Das landvolk im grossherzogthum Mecklenburg-Schwerin: Eine statistisch-cameralistische abhandlung über den zustand und die verhältnisse der ländlichen bevölkerung bäuerlichen standes in Mecklenburg und über die mittel, den wohlstand derselben zu sichern und zu erhöhen

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In commission bei F. Opitz, 1835 - 252 Seiten
 

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Beliebte Passagen

Seite 52 - ... Zinsen vom Wert der Gebäude, vom Inventar, vom Betriebskapital usw. gibt gar keine Landrente, obgleich es seinem Besitzer ein Einkommen verschafft. Jede auf die vermeinte Landrente eines solchen Gutes gelegte Abgabe wirkt ebenso nachteilig auf die Kultur des Bodens, als Kopfsteuer, Viehsteuer usw. — Wenn die Landrente zum Zweck der Belegung mit Abgaben genau und richtig bestimmt werden sollte, so würden hierzu Männer erfordert, die sich eigens dem Studium dieses Zweiges der Wissenschaft...
Seite 59 - Grob-Leinweber überhaupt mit drey Tauen. 4) Ein Bauer-Schneider ohne Gesellen. 5) Ein Mauer-Mann ohne Gesellen. Falls aber jemand keinen Llaurer haben will, kann er einen Zimmermann mit einem Gesellen halten.
Seite 59 - Metstern soll frey seyn, die Mühlen und Gebäude neu zu bauen, und im Stande zu halten. §. 262. Alle vorstehendeHandwercter überhaupt sollen telne Arbeit " aus den Städten zu verfertigen übernehmen. P 5. »6».
Seite 139 - Quadratruthen aus einen Scheffel geben. „In die sechste Classe aber soll endlich derjenige Acker „gebracht werden, welcher nur alle sechs bis sieben Jahre...
Seite 90 - Strümpse ab und schritt barsuß zur Arbeit; der jetzige Bauer versieht sich dagegen, wenn er dasselbe Geschäft verrichten will, mit guten Wasserstiefeln. Vor dreißig Jahren war noch selten ein Bauer im Besitz einer Taschenuhr, und man kann wohl annehmen, daß zum Theil die Großväter der jetzt mit Uhren versehenen Knechte in ihrem ganzen Leben keine Taschenuhr gesehen haben.
Seite iii - Mecklenburg, Fürsten zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Grasen zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herrn ic.
Seite 84 - Ueberzeugung , glücklicher werden als der ländliche Arbeiter in den meisten europäischen Staaten, wenn in Rücksicht seiner äußeren Verhältnisse ihm nur dasjenige völlig und unverkürzt gewährt wird, was ihm im...
Seite 77 - Rechnungssührung ist hiebei nicht ersorderlich. s) 9) Von Seiten der Obrigkeiten und Ortsvorsteher wird möglichst dahin gewirkt, daß der heillosen Neigung zum unmäßigen Genuß des Branntweins Schranken gesetzt werden. Trunkenheit ist stets polizeilich zu bestrasen, und ist besonders die Verabreichung des Branntweins an Kinder hart zu verpönen. 10) Die jährlich von den Tagelöhnern zu erlegende' Nebensteuer (die sogenannte Kopssteuer), eine sür die Verhältnisse der Contribuenten sehr beträchtliche...
Seite 68 - Kosten der Grundherrschaft unterstützt. Diese Lage der Dinge hat sich aber in neuerer Zeit sehr verändert. Die Zahl der Tagelöhner hat sich bedeutend vermehrt, zugleich aber auch die Armuth derselben und in deren Gesolge die Demoralisation.
Seite 139 - Roggen und weißen Habern in Anschlag gebracht „werden kann, und in dem Acker, welcher also naturet ist, „sollen die Taxatores von 110 bis 150 Quadratruthen aus ,^inen Scheffel Einsall rostocker Maaße rechnen.

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