Archiv für österreichische Geschichte, Bände 130-132Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1974 |
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Seite 175
... Rechtsgebote . Die aus dem Taidingbuch übernom- menen Artikel wurden sprachlich neu gefaßt und dabei vielfach auch ... Rechts- gebote nicht durch eine neue , nach ihr erlassene „ Ordnung " verändert oder aufgehoben wurden . Die von der ...
... Rechtsgebote . Die aus dem Taidingbuch übernom- menen Artikel wurden sprachlich neu gefaßt und dabei vielfach auch ... Rechts- gebote nicht durch eine neue , nach ihr erlassene „ Ordnung " verändert oder aufgehoben wurden . Die von der ...
Seite 190
... Rechtsgebote , die den Untertanen nach dem eigent- lichen Taiding verlesen wurden . OÖW 4 , 232–235 ( Markt Au , Fischord- nung , 1608 September 29 ) : Um weitere Streitigkeiten zu vermeiden , er- richteten die Bürger mit ...
... Rechtsgebote , die den Untertanen nach dem eigent- lichen Taiding verlesen wurden . OÖW 4 , 232–235 ( Markt Au , Fischord- nung , 1608 September 29 ) : Um weitere Streitigkeiten zu vermeiden , er- richteten die Bürger mit ...
Seite 194
... Rechtsgebote zu er- lassen , und sie ersetzten die Taidingbücher durch herrschaftliche Ord- nungen . Ein Teil dieser ... Rechts- gebote . Indem die landesfürstliche Gesetzgebung immer umfangreicher und vielgestaltiger wurde , so daß sie ...
... Rechtsgebote zu er- lassen , und sie ersetzten die Taidingbücher durch herrschaftliche Ord- nungen . Ein Teil dieser ... Rechts- gebote . Indem die landesfürstliche Gesetzgebung immer umfangreicher und vielgestaltiger wurde , so daß sie ...
Inhalt
Vorwort | 9 |
Verzeichnis der in den Anmerkungen verwendeten Abkürzungen | 16 |
Die Gerichtsinhaber | 61 |
Urheberrecht | |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Adels altes Herkommen Änderung AÖG Aufzeichnung der Rechtsweisung Aufzeichnung einer Rechtsweisung BALTL Banntaiding besaß Besitzer Bestimmungen Bürger und Untertanen Burgfried einzelne Artikel Enns erlassen Fällen Ferdinand formelhaften Elemente Forsttaiding Freiheit geistlichen Gemeinde Gerichts Gerichtsbarkeit Gerichtsgemeinde Gerichtsherr Gerichtsversammlung Gerichtswesen Gewohnheitsrecht GRENECK Grund Grundherren Grundherrschaft Grundholden Grundsatz Hälfte handelt Herr herrschaftliche Rechtsgebote Herrschaftsbeamte Herrschaftsbesitzer Hofmark Hofrichter Holden Inhalt Innviertel Jahrbuch Jahre Jahrhundert Jh.s Jurisdiktionsrechte Kaiser Kläger Klosters Klosters Traunkirchen konnte Land landesfürstliche Patente Landgericht Landgerichtsordnung 1559 Landgerichtstaiding Landsbrauch läßt Leibeigenen Leibherrschaft lich ließ Marktgemeinden Marktordnung MIÖG 59 Mittelalter mußten neue Niedergerichts Niederösterreich Oberösterreich OÖW Ordnung Österreich Passau Personen Pfarren Privilegien Prozeß Puchheim Recht erkannt Rechtsgrundsätze Rechtsweisung zurückgehen schaft Scharnstein schließlich Schluß Schöffen Schöffenkollegiums Schranne sollten Spital am Pyhrn stand Steyregg Stift Stiftes Kremsmünster STRNADT Taiding Taidingbüchern Taidingtexte Taidingversammlung Teil Text Text-Nr.od üblich unsere Urteile verlesen Versammlung vielen Vöcklabruck Vogt Vogtei Vogttaiding Vorsitzende Vorsprecher des Schöffenkollegiums Weistümer weisung Windhag