Archiv für österreichische Geschichte, Bände 130-132Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1974 |
Im Buch
Ergebnisse 1-3 von 26
Seite 118
... Privilegien bestehenden Rechts- gewohnheiten . Privilegien wurden grundsätzlich für immerwährende Zeiten verliehen 13 , aber sie waren für die Rechtsnachfolger des Aus- stellers nur dann verbindlich , wenn sie ihm zur Bestätigung ...
... Privilegien bestehenden Rechts- gewohnheiten . Privilegien wurden grundsätzlich für immerwährende Zeiten verliehen 13 , aber sie waren für die Rechtsnachfolger des Aus- stellers nur dann verbindlich , wenn sie ihm zur Bestätigung ...
Seite 132
... Privilegien und Freiheiten " hin , die dem Herrschafts- besitzer oder Stadt- und Marktgemeinden verliehen wurden ... Privilegien und Frei- heiten " ) , 756 Z. 13f . ( ,, Stiftbrief “ ) , 853 Z. 9-12 ( ,, Freiheiten , Privilegien und ...
... Privilegien und Freiheiten " hin , die dem Herrschafts- besitzer oder Stadt- und Marktgemeinden verliehen wurden ... Privilegien und Frei- heiten " ) , 756 Z. 13f . ( ,, Stiftbrief “ ) , 853 Z. 9-12 ( ,, Freiheiten , Privilegien und ...
Seite 159
... Privilegien des Marktes und das geltende Gewohnheitsrecht einziehen und eine Ordnung verfassen , welche diese ,, Freiheiten " entsprechend erläutert . Ferdinand I. behielt sich und seinen Rechtsnachfolgern das Recht zur Änderung der ...
... Privilegien des Marktes und das geltende Gewohnheitsrecht einziehen und eine Ordnung verfassen , welche diese ,, Freiheiten " entsprechend erläutert . Ferdinand I. behielt sich und seinen Rechtsnachfolgern das Recht zur Änderung der ...
Inhalt
Vorwort | 9 |
Verzeichnis der in den Anmerkungen verwendeten Abkürzungen | 16 |
Die Gerichtsinhaber | 61 |
Urheberrecht | |
13 weitere Abschnitte werden nicht angezeigt.
Andere Ausgaben - Alle anzeigen
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Adels altes Herkommen Änderung AÖG Aufzeichnung der Rechtsweisung Aufzeichnung einer Rechtsweisung BALTL Banntaiding besaß Besitzer Bestimmungen Bürger und Untertanen Burgfried einzelne Artikel Enns erlassen Fällen Ferdinand formelhaften Elemente Forsttaiding Freiheit geistlichen Gemeinde Gerichts Gerichtsbarkeit Gerichtsgemeinde Gerichtsherr Gerichtsversammlung Gerichtswesen Gewohnheitsrecht GRENECK Grund Grundherren Grundherrschaft Grundholden Grundsatz Hälfte handelt Herr herrschaftliche Rechtsgebote Herrschaftsbeamte Herrschaftsbesitzer Hofmark Hofrichter Holden Inhalt Innviertel Jahrbuch Jahre Jahrhundert Jh.s Jurisdiktionsrechte Kaiser Kläger Klosters Klosters Traunkirchen konnte Land landesfürstliche Patente Landgericht Landgerichtsordnung 1559 Landgerichtstaiding Landsbrauch läßt Leibeigenen Leibherrschaft lich ließ Marktgemeinden Marktordnung MIÖG 59 Mittelalter mußten neue Niedergerichts Niederösterreich Oberösterreich OÖW Ordnung Österreich Passau Personen Pfarren Privilegien Prozeß Puchheim Recht erkannt Rechtsgrundsätze Rechtsweisung zurückgehen schaft Scharnstein schließlich Schluß Schöffen Schöffenkollegiums Schranne sollten Spital am Pyhrn stand Steyregg Stift Stiftes Kremsmünster STRNADT Taiding Taidingbüchern Taidingtexte Taidingversammlung Teil Text Text-Nr.od üblich unsere Urteile verlesen Versammlung vielen Vöcklabruck Vogt Vogtei Vogttaiding Vorsitzende Vorsprecher des Schöffenkollegiums Weistümer weisung Windhag