Geschichte der Lande Lauenburg und Bütow, Band 1 |
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Seite 62
... von ihnen abwechselnd jährlich viermal auf der Landscheide zusammen
fommen und einen Richttag halten sollten , um alle Streitigkeiten wegen
Verrüdung der Gränzen ihrer beiderseitigen Unterthanen zu schlichten und zu
vergleichen .
... von ihnen abwechselnd jährlich viermal auf der Landscheide zusammen
fommen und einen Richttag halten sollten , um alle Streitigkeiten wegen
Verrüdung der Gränzen ihrer beiderseitigen Unterthanen zu schlichten und zu
vergleichen .
Seite 89
... ihm einen freien Hof . Bon jedem andern Hofe mußte jeder Befißer jährlich auf
Martini einen Firdung als Abgabe oder Grundgins an das Drdenshaus entrichten
, doch nicht eher , als bis der Drden die Stadt den Bürgern befestiget und das ...
... ihm einen freien Hof . Bon jedem andern Hofe mußte jeder Befißer jährlich auf
Martini einen Firdung als Abgabe oder Grundgins an das Drdenshaus entrichten
, doch nicht eher , als bis der Drden die Stadt den Bürgern befestiget und das ...
Seite 97
Auch schreibt sich aus jener alten Zeit die Einrichtung her , daß zum Verkauf des
Honigo in der Stadt Bütow jährlich ein besonderer Honigmarft abgehalten wurde
. Es gab eine besondere Zunft der Bienenzüchter und Bienenwärter , welche ...
Auch schreibt sich aus jener alten Zeit die Einrichtung her , daß zum Verkauf des
Honigo in der Stadt Bütow jährlich ein besonderer Honigmarft abgehalten wurde
. Es gab eine besondere Zunft der Bienenzüchter und Bienenwärter , welche ...
Seite 104
Von den übrigen 13 Hufen soll jede Hufe jährlich an das Drdenshaus zu Danzig
unter dem Namen eines rechten Zinses zu Martini eine Marf Pfennige
gewöhnlicher fandegmünze entrichten . Von den Gärten außerhalb der 154
Hufen soll ...
Von den übrigen 13 Hufen soll jede Hufe jährlich an das Drdenshaus zu Danzig
unter dem Namen eines rechten Zinses zu Martini eine Marf Pfennige
gewöhnlicher fandegmünze entrichten . Von den Gärten außerhalb der 154
Hufen soll ...
Seite 115
... eigentlichen Vorstand der Stadtgemeine ; fie verwalteten selbstständig das
gesammte städtische Gemeinwesen ; sie handhabten die Polizei und hielten die
Drdnung in der Stadt aufrecht . Jährlich wechselnd wurden fie von der 8 * 115
nen.
... eigentlichen Vorstand der Stadtgemeine ; fie verwalteten selbstständig das
gesammte städtische Gemeinwesen ; sie handhabten die Polizei und hielten die
Drdnung in der Stadt aufrecht . Jährlich wechselnd wurden fie von der 8 * 115
nen.
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Geschichte der Lande Lauenburg und Bütow: Von Reinhold Cramer, Theil 2 ... Reinhold Cramer Keine Leseprobe verfügbar - 1999 |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
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