Einleitung in das deutsche Staatsrecht mit besonderer Berücksichtigung der Krisis des Jahres 1866 und der Gründung des Norddeutschen BundesBreitkopf & Härtel, 1867 - 492 Seiten |
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... deutsche Staatsrecht « , welche sich zur Aufgabe gestellt hat , als Propädeutik der po- sitiven deutschen Staatsrechtswissenschaft , die allgemeinen staats - philosophischen und geschichtlichen Fundamente unseres öffentlichen ...
... deutsche Staatsrecht « , welche sich zur Aufgabe gestellt hat , als Propädeutik der po- sitiven deutschen Staatsrechtswissenschaft , die allgemeinen staats - philosophischen und geschichtlichen Fundamente unseres öffentlichen ...
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... staatsrechtlichen , also juristischen Behandlungsweise unbesiegliche Schwierigkeiten . Nur wo feste Grundsätze des ... deutschen Staats- rechts « zu veröffentlichen . Sollte es mir vergönnt sein , diesen Zeitpunkt zu erleben , SO würde ...
... staatsrechtlichen , also juristischen Behandlungsweise unbesiegliche Schwierigkeiten . Nur wo feste Grundsätze des ... deutschen Staats- rechts « zu veröffentlichen . Sollte es mir vergönnt sein , diesen Zeitpunkt zu erleben , SO würde ...
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... deutschen Reiches bis auf die Ge- genwart 91 • 16 VI . Aufgabe , Methode und System des deutschen Staats- rechts . § . 22. I. Aufgabe unserer Wissenschaft 102 § . 23. II . Methode des positiven deutschen Staatsrechts der Ge- genwart ...
... deutschen Reiches bis auf die Ge- genwart 91 • 16 VI . Aufgabe , Methode und System des deutschen Staats- rechts . § . 22. I. Aufgabe unserer Wissenschaft 102 § . 23. II . Methode des positiven deutschen Staatsrechts der Ge- genwart ...
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... Bundesstaat • § . 65. Der sogenannte Staatenstaat oder das Staatenreich Geschichtliche Entwickelung des staatlichen Rechtszustandes in Deutschland . ( Zweites Buch . ) I. Grundriss des deutschen Reichsstaatsrechts . 1. Vom deutschen ...
... Bundesstaat • § . 65. Der sogenannte Staatenstaat oder das Staatenreich Geschichtliche Entwickelung des staatlichen Rechtszustandes in Deutschland . ( Zweites Buch . ) I. Grundriss des deutschen Reichsstaatsrechts . 1. Vom deutschen ...
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... Staats- recht keineswegs eine allgemein gültige , überall anwendbare , son- dern eine specifisch deutsche . § . 6 . I. Allgemeines und besonderes Staatsrecht , jus publicum universale et speciale . Nach der wissenschaftlichen ...
... Staats- recht keineswegs eine allgemein gültige , überall anwendbare , son- dern eine specifisch deutsche . § . 6 . I. Allgemeines und besonderes Staatsrecht , jus publicum universale et speciale . Nach der wissenschaftlichen ...
Inhalt
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
allgemeinen Staatsrechts Aufl Bände besonders bestimmten Beziehung blos Bluntschli Bundesrathe Bundesrechts Bundesstaaten Bundesverfassung Bundesversammlung daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staats deutschen Staatsrechts Deutschland eigenthümlichen einzelnen Einzelstaaten Entwickelung Entwurf erst Frankfurt Frieden Fürsten ganze Gebiete Geboren gemeinen gemeines Recht gesammten Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt grossen Grund Grundsätze Häberlin historische höchsten höhern imperii J. J. Moser Jahre Jena Johann Johann Jacob Moser jure juris publici Kaiser König Kurfürsten Land Landeshoheit Lehre lichen Macht Menschen Mohl Monarchie neue norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich öffentlichen Rechts Person philosophische Politik positiven praktischen Preussen preussischen Privatrechts Professor Publicisten Pütter Rath Realunion rechtliche Regierung Reichsdeputations Reichsgerichte Reichskammergerichts Reichsritterschaft Reichsstände Reichstag Rheinbundes römischen römischen Rechts Sachsen schen Schriften Selbstständigkeit siehe Souverän Souveränetät staatlichen Staatsform Staatsgewalt Staatslehre Staatswissenschaften Staatszweck stand System des deutschen Thätigkeit Theil Theorie Ueber unserer Unterthanen Verfassung Verhältnisse verschiedenen Vertrag Vertragstheorie viel Völkerrechts Volkes Werk westphälischen wichtigsten Willkühr Wissenschaft Würtemberg Zwecke
Beliebte Passagen
Seite 389 - Preussen alle Seine im Wiener Frieden vom 30. Oktober 1864 erworbenen Rechte auf die Herzogtümer Holstein und Schleswig mit der Massgabe, dass die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen.
Seite 140 - Paulus sagen konnte -.Jedermann sei Untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit, ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet.
Seite 270 - L. Ennen , Frankreich und der Niederrhein, oder Geschichte von Stadt und Kurstaat Köln seit dem 30jährigen Kriege bis zur französischen Revolution, 2 Bde.
Seite 316 - Mitglieder ersucht, hinsichtlich der Wahl und der Einrichtungen einer angemessenen Nationalvertretung Vorschläge vorzubereiten und die Einladung zu einer Versammlung deutscher Männer schleunigst zu besorgen.
Seite 280 - Vergeblich aber würden sie sich geschmeichelt haben, den gewünschten Endzweck zu erreichen, wenn sie sich nicht zugleich eines mächtigen Schutzes versichert hätten, wozu sich nunmehr der nämliche Monarch, dessen Absichten sich stets mit dem wahren Interesse Deutschlands übereinstimmend gezeigt haben, verbindet.
Seite 173 - Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
Seite 481 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Gleiche Genehmigung ist bei einer Verhaftung wegen Schulden erforderlich. Auf Verlangen des Reichstages wird jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied desselben und jede Untersuchungs- oder Civilhaft für die Dauer der Sitzungsperiode...
Seite 477 - Artikel 6. Der Bundesrath besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Bundes, unter welchen die Stimmführung sich in der Weise vertheilt, daß Preußen mit den ehemaligen Stimmen von Hannover, Kurhessen, Holstein, Nassau und Frankfurt...
Seite 380 - Gebietes aufzufordern, die Thatsache des jüngsten Besitzes, und die angezeigte Störung desselben ohne Zeitverlust durch seinen obersten Gerichtshof summarisch untersuchen, und darüber einen rechtlichen Bescheid abfassen zu lassen, dessen Vollziehung die Bundesversammlung, wenn der Bundesstaat, gegen welchen er gerichtet ist, sich nicht auf vorgängige Aufforderung freiwillig dazu versteht, durch die ihr zu diesem Ende angewiesenen Mittel zu bewirken hat.
Seite 413 - Seine Majestät der König mit dem Erlöschen des bisherigen Bundes nicht zugleich die nationalen Grundlagen, auf denen der Bund auferbaut gewesen, als zerstört betrachten. Preußen hält vielmehr an diesen Grundlagen und an der über die vorübergehenden Formen erhabenen Einheit der deutschen Nation...