Die Entwicklung und Reform des deutschen Knappschaftswesens: Mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Knappschaftsnovelle vom 19. juni 1906 ...

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G. Fischer, 1907 - 38 Seiten
 

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Beliebte Passagen

Seite 28 - Invalide gilt, wer nicht mehr imstande ist durch eine Tätigkeit, die seinen Kräften und Fähigkeiten entspricht, und ihm unter billiger Berücksichtigung seiner Ausbildung und seines bisherigen Berufes zugemutet werden kann, ein Drittel dessen zu erwerben, was körperlich und geistig gesunde Personen derselben Art mit ähnlicher Ausbildung in derselben Gegend durch Arbeit zu verdienen Pflegen.
Seite 22 - Versicherte die Krankheit vorsätzlich oder durch schuldhafte Beteiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln, durch Trunkfälligkeit oder geschlechtliche Ausschweifungen zugezogen hat.
Seite 20 - Gemeinwesens, welches auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens steht. Der engere Anschluß an die realen Kräfte dieses Volkslebens und das Zusammenfassen der letzteren in der Form korporativer Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung werden, wie Wir hoffen, die Lösung auch von Aufgaben möglich machen, denen die Staatsgewalt allein in gleichem Umfange nicht gewachsen sein würde. Immerhin aber wird auch auf diesem Wege das Ziel nicht ohne die Aufwendung...
Seite 25 - Beiträge aufgebracht, die auf die Mitglieder — nach Maßgabe der in ihren Betrieben von den Versicherten verdienten Gehälter und Löhne, bezw.
Seite 16 - Gesetz vom 12. Mai 1851, über die Verhältnisse der Miteigentümer eines Bergwerks, begann die „liberale Berggesetzära", die in den Jahren 1851 — 1862 acht den Bergbau betreffende Gesetze brachte.
Seite 20 - Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens, welches auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens steht. Der engere Anschluß an die realen Kräfte dieses Volkslebens und das Zusammenfassen der letzteren in der Form korporativer Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung werden, wie Wir hoffen, die Lösung auch von Aufgaben möglich machen, denen die Staatsgewalt...
Seite 35 - Wenn für die Gewährung der reichsgesetzlichen Leistungen besondere Beiträge von den Versicherten erhoben werden, oder eine Erhöhung der Beiträge derselben eingetreten ist oder eintritt, so dürfen die reichsgesetzlichen Renten auf die sonstigen Kassenleistungen nur insoweit angerechnet werden, daß der zur Auszahlung gelangende Teil der letzteren für die einzelnen Mitgliederklassen im Durchschnitt mindestens den Reichszuschuß erreicht.
Seite 35 - ... nicht, sofern die durch die Herabminderung der Unterstützungen ersparten Beträge zu anderen Wohlfahrts-Einrichtungen für Betriebsbeamte, Arbeiter oder deren Hinterbliebene verwendet werden sollen und diese anderweite Verwendung durch das Statut geregelt und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wird, oder soweit die Beiträge in der bisherigen Höhe erforderlich sind, um die der Kasse verbleibenden Leistungen zu decken.
Seite 16 - Gesetz vom 10. April 1854 über die Vereinigung der Berg-, Hütten- und Salinenarbeiter in Knappschaften (§§ 1 — 12), das durch eine „Instruktion

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