im Laufe einiger Wochen successive noch um 16 Bataillons 14.000 Mann vermehrt werden konnten.

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Württemberg (binnen 14 Tagen): 15 Bataillons, 15 Escadrons, 48 Geschütze, ungefähr 20.000 Mann, die binnen 6 Wochen noch durch 5 Bataillons, 4 Escadrons und 8 Geschütze vermehrt werden konnten.

Baden (binnen 14 Tagen): 13 Bataillons, 12 Escadrons, 24 Geschütze, ungefähr 12.000 Mann (bei Carlsruhe und Bruchsal).

Grossherzogthum Hessen: 9 Bataillons, 8 Escadrons, 24 Geschütze, 12.700 Mann (standen bereits in der Linie Worms-Darmstadt-Offenbach).

Nassau (binnen 14 Tagen): 5 Bataillons, 16 Geschütze, 5400 Mann.

Sachsen: 20 Bataillons, 16 Escadrons, 58 Geschütze, 31.600 Mann, bereits bei Dresden concentrirt.

Es wären somit von Seite der eben genannten Staaten binnen 14 Tagen, abgesehen von den später möglichen Verstärkungen, ungefähr 100.000 Mann (ohne die Kurhessen) als VII. und VIII. Bundes-Armee-Corps für Operationen verfügbar gewesen, während sich bei 32.000 Sachsen unmittelbar an die Österreichische Nord-Armee anschliessen konnten ').

1) Protocoll über die Berathungen der von Seite der h. Regierungen des VIII. Armee-Corps, sowie von Sachsen und Nassau auf Einladung der bayrischen Regierung zusammengetretenen Officiere.

München, den 1. Juni 1866.

Gegenwärtig Der königl. bayrische General - Lieutenant, General-Adjutant, General-Commandant und Chef des Generalstabes der mobilen Armee Ludwig Freiherr von der Tann, der herzgl. nassauische GM. und General - Adjutant Hieronymus von Ziemiecki,

der grossherzgl. badische GM. und Flügel-Adjutant Wilhelm von Neubronn,

Das Ober-Commando über die westdeutsche Armee (VII. und VIII. Bundes-Armee-Corps) übernahm Se. k. Hoheit FM. Prinz Carl von Bayern am 28. Juni, während Prinz Alexander von Hessen den Befehl über das VIII. Bundes-Armee-Corps nicht vor dem 18. Juni antreten konnte, da der königl. württembergische GM. und General - Quartiermeister Eduard von Kalée,

der grossherzgl. hessische Oberst Friedrich Becker des Generalstabes, der königl. sächsische Oberstlieutenant und Commandant des Cadeten-Corps Alban von Montbé.

Ferner beigegeben:

der königl. bayrische Oberstlieutenant Friedrich Weiss vom Generalquartiermeisterstabe,

und der grossherzgl. badische Major Eduard Krauss vom Generalstabe.

Nachdem der Vorsitzende der Commission, General-Lieutenant Freiherr v. d. Tann, Excellenz, der Commission den allgemeinen Zweck der heutigen Berathungen dargelegt hatte, und die zu erwägenden Verhältnisse besprochen, sowie nach den einzelnen Richtungen präcisirt waren, einigte sich die obenstehende Commission über nachstehende Anträge:

I.

Es stellt sich als dringendes Bedürfniss dar, dass die Contingente des VIII. Armee-Corps sofort einen gemeinsamen Befehlshaber erhalten, und dass das OberCommando über diese Contingente von Seite Bayerns alsdann in's Leben trete, wie solches bereits von den betreffenden hohen Regierungen vereinbart wurde. So lange das IX. Armee-Corps nicht zusammengezogen ist, wird sich, nach noch zu erfolgenden näheren Vereinbarungen, das Contingent von Nassau dem VIII. Armee-Corps anschliessen.

Als äusserster Termin für den Vollzug dieser Massregeln wurde der 15. Juni 1. J. vorgeschlagen.

II.

Zu dem gleichen Zeitpunkte sollen sämmtliche Contingente der einzelnen Staaten entsprechend concentrirt und an günstig gelegenen, mit dem Eisenbahnnetze in unmittelbarer Verbindung stehenden Punkten marschbereit aufgestellt sein. Ebenso wird beantragt, Nachschübe und die Verstärkungen der einzelnen Contingente, als durch die Verhältnisse unbedingt geboten, möglichst zu beschleunigen.

