Archiv für österreichische Geschichte, Bände 130-132Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1974 |
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Seite 136
... Kaiser Karls V. 22 Die Rechtsgebote des Landesfürsten und seiner Unterbehörden wurden teils in die herrschaftlichen Ordnungen eingebaut , teils am Schluß derselben im Rahmen des Vorhalts oder auch nach denselben verlesen und den ...
... Kaiser Karls V. 22 Die Rechtsgebote des Landesfürsten und seiner Unterbehörden wurden teils in die herrschaftlichen Ordnungen eingebaut , teils am Schluß derselben im Rahmen des Vorhalts oder auch nach denselben verlesen und den ...
Seite 147
... Kaiser Ferdinand II . , der insbesondere einen weiteren Jahrmarkt verleiht . In das Privileg wurden auch Polizeianordnun- gen eingeflochten.- OÖW 1 , 74-76 ( 1776 Sept. 27 ) : Vergleich , durch den ein Prozeß der Marktgemeinde Neufelden ...
... Kaiser Ferdinand II . , der insbesondere einen weiteren Jahrmarkt verleiht . In das Privileg wurden auch Polizeianordnun- gen eingeflochten.- OÖW 1 , 74-76 ( 1776 Sept. 27 ) : Vergleich , durch den ein Prozeß der Marktgemeinde Neufelden ...
Seite 154
... Kaiser Leopold I. bestätigt wurde . Die Rechtsgebote werden im Namen des Kaisers erlassen ( 469 Z. 9-27 ) . 36. Markt Schenkenfelden . OÖW 1 , 482—496 ( 15. Jh . ) : Aufzeich- nung einer Rechtsweisung ; die Artikel wurden alljährlich im ...
... Kaiser Leopold I. bestätigt wurde . Die Rechtsgebote werden im Namen des Kaisers erlassen ( 469 Z. 9-27 ) . 36. Markt Schenkenfelden . OÖW 1 , 482—496 ( 15. Jh . ) : Aufzeich- nung einer Rechtsweisung ; die Artikel wurden alljährlich im ...
Inhalt
Vorwort | 9 |
Verzeichnis der in den Anmerkungen verwendeten Abkürzungen | 16 |
Die Gerichtsinhaber | 61 |
Urheberrecht | |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Adels altes Herkommen Änderung AÖG Aufzeichnung der Rechtsweisung Aufzeichnung einer Rechtsweisung BALTL Banntaiding besaß Besitzer Bestimmungen Bürger und Untertanen Burgfried einzelne Artikel Enns erlassen Fällen Ferdinand formelhaften Elemente Forsttaiding Freiheit geistlichen Gemeinde Gerichts Gerichtsbarkeit Gerichtsgemeinde Gerichtsherr Gerichtsversammlung Gerichtswesen Gewohnheitsrecht GRENECK Grund Grundherren Grundherrschaft Grundholden Grundsatz Hälfte handelt Herr herrschaftliche Rechtsgebote Herrschaftsbeamte Herrschaftsbesitzer Hofmark Hofrichter Holden Inhalt Innviertel Jahrbuch Jahre Jahrhundert Jh.s Jurisdiktionsrechte Kaiser Kläger Klosters Klosters Traunkirchen konnte Land landesfürstliche Patente Landgericht Landgerichtsordnung 1559 Landgerichtstaiding Landsbrauch läßt Leibeigenen Leibherrschaft lich ließ Marktgemeinden Marktordnung MIÖG 59 Mittelalter mußten neue Niedergerichts Niederösterreich Oberösterreich OÖW Ordnung Österreich Passau Personen Pfarren Privilegien Prozeß Puchheim Recht erkannt Rechtsgrundsätze Rechtsweisung zurückgehen schaft Scharnstein schließlich Schluß Schöffen Schöffenkollegiums Schranne sollten Spital am Pyhrn stand Steyregg Stift Stiftes Kremsmünster STRNADT Taiding Taidingbüchern Taidingtexte Taidingversammlung Teil Text Text-Nr.od üblich unsere Urteile verlesen Versammlung vielen Vöcklabruck Vogt Vogtei Vogttaiding Vorsitzende Vorsprecher des Schöffenkollegiums Weistümer weisung Windhag