Archiv für österreichische Geschichte, Bände 130-132Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1974 |
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Seite 66
... Taiding die Leibeigenen erscheinen , zum grundherrlichen Taiding mußten die Grundholden , zum Vogt- taiding die Vogtholden kommen . Bei den Leibeigenen war es gleichgültig , ob sie auch Grundholden des Leibherrn waren oder nicht , und ...
... Taiding die Leibeigenen erscheinen , zum grundherrlichen Taiding mußten die Grundholden , zum Vogt- taiding die Vogtholden kommen . Bei den Leibeigenen war es gleichgültig , ob sie auch Grundholden des Leibherrn waren oder nicht , und ...
Seite 157
Angabe , daß zwar seit Menschengedenken ein Taiding abgehalten wurde , jedoch ohne Richter und Schöffen ( 648 Z. 5-9 ) , denn eine Gemeinde- versammlung ohne Richter und Schöffen bezeichnete man in dieser Zeit nicht als Taiding ...
Angabe , daß zwar seit Menschengedenken ein Taiding abgehalten wurde , jedoch ohne Richter und Schöffen ( 648 Z. 5-9 ) , denn eine Gemeinde- versammlung ohne Richter und Schöffen bezeichnete man in dieser Zeit nicht als Taiding ...
Seite 172
... Taiding in den Schafferleiten zu Recht erkannt . Aus Art . 27 ist zu entnehmen , daß das Taiding zu Wels am Gries um 1584 nicht mehr regelmäßig abgehalten wurde . Zum Abschluß wurden beim Wasserrecht noch die Forstgrenzen der Herrschaft ...
... Taiding in den Schafferleiten zu Recht erkannt . Aus Art . 27 ist zu entnehmen , daß das Taiding zu Wels am Gries um 1584 nicht mehr regelmäßig abgehalten wurde . Zum Abschluß wurden beim Wasserrecht noch die Forstgrenzen der Herrschaft ...
Inhalt
Vorwort | 9 |
Verzeichnis der in den Anmerkungen verwendeten Abkürzungen | 16 |
Die Gerichtsinhaber | 61 |
Urheberrecht | |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Adels altes Herkommen Änderung AÖG Aufzeichnung der Rechtsweisung Aufzeichnung einer Rechtsweisung BALTL Banntaiding besaß Besitzer Bestimmungen Bürger und Untertanen Burgfried einzelne Artikel Enns erlassen Fällen Ferdinand formelhaften Elemente Forsttaiding Freiheit geistlichen Gemeinde Gerichts Gerichtsbarkeit Gerichtsgemeinde Gerichtsherr Gerichtsversammlung Gerichtswesen Gewohnheitsrecht GRENECK Grund Grundherren Grundherrschaft Grundholden Grundsatz Hälfte handelt Herr herrschaftliche Rechtsgebote Herrschaftsbeamte Herrschaftsbesitzer Hofmark Hofrichter Holden Inhalt Innviertel Jahrbuch Jahre Jahrhundert Jh.s Jurisdiktionsrechte Kaiser Kläger Klosters Klosters Traunkirchen konnte Land landesfürstliche Patente Landgericht Landgerichtsordnung 1559 Landgerichtstaiding Landsbrauch läßt Leibeigenen Leibherrschaft lich ließ Marktgemeinden Marktordnung MIÖG 59 Mittelalter mußten neue Niedergerichts Niederösterreich Oberösterreich OÖW Ordnung Österreich Passau Personen Pfarren Privilegien Prozeß Puchheim Recht erkannt Rechtsgrundsätze Rechtsweisung zurückgehen schaft Scharnstein schließlich Schluß Schöffen Schöffenkollegiums Schranne sollten Spital am Pyhrn stand Steyregg Stift Stiftes Kremsmünster STRNADT Taiding Taidingbüchern Taidingtexte Taidingversammlung Teil Text Text-Nr.od üblich unsere Urteile verlesen Versammlung vielen Vöcklabruck Vogt Vogtei Vogttaiding Vorsitzende Vorsprecher des Schöffenkollegiums Weistümer weisung Windhag