Jacob Friederich Ludovici, D. Königl. Preuss. Hoff-Raths und Profess. publ. ordinarii zu Halle Einleitung zum Lehns-Process: darinnen von dem ordentlichen Lehn-Richter und denen annoch heut zu Tage an vielen Orten in Teutschland gebräuchlichen paribus curiae, ingleichen von demjenigen, was so wol der Kläger, als auch der Beklagte den gantzen Process hindurch in acht zu nehmen hat, gehandelt, und solches nicht nur aus dem Longobardischen allein, sondern auch aus denen alten Teutschen und heute zu Tage üblichen, gemeinen und verschiedenen special Lehn-Rechten und Gebräuchen hergeleitet wird : Zum Anhang ist beygefüget Der Richtsteig über das sächsische Land- und Lehn-Recht, nebst nöthigen Registern

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in Verlegung des Wäysen-Hauses, 1721 - 416 Seiten
 

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