Archiv für österreichische Geschichte, Bände 130-132Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften., 1974 |
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Seite 146
... Elemente weggelassen wurden . OÖW 1 , 8-20 ( 1599 Nov. 12 ) : Erneuertes Taidingbuch , das nach dem Vorbild anderer Marktordnungen und unter Berücksichtigung des Herkommens gestaltet wurde . 20 Z. 3 ist von „ Reformationsartikeln " die ...
... Elemente weggelassen wurden . OÖW 1 , 8-20 ( 1599 Nov. 12 ) : Erneuertes Taidingbuch , das nach dem Vorbild anderer Marktordnungen und unter Berücksichtigung des Herkommens gestaltet wurde . 20 Z. 3 ist von „ Reformationsartikeln " die ...
Seite 152
... Elemente . 30. Untertanen des Stiftes St. Florian in der Riedmark . OÖW 1 , 376-379 ( 1700 ) : Rechtsgebote der Grundherrschaft , im Stil jedoch den Aufzeichnungen von Rechtsweisungen angeglichen . So fehlt auch die bei herrschaftlichen ...
... Elemente . 30. Untertanen des Stiftes St. Florian in der Riedmark . OÖW 1 , 376-379 ( 1700 ) : Rechtsgebote der Grundherrschaft , im Stil jedoch den Aufzeichnungen von Rechtsweisungen angeglichen . So fehlt auch die bei herrschaftlichen ...
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... Elemente wurden bei der Niederschrift fortgelassen . 37. Markt Neumarkt . OÖW 1 , 496–503 ( Anfang d . 17. Jh.s ) : Auf- zeichnung einer Rechtsweisung . Fast jeder Artikel beginnt mit der Formel „ Mehr haben wir die Gerechtigkeit ...
... Elemente wurden bei der Niederschrift fortgelassen . 37. Markt Neumarkt . OÖW 1 , 496–503 ( Anfang d . 17. Jh.s ) : Auf- zeichnung einer Rechtsweisung . Fast jeder Artikel beginnt mit der Formel „ Mehr haben wir die Gerechtigkeit ...
Inhalt
Vorwort | 9 |
Verzeichnis der in den Anmerkungen verwendeten Abkürzungen | 16 |
Die Gerichtsinhaber | 61 |
Urheberrecht | |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Adels altes Herkommen Änderung AÖG Aufzeichnung der Rechtsweisung Aufzeichnung einer Rechtsweisung BALTL Banntaiding besaß Besitzer Bestimmungen Bürger und Untertanen Burgfried einzelne Artikel Enns erlassen Fällen Ferdinand formelhaften Elemente Forsttaiding Freiheit geistlichen Gemeinde Gerichts Gerichtsbarkeit Gerichtsgemeinde Gerichtsherr Gerichtsversammlung Gerichtswesen Gewohnheitsrecht GRENECK Grund Grundherren Grundherrschaft Grundholden Grundsatz Hälfte handelt Herr herrschaftliche Rechtsgebote Herrschaftsbeamte Herrschaftsbesitzer Hofmark Hofrichter Holden Inhalt Innviertel Jahrbuch Jahre Jahrhundert Jh.s Jurisdiktionsrechte Kaiser Kläger Klosters Klosters Traunkirchen konnte Land landesfürstliche Patente Landgericht Landgerichtsordnung 1559 Landgerichtstaiding Landsbrauch läßt Leibeigenen Leibherrschaft lich ließ Marktgemeinden Marktordnung MIÖG 59 Mittelalter mußten neue Niedergerichts Niederösterreich Oberösterreich OÖW Ordnung Österreich Passau Personen Pfarren Privilegien Prozeß Puchheim Recht erkannt Rechtsgrundsätze Rechtsweisung zurückgehen schaft Scharnstein schließlich Schluß Schöffen Schöffenkollegiums Schranne sollten Spital am Pyhrn stand Steyregg Stift Stiftes Kremsmünster STRNADT Taiding Taidingbüchern Taidingtexte Taidingversammlung Teil Text Text-Nr.od üblich unsere Urteile verlesen Versammlung vielen Vöcklabruck Vogt Vogtei Vogttaiding Vorsitzende Vorsprecher des Schöffenkollegiums Weistümer weisung Windhag