In Bezug auf den Standpunkt der derzeitigen Kriegsbereitschaft wird erklärt; 1. Von Seite Bayerns.

Ausser den Festungs- etc. Besatzungen ist die bayrische Armee schon im jetzigen Augenblicke in einer Stärke von circa 46,000 Mann vollständig marschbereit und theilweise schon zur Concentrirung auf dem Marsche begriffen.

Zum nächsten Nachweise wird angegeben:

Eintheilung: 4 Infanterie-Divisionen zu je 2 Brigaden, die Brigade zu 4 Linien- und 1 Jäger-Bataillon, hiezu 1 Cavallerie-Regiment à 4 Escadrons und 2 Batterien zu je 8 Geschützen.

Ausserdem 1 Cavallerie-Reserve-Corps zu 7 Regimentern à 4 Escadrons mit

2 reitenden Batterien à 6 Geschützen.

Eine Artillerie-Reserve in 8 Batterien mit 60 Geschützen und die vollständigen Beigaben an Munitions-Reserven, Géniepark, Verpflegs- und Sanitätsanstalten. Zur vollständigen Ausrüstung fehlen nur noch die Bespannungen der Hauptspitäler und Hauptverpflegs-Colonnen.

Diese Armee kann in nächster Zeit um 6, nach 3-4 Wochen um 10 Bataillons d. i. in Summe um 14,000 Mann verstärkt werden.

er das bezügliche Decret erst am 16. desselben Monates vom Könige von Württemberg erhielt..

Bis Mitte Juni war die Mobilisirung der bayrischen Armee in der Hauptsache vollendet.

Was jedoch die Contingente des VIII. Bundes-Armee-Corps betrifft, so

Concentrirung: Je 1 Division bei Schweinfurt und Bamberg, 2 Brigaden am Lechfelde bei Augsburg, 1 Brigade in München und 1 Brigade in Ingolstadt. Cavallerie- und Artillerie-Reserve im Marsche nach den zwischen Bamberg, Würzburg und Nürnberg vorbereiteten Cantonnirungen.

2. Von Seite Württembergs.

In 14 Tagen können 20,000 Mann in einer Stellung zwischen Ludwigsburg und Heilbronn marschbereit sein.

Zum näheren Nachweise wird angegeben:

1 Division zu 3 Brigaden à 5 Bataillons (hierunter 1 Jäger-Bat.)

1 Reiterbrigade zu 3 Regimentern à 5 Escadrons,

6 Batterien zu 48 Geschützen, sowie die nöthigen Beigaben etc.

Nach 6 Wochen kann eine weitere Brigade zu 5 Bataillons, 1 Batterie zu 8 Geschützen (und unter Umständen 4 Escadrons Reiter) noch gestellt werden. Für die Festungsbesatzung von Ulm erübrigen dann noch 4 Bataillons und 1 Escadron.

3. Von Seite Badens.

In 14 Tagen können 11,000 Mann Infanterie in 13 Bataillons (hierunter 2 Füsilier- und 1 Jäger Bataillon), 1300 Mann Cavallerie in 3 Regimentern à 4 Escadrons und 24 gezogene Geschütze in 4 Batterien (hierunter reitende) mit den nöthigen Beigaben etc. zwischen Carlsruhe und Bruchsal vereinigt sein.

Nach 4-5 Wochen steht das volle Bundescontingent mit 14,700 Mann Infanterie, 1800 Mann Cavallerie und 38 Geschützen zur Disposition. Hierin ist jedoch die Besatzung Rastatts begriffen.

4. Von Seite Hessens.

In der Linie Worms, Darmstadt, Offenbach stehen zur Zeit 12,700 Mann in 9 Bataillons, 8 Escadrons und 4 Batterien à 6 Geschützen marschbereit, worunter jedoch das Ersatzcontingent mit circa 2 Bataillons, 2 Escadrons und 1 Batterie 2300 Mann zur Zeit noch begriffen ist.

