Einleitung in das deutsche Staatsrecht mit besonderer Berücksichtigung der Krisis des Jahres 1866 und der Gründung des Norddeutschen Bundes

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Breitkopf & Härtel, 1867 - 492 Seiten

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Inhalt

Zeit der Ungewissheit bis zum Mai 1815
299
Die elf Schlusskonferenzen vom 23 Mai bis zum 10 Juni 1815
302
Der deutsche Bund von seiner Gründung bis zum Jahre 1848
305
Die Karlsbader Konferenzen vom 6 31 Aug 1819 und die Wiener Schlussakte vom 15 Mai 1820
307
Der deutsche Bund vom Jahre 1819 bis zum Jahre 1848 310
310
Vorbereitende Ereignisse
314
Eröffnung der deutschen Nationalversammlung und Be gründung der provisorischen Centralgewalt
318
Grundrechte Reichsverfassung Kaiserwahl
321
Die preussischdeutschen Unionsbestrebungen
324
Das Interim
329
Gegenbestrebungen Oesterreichs und der Mittelstaaten
330
Olmützer Konvention Dresdener Konferenzen und Wieder herstellung des Bundestags
333
Der wiederhergestellte Bundestag bis auf die Gegenwart
335
Verfassungsentwickelung der einzelnen Bundes staaten von 1815 bis auf die Gegenwart 116 I Die deutschen Staaten von 18151830
342
II Die deutschen Staaten von 18301848
351
III Die deutschen Staaten von 1848 bis auf die Gegenwart
356
Die deutsche Krisis des Jahres 1866
365
Der Bundesbeschluss vom 14 Juni 1866
376
Der deutsche Krieg
382
Die deutschen Friedensschlüsse des Jahres 1866
384
Die preussischen Einverleibungen
392
Das Ende des deutschen Bundes
398
Die Gründung des norddeutschen Bundes 1 Vorbereitende Schritte bis zur Eröffnung des Reichstags 125 Die deutsche Politik des Grafen Bismarck 18...
406
Der Bündnissvertrag vom 18 August 1866
417
Das Wahlgesetz für den Reichstag des norddeutschen Bundes
419
A Der Reichstag und die Regierungsvorlage im Allgemeinen
427
Die Stellung des Reichstages zu dem vorgelegten Entwurfe
437
Staatsrechtlicher Abschluss der Verfassung des norddeutschen Bundes
468
Anhang
475

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 389 - Preussen alle Seine im Wiener Frieden vom 30. Oktober 1864 erworbenen Rechte auf die Herzogtümer Holstein und Schleswig mit der Massgabe, dass die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen.
Seite 140 - Paulus sagen konnte -.Jedermann sei Untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit, ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet.
Seite 270 - L. Ennen , Frankreich und der Niederrhein, oder Geschichte von Stadt und Kurstaat Köln seit dem 30jährigen Kriege bis zur französischen Revolution, 2 Bde.
Seite 316 - Mitglieder ersucht, hinsichtlich der Wahl und der Einrichtungen einer angemessenen Nationalvertretung Vorschläge vorzubereiten und die Einladung zu einer Versammlung deutscher Männer schleunigst zu besorgen.
Seite 280 - Vergeblich aber würden sie sich geschmeichelt haben, den gewünschten Endzweck zu erreichen, wenn sie sich nicht zugleich eines mächtigen Schutzes versichert hätten, wozu sich nunmehr der nämliche Monarch, dessen Absichten sich stets mit dem wahren Interesse Deutschlands übereinstimmend gezeigt haben, verbindet.
Seite 173 - Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm.
Seite 481 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Gleiche Genehmigung ist bei einer Verhaftung wegen Schulden erforderlich. Auf Verlangen des Reichstages wird jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied desselben und jede Untersuchungs- oder Civilhaft für die Dauer der Sitzungsperiode...
Seite 477 - Artikel 6. Der Bundesrath besteht aus den Vertretern der Mitglieder des Bundes, unter welchen die Stimmführung sich in der Weise vertheilt, daß Preußen mit den ehemaligen Stimmen von Hannover, Kurhessen, Holstein, Nassau und Frankfurt...
Seite 380 - Gebietes aufzufordern, die Thatsache des jüngsten Besitzes, und die angezeigte Störung desselben ohne Zeitverlust durch seinen obersten Gerichtshof summarisch untersuchen, und darüber einen rechtlichen Bescheid abfassen zu lassen, dessen Vollziehung die Bundesversammlung, wenn der Bundesstaat, gegen welchen er gerichtet ist, sich nicht auf vorgängige Aufforderung freiwillig dazu versteht, durch die ihr zu diesem Ende angewiesenen Mittel zu bewirken hat.
Seite 413 - Seine Majestät der König mit dem Erlöschen des bisherigen Bundes nicht zugleich die nationalen Grundlagen, auf denen der Bund auferbaut gewesen, als zerstört betrachten. Preußen hält vielmehr an diesen Grundlagen und an der über die vorübergehenden Formen erhabenen Einheit der deutschen Nation...

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