Archiv für österreichische Geschichte, Bände 130-132Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1974 |
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Seite 154
... Markt Schenkenfelden . OÖW 1 , 482—496 ( 15. Jh . ) : Aufzeich- nung einer Rechtsweisung ; die Artikel wurden alljährlich im Ehafttaiding „ gemeldet “ und „ gerügt “ und von Mann zu Mann mit Recht und Urteil erkannt ( 482 Z. 17-483 Z. 4 ) ...
... Markt Schenkenfelden . OÖW 1 , 482—496 ( 15. Jh . ) : Aufzeich- nung einer Rechtsweisung ; die Artikel wurden alljährlich im Ehafttaiding „ gemeldet “ und „ gerügt “ und von Mann zu Mann mit Recht und Urteil erkannt ( 482 Z. 17-483 Z. 4 ) ...
Seite 174
... ( Markt Wimsbach , 1556 Dezember 21 ) : Marktordnung , erlassen von Hans Aspan . Bei ihrer Zusammenstellung wurde eine ältere , schadhafte und teilweise unleserlich gewordene Aufzeichnung der Rechte ( 438 Z. 43f . ) verwendet , der Text ...
... ( Markt Wimsbach , 1556 Dezember 21 ) : Marktordnung , erlassen von Hans Aspan . Bei ihrer Zusammenstellung wurde eine ältere , schadhafte und teilweise unleserlich gewordene Aufzeichnung der Rechte ( 438 Z. 43f . ) verwendet , der Text ...
Seite 177
... Markt an und konnte es er- reichen , daß am 11. Mai 1593 eine entsprechende Urkunde im Namen Kaiser Rudolfs II . ausgefertigt wurde . Damit in dem neuen Markt gute Manneszucht , Ehre und Ehrbarkeit , Gemeinnützigkeit und „ Marktsauf ...
... Markt an und konnte es er- reichen , daß am 11. Mai 1593 eine entsprechende Urkunde im Namen Kaiser Rudolfs II . ausgefertigt wurde . Damit in dem neuen Markt gute Manneszucht , Ehre und Ehrbarkeit , Gemeinnützigkeit und „ Marktsauf ...
Inhalt
Vorwort | 9 |
Verzeichnis der in den Anmerkungen verwendeten Abkürzungen | 16 |
Die Gerichtsinhaber | 61 |
Urheberrecht | |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Adels altes Herkommen Änderung AÖG Aufzeichnung der Rechtsweisung Aufzeichnung einer Rechtsweisung BALTL Banntaiding besaß Besitzer Bestimmungen Bürger und Untertanen Burgfried einzelne Artikel Enns erlassen Fällen Ferdinand formelhaften Elemente Forsttaiding Freiheit geistlichen Gemeinde Gerichts Gerichtsbarkeit Gerichtsgemeinde Gerichtsherr Gerichtsversammlung Gerichtswesen Gewohnheitsrecht GRENECK Grund Grundherren Grundherrschaft Grundholden Grundsatz Hälfte handelt Herr herrschaftliche Rechtsgebote Herrschaftsbeamte Herrschaftsbesitzer Hofmark Hofrichter Holden Inhalt Innviertel Jahrbuch Jahre Jahrhundert Jh.s Jurisdiktionsrechte Kaiser Kläger Klosters Klosters Traunkirchen konnte Land landesfürstliche Patente Landgericht Landgerichtsordnung 1559 Landgerichtstaiding Landsbrauch läßt Leibeigenen Leibherrschaft lich ließ Marktgemeinden Marktordnung MIÖG 59 Mittelalter mußten neue Niedergerichts Niederösterreich Oberösterreich OÖW Ordnung Österreich Passau Personen Pfarren Privilegien Prozeß Puchheim Recht erkannt Rechtsgrundsätze Rechtsweisung zurückgehen schaft Scharnstein schließlich Schluß Schöffen Schöffenkollegiums Schranne sollten Spital am Pyhrn stand Steyregg Stift Stiftes Kremsmünster STRNADT Taiding Taidingbüchern Taidingtexte Taidingversammlung Teil Text Text-Nr.od üblich unsere Urteile verlesen Versammlung vielen Vöcklabruck Vogt Vogtei Vogttaiding Vorsitzende Vorsprecher des Schöffenkollegiums Weistümer weisung Windhag