| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1825 - 1120 Seiten
...und derselben Verfassung verbundenes Ganzes, Art. 4. Der Großherzog ist das Oberhaupt des Slaa/ tes, vereinigt in Sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie, unter den von Ihm gegebenen in dieser Vcrfas, ßmH.'urtunde festgesetzten Bestimmungen, aus. E«n« Person ist heilig... | |
| Peter Joseph Floret - 1822 - 404 Seiten
...niederzulegen sey. Schon der Artikel 4. bestimmt: der Großherzog ist das Oberhaupt des Staats, vereiniget in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie, unter den von Ihm gegebenen, in dieser Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen, aus. Hierdurch ist das Verhältniß... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1824 - 720 Seiten
...abgetheilte, Ständeversammlung. Zweiter Titel. Von dem Könige, der Thronfolge, der Reichsver« wesung. Der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staats« gemalt, und übt sie aus unter den von ihm in der Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen.... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1826 - 424 Seiten
...die neue Verfassung Bayerns ^). Zur Festhaltung des monarchischen Principe ward der Sah aufgestellt: „Der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt...in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie aus unter den von ihm in der Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen." Die Ständeversammlung... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1828 - 804 Seiten
...abgethcilte, Standeversammlung. Zweiter Titel. Von dem Könige, der Thronfolge, der Reichsverwesmig. Der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt...in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie aus unter den von ihm in der Vcrfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen. Seine Person ist heilig... | |
| Karl Heinrich L. Pölitz - 1846 - 590 Seiten
...bairische Gesandte unter Hinweisung auf die Verfassungsurknnde seines Vaterlandes. Hier heißt es ll 8. 1 : „Der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt...Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den von ihm gegebenen, -Inder gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus." Ihr' gegenüber... | |
| 1830 - 986 Seiten
...Regenten auf das Staatsleben. Nun sagt §. , des N. Tit. „Der König ist das Oberhaupt „des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, „und übt sie unter den von Ihm gegebenen, in der gegeu„wärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. „Seine Person... | |
| Karl Heinrich L. Pölitz - 1831 - 580 Seiten
...bilden ein unthcilbares, unveräußerliches Ganze(s)> und einen Bestandtheil des teutschen Bundes. Der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Regierungsgewalt (weit bestimmter ausgedrückt, als wenn man dafür setzt: der Staatsgewalt; Ref.),... | |
| Georg Wilhelm Justin Wagner - 1831 - 416 Seiten
...derselben Verfassung verbundenes Ganzes. ' . Art. 4. Der Großherzeg ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie, unter den von Ihm gegebenen, in dieser Verfassungsurkunb« vestgesetzten Bestimmungen, aus. Seine Person ist heilig und... | |
| 1835 - 788 Seiten
...badische Gesandte mit einstimmen muß, damit sie Gültigkeit erlangen? „Der Großherzog (tH. 6 u. 6) vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den in dieser Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig und unverletzlich.... | |
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