5. Von Seite Sachsens.

Zur Zeit stehen bereits 20 Bataillons, 16 Escadrons und 10 Batterien, in Summa 25,000 Mann mit 6600 Pferden und 58 Geschützen, um Dresden concentrirt. Bei Sayda liegen die Depôts, welche in circa 4 Wochen als eine Brigade à 5000 Mann zur Verstärkung abrücken können.

6. Von Seite Nassau's.

In 14 Tagen kann die Brigade, formirt in 5 Bataillons (hierunter 1 JägerBataillon) mit circa 5400 Mann und 16 Geschützen und den nöthigen Beigaben abmarschiren, und es steht dieselbe zur Zeit bei Wiesbaden concentrirt.

In 6-8 Wochen können 1096. Mann Infanterie und 110 Mann Artillerie nachgestellt werden.

Von Seite der Vertreter des VIII. Armee-Corps wurde ferner erklärt: Dass in Folge der in Bruchsal gepflogenen Verhandlungen der Stab dieses Corps bis auf die Ernennung des Corps-Commandanten vollständig vereinbart sei.

III.

In Betreff der Verpflegung wurde unter Bezug auf §. 54 des Bundes-VerpflegsReglements beantragt, dass jedes Contingent stets einen dreitägigen eisernen Bestand

konnte Württemberg am 17. Juni blos eine Brigade, ein Reiter-Regiment und 2 Batterien nach Frankfurt rücken lassen, während die 2. Brigade am 28. Juni, die letzte erst am 5. Juli zum Corps stiess.

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In Baden ward erst am 17. Juni mit der Einberufung der Urlauber begonnen; am 20. Juni erschienen die Organisations - Bestimmungen für die badische Feld-Division.

Am 25. Juni ward die erste Brigade nach Darmstadt befördert, der dann die andern Colonnen in der Zeit vom 1. bis 8. Juli nachrückten, so dass etwa am 9. Juli die letzte badische Abtheilung in den Verband des VIII. Bundes-Corps trat.

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Die grossherzoglich hessische Division war im Grossen Mitte Juni marschbereit.

Die kurhessischen Truppen - eigentlich, gleich den nassauischen, zum IX. Bundes-Corps gehörig versammelten sich am 22. Juni bei Hanau, an

und ausserdem einen viertägigen Vorrath in den Proviant-Colonnen (diese mit militärischer Bespannung) zur Disposition haben solle.

IV.

Es wurde von sämmtlichen Commissions-Mitgliedern wünschenswerth erachtet, dass von Seite der Contingente des VIII. und IX. Armee-Corps in das von Bayern bereits gebildete Hauptquartier eine auf das unumgängliche Bedürfniss zu beschränkende Zahl von Officieren delegirt werde.

Demgemäss wurde vorläufig nur begutachtet, dass analog den Bestimmungen des §. 62 der Kriegsverfassung des deutschen Bundes von dem VIII. und IX. ArmeeCorps je ein Herr Officier in das Hauptquartier des Ober-Befehlshabers abgeordnet werde. Weitere Delegationen von Officieren oder Beamten sollen, je nach eintretendem Bedarfe, späteren Vereinbarungen vorbehalten bleiben.

V.

Bis das Ober-Commando über sämmtliche Contingente dienstgemäss eingerichtet ist, beantragt die Commission, dass von 5 zu 5 Tagen, daher am 5., 10. und 15. dieses, weitere Mittheilungen über den Stand der Kriegsbereitschaft, Concentrirung und Verpflegs-Massnahmen von Seite der einzelnen Contingente an das Commando der königl. bayrischen mobilen Armee erfolge.

Auch wären hiemit Angaben über die Dispositionsverhältnisse und Transportfähigkeit der Eisenbahnen zu verbinden.

Nachdem von keiner Seite mehr eine Erinnerung zu machen war, wurden die Berathungen geschlossen, vorstehendes Protocoll vorgelesen und zur Beurkundung unterzeichnet.

Freiherr von der Tann m. p., General-Lieutenant.
H. von Ziemiecki m. p., General-Adjutant.
Kalée m. p., Generalmajor.

Becker m. p., Oberst.

Mit dem Zusatze: Es ist selbstverständlich, dass den hier formulirten Anträgen von Seite Sachsens zur Zeit nur in modificirter Weise Rechnung getragen werden könnte.

Freiherr von Massenbach m. p., Major

als Protocollführer.

von Montbé m. p., Obstlt.

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