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stellung der äußeren Geschichte gesehen haben, erhob sich aber im Jahre 1400 unter dem Hochmeister Conrad von Jungingen neben der Stadt auf einer Anhöhe, ein mächtiges Ritterschloß, von Gräben und Wällen umgeben, das in damaliger Zeit und nach der damaligen Art der Kriegführung vollständig einer Festung glich und auch den Stürmen der Hussiten im Jahre 1433 troßte. Dieses Schloß wurde der Siz des Pflegers, jeiner Umgebung, aller Beamten und der Besaßung. Die schwache von den Beeren erbaute Burg gerieth in Verfall; sie konnte dem Orden nicht genügen. Doch erfahren wir aus den wenigen noch vorhandenen Handfesten der ältesten Zeit, daß in jener alten Burg eine Kapelle gewesen und daß schon vor Gründung der Stadt Bütow vom Deutschen Ritterorden für das religiöse Bedürfniß nicht nur seiner wenigen Beamten, sondern auch seiner neuen nur spärlichen Bevölkerung gesorgt worden ist. So war schon im Jahre 1335 in Bütow ein Pfarrer (Plebanus), welcher bei der schiedsrichterlichen Entscheidung über den Lupowske-See als Zeuge mitwirkte. Deegleichen unterschrieb auf dem Schlosse zu Tuchen 1345 der Pfarrer (Plebanus) von Bütow, Euslaus von Zimbow den Verleihungsbrief über Modderow als Zeuge.

Wie der Orden überall, wohin er sein siegreiches Banner trug und wo er mit seinem tapfern Schwerte und starkem Glaubensmuthe eine neue Herrschaft gründete, für das Seelenheil seiner neuen Unterthanen sorgte, so führte er auch in der neu gegründeten Stadt Bü÷ tow zur Ehre Gottes eine Kirche auf, widmete sie der heiligen Margaretha und stattete sie mit Einkünften reichlich aus. Wie wir später ausführlich erfahren werden, gerieth diese älteste Kirche Bütows im Jahre 1639 mit allen Einkünften und den in der zweiten Handfefte von 1346 zur Widmung des Pfarrers angewiesenen 6 culmischen Hufen in die Hände der Katholiken. Nach den im Pfarr-Archive zu Damesdorf, wo der katholische Pfarrer aus Bütow residirt, befindlichen Nachrichten wurde das Patronatrecht über die St. Margarethen-Kirche von dem jedesmaligen Abte des Prämonstratenser-Ordens zu St. Vinzenz in Breslau ausgeübt*). Im Jahre 1700 brannte die Kirche der heiligen

*) Wann, wo, wie, durch wen dem Breslauer Abt das Patronat über die alte nicht mehr vorhandene St. Margarethen-Kirche in Bütow verliehen, wann und ob das Patronat von dem Breslauer Abt jemals ausgeübt worden ist, darüber schweigen die Damesdorfer Akten gänzlich.

Margaretha gänzlich nieder und es wurde an ihrer Stelle eine neue Kirche aufgebaut und der heiligen Katharina gewidmet. Diese neue katholische St. Katharinen-Kirche steht noch heute und das Patronat übt der Landesherr aus.

Das Wappen, welches der Stadt Bütow vom Orden verlie hen wurde, und noch heute im Gebrauche ist, deutet auf den heiligen Beruf, den der Orden sich erwählet. Es stellt 3 Kirchthürme dar, darüber schwebt das Ordensschild und darinnen im Ordensschilde das Ordenskreuz *).

Schon vorher haben wir mitgetheilt, daß die Stadt Bütow ihren Namen von ihrem angeblichen Gründer, dem wendischen Fürsten Buto aus Meklenburg im Jahre 1060 erhalten haben soll. Wir haben diese Mittheilung des Danziger Chronisten oben beleuchtet und als unrichtig verworfen. Das Land und die Stadt Bütow haben ihren Namen von den Bienen erhalten. Bütow wird von Büten abgeleitet. Alle Nachrichten in den Archiven des Magistrats, des Domainen-Amts und der evangelischen Kirche zu Bütow deuten auf diese Abstammung, mit der auch der Pommersche Geschichtsschreiber Mikräl (Band II. S. 87) übereinstimmt. Unter Büten (Buten, Beuten) werden ausgehauene oder ausgehöhlte zum Aufenthalte der Bienen eingerichtete Fichtenstämme, auch die Bienenstöcke oder Bienenschwärme verstanden **).

