Allerhöchst privilegirte schleswig-holsteinische Anzeigen, Band 71843 |
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... binnen 12 Wochen , nach der leßten Bekanntmachung dieses , in der Königl . Kirchspielschreiberei zu Marne in gehöriger Ordnung angeben . Zur Beglaubigung des Auszugs : Wagner . No 14 . Zweite Bekanntmachung . Extr . des Procl . des ...
... binnen 12 Wochen , nach der leßten Bekanntmachung dieses , in der Königl . Kirchspielschreiberei zu Marne in gehöriger Ordnung angeben . Zur Beglaubigung des Auszugs : Wagner . No 14 . Zweite Bekanntmachung . Extr . des Procl . des ...
Seite 16
... binnen 12 Wochen , vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses , event . als Concursproclam geltenden Proclams angerechnet , im Königlichen Stadsecretariate hieselbst rechtsbehdrig anzugeben . Hufum in Curia , den 5ten December 1842 ...
... binnen 12 Wochen , vom Tage der leßten Bekanntmachung dieses , event . als Concursproclam geltenden Proclams angerechnet , im Königlichen Stadsecretariate hieselbst rechtsbehdrig anzugeben . Hufum in Curia , den 5ten December 1842 ...
Seite 24
... binnen 12 Wochen , nach der leßten Bekanntmachung dieses , in der Königl . Kirchspielschreiberei zu Marne in gehöriger Ordnung angeben . Zur Beglaubigung des Auszugs : Wagner . No 25 . Dritte und legte Bekanntmachung . Extr . des Procl ...
... binnen 12 Wochen , nach der leßten Bekanntmachung dieses , in der Königl . Kirchspielschreiberei zu Marne in gehöriger Ordnung angeben . Zur Beglaubigung des Auszugs : Wagner . No 25 . Dritte und legte Bekanntmachung . Extr . des Procl ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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