Einleitung in das deutsche Staatsrecht: mit besonderer Berücksichtigung der Krisis des Jahres 1866 und der Gründung des Norddeutschen BundesBreitkopf & Härtel, 1867 - 492 Seiten |
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... indem ich den Faden bis zu diesem neuesten Wendepunkte herabführe , gelangt meine geschichtliche Entwickelung zu einem organischen , naturgemässen Abschlusse . Das Jahr 1866 hat für die Praxis wie für die Geschichte der Bearbeitung des ...
... indem ich den Faden bis zu diesem neuesten Wendepunkte herabführe , gelangt meine geschichtliche Entwickelung zu einem organischen , naturgemässen Abschlusse . Das Jahr 1866 hat für die Praxis wie für die Geschichte der Bearbeitung des ...
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... indem es ganze Staaten und Völker zu einer rechtlichen Gemeinschaft ver- bindet ; aber es ist zu gleicher Zeit auch eine unvollendete 1 ) Savigny , System B. I. § . 9. S. 27 . Rechtsbildung , weil ihm , in Ermangelung einer ...
... indem es ganze Staaten und Völker zu einer rechtlichen Gemeinschaft ver- bindet ; aber es ist zu gleicher Zeit auch eine unvollendete 1 ) Savigny , System B. I. § . 9. S. 27 . Rechtsbildung , weil ihm , in Ermangelung einer ...
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... indem nicht blos eine Reihe von öffent- lichen Verhältnissen der deutschen Staaten durch das Bundesrecht normirt , sondern auch umgekehrt wieder bundesrechtliche Satzungen durch das Staats- recht der Einzelstaaten bedingt werden ...
... indem nicht blos eine Reihe von öffent- lichen Verhältnissen der deutschen Staaten durch das Bundesrecht normirt , sondern auch umgekehrt wieder bundesrechtliche Satzungen durch das Staats- recht der Einzelstaaten bedingt werden ...
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... vom staatsrechtlichen Gesichts- punkte aus , die s . g . Verfassungsurkunden die erste Stelle 2 ) Puchta , a . a . O. , § . 15 . ein 3 , indem sie das höchste Gesetz des Staates Quellen des deutschen Staatsrechts . 13.
... vom staatsrechtlichen Gesichts- punkte aus , die s . g . Verfassungsurkunden die erste Stelle 2 ) Puchta , a . a . O. , § . 15 . ein 3 , indem sie das höchste Gesetz des Staates Quellen des deutschen Staatsrechts . 13.
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... indem sie das höchste Gesetz des Staates , das s . g . Staats- grundgesetz , bilden . 2. Vertragsmässige Normen ; dahin gehören : a . Verträge zwischen verschiedenen politischen . Körperschaften oder Gliedern desselben Staates , be ...
... indem sie das höchste Gesetz des Staates , das s . g . Staats- grundgesetz , bilden . 2. Vertragsmässige Normen ; dahin gehören : a . Verträge zwischen verschiedenen politischen . Körperschaften oder Gliedern desselben Staates , be ...
Inhalt
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
allgemeinen Staatsrechts Aufl Bände Bayern besonders bestimmten blos Bluntschli Bundesrathe Bundesrechts Bundesstaat Bundesverfassung Bundesversammlung daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staats deutschen Staatsrechts Deutschland eigenthümlichen einzelnen Einzelstaaten Entwickelung Entwurf erst Frankfurt Frieden Fürsten ganze Gebiete Geboren gemeinen gemeines Recht gesammten Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt grossen Grund Grundsätze Häberlin Herzog historische höchsten höhern imperii J. J. Moser Jena Johann jure juris publici Kaiser Kaltenborn König konnte Kurfürsten Land Landeshoheit Landstände lichen Macht Menschen Mohl Monarchie neue norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich öffentlichen Rechts Person Politik positiven Preussen preussischen Privatrechts Professor Publicisten Pütter Rath rechtliche Regierung Reichsdeputations Reichsgerichte Reichshofrath Reichskammergerichts Reichsritterschaft Reichsstände Reichstag Rheinbundes römischen römischen Rechts Sachsen schen Schriften Selbstständigkeit siehe sollte Souverän Souveränetät staatlichen Staatsform Staatsgewalt Staatswissenschaften Staatszweck stand System des deutschen Theil Theorie Ueber unserer Unterthanen Verfassung Verhältnisse verschiedenen Vertrag Vertragstheorie viel Virilstimmen Völkerrechts Volkes Wahlk Werk westphälischen wichtigsten Wiener Schlussakte Willkühr Wissenschaft Würtemberg Zwecke
Beliebte Passagen
Seite 389 - Preussen alle Seine im Wiener Frieden vom 30. Oktober 1864 erworbenen Rechte auf die Herzogtümer Holstein und Schleswig mit der Massgabe, dass die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen.
Seite 140 - Paulus sagen konnte -.Jedermann sei Untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit, ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet.
Seite 270 - L. Ennen , Frankreich und der Niederrhein, oder Geschichte von Stadt und Kurstaat Köln seit dem 30jährigen Kriege bis zur französischen Revolution, 2 Bde.
Seite 316 - Mitglieder ersucht, hinsichtlich der Wahl und der Einrichtungen einer angemessenen Nationalvertretung Vorschläge vorzubereiten und die Einladung zu einer Versammlung deutscher Männer schleunigst zu besorgen.
Seite 280 - Vergeblich aber würden sie sich geschmeichelt haben, den gewünschten Endzweck zu erreichen, wenn sie sich nicht zugleich eines mächtigen Schutzes versichert hätten, wozu sich nunmehr der nämliche Monarch, dessen Absichten sich stets mit dem wahren Interesse Deutschlands übereinstimmend gezeigt haben, verbindet.
Seite 173 - Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
Seite 481 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Gleiche Genehmigung ist bei einer Verhaftung wegen Schulden erforderlich. Auf Verlangen des Reichstages wird jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied desselben und jede Untersuchungs- oder Civilhaft für die Dauer der Sitzungsperiode...
Seite 477 - Artikel 6. Der Bundesrath besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Bundes, unter welchen die Stimmführung sich in der Weise vertheilt, daß Preußen mit den ehemaligen Stimmen von Hannover, Kurhessen, Holstein, Nassau und Frankfurt...
Seite 380 - Gebietes aufzufordern, die Thatsache des jüngsten Besitzes, und die angezeigte Störung desselben ohne Zeitverlust durch seinen obersten Gerichtshof summarisch untersuchen, und darüber einen rechtlichen Bescheid abfassen zu lassen, dessen Vollziehung die Bundesversammlung, wenn der Bundesstaat, gegen welchen er gerichtet ist, sich nicht auf vorgängige Aufforderung freiwillig dazu versteht, durch die ihr zu diesem Ende angewiesenen Mittel zu bewirken hat.
Seite 413 - Seine Majestät der König mit dem Erlöschen des bisherigen Bundes nicht zugleich die nationalen Grundlagen, auf denen der Bund auferbaut gewesen, als zerstört betrachten. Preußen hält vielmehr an diesen Grundlagen und an der über die vorübergehenden Formen erhabenen Einheit der deutschen Nation...