In der grauen Vorzeit gab es im Lande Bütow viele Wälder weit mehr als jeßt und sehr viele Bienen, sowohl zahme als wilde. Die Bienenzucht wurde sehr stark betrieben und das Recht Bienen zu

*) Es ist ganz unerklärlich und unbegreiflich, wie der gelehrte ConsistorialRath Brüggemann, sein Nachfolger der Kadettenlehrer Wuttstrack, sowie der Verfaffer der Pomerania und sämmtliche übrigen pommerschen Schriftsteller das Ordensschild und Ordenskreuz für eine Laterne haben ausgeben können.

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**) Im Deutschen Wörterbuche der Gebrüder Grimm heißt es unter „Beute," nachdem zuvor die Bedeutung Beute=praeda abgehandelt ist. 1. Backtrog. Der Becker sol auch das Backhaus im baw halten mit müllen, schüssel und mit den Beuten. Weisthümer 2, 160. 2. Der hölzerne Bienenkorb, ein hohler Klotz, in den die Waldbienen bauen; althochdeutsch piutta bei Graff 3, 327. in Leibnitz coll. etym. p. 100 kommt hiefür Byda vor. Beutenheide f. silva, in qua

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propter examina silvestrium apum alvearia in arboribus suspensa sunt. Beutenhonig. m. Preußische (soll heißen kurbrandenburgische) Kammergerichts-Ordnung von 1648 §. 67, 68.-Beutenzins. m. reditus ex alvearibus silvestribus. Beutner m. apiarius, Zeidler, Bienenwärter.

halten als eine besondere Gerechtigkeit von der Landesobrigkeit verliehen *). Die Bienenzucht war in alten Zeiten von hoher Bedeutung und viel größerer Wichtigkeit als heute. Wachs und Honig waren sehr gesuchte und ganz nothwendige Bedürfnisse des täglichen Lebens. Wachs wurde in den Kirchen und Haushaltungen zur Erleuchtung, Honig aber zu Meth, einem sehr beliebten Getränke und zur Verfüßung der Speisen gebraucht. Der indische Rohrzucker und der jeßige inländische Rübenzucker waren noch nicht bekannt. Die Waldbienen verfertigten in den hohlen Bäumen oder in den für sie durch Menschenhand künstlich ausgehöhlten Bäumen (Büten) einen Reichthum an Wachs und Honig. Nur der Grundherr und Waldeigenthümer durften Wachs und Honig sammeln und wer von ihm die Erlaubniß erhielt, Wachs und Honig zu suchen, mußte dafür eine Abgabe entrichten. Daraus entstand der vormals sehr ergiebige Honigoder Bienen, Büten, Beuten- oder Immen-Zins. Auch schreibt sich aus jener alten Zeit die Einrichtung her, daß zum Verkauf des Honigs in der Stadt Bütow jährlich ein besonderer Honigmarkt abgehalten wurde. Es gab eine besondere Zunft der Bienenzüchter und Bienenwärter, welche Beutner hießen und ein besonderer BütenStarost führte die Aufsicht über die Büten und Beutener. In den Magistrats-Akten der Stadt Bütow über die Schicksale der Stadt findet sich noch ein Vergleich vom 11. November 1609, den der Bürgermeister von Bütow Thomas Christke mit Martin Wysocki, Starosten des Butengerichts im Amte Mirchow (Mirchau) abgeschlossen hat und worin durch Vermittelung des Bürgermeisters Christke die Beutener aus Böhmen im Gebiete von Mirchau sich verpflichten, dem Königl. Polnischen Starosten von Mirchau jährlich den Pockoff als herkömmliche Gebühr zu verabreichen. Endlich bildete sich ein besonderes Bütener Recht aus, welches auf die Uebertretungen der zur Ordnung der Bienenzucht erlassenen Geseße harte Strafen verordnete. Ein Bienendieb, der Bienen aus den Büten nahm, wurde ohne prozessualische Weitläufigkeiten an die bestohlene Fichte angenagelt und nachdem der Leib aufgenommen und das Eingeweide herausgenommen war, an selbiger Fichte aufgehängt. Das Bienen- oder Bütenrecht ist von Delrichs gesammelt, bearbeitet und unter dem Titel

*) Ueber die Bienenzucht in Preußen vergleiche Voigt Gesch. Preuß. Bd. 6 S. 580. Ueber die Bienenzucht in Pommern vergleiche Sell Gesch. Pommerns Bb. I. S. 242.

Geschichte d. L. Lauenburg und Bütow.

Bayerische
Staatsbibliothek

München

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,,Das graujame Bütener Recht in den Landen Lauenburg
burg und Bütow 2c."

zum ewigen Andenken für die Nachwelt gedruckt. *)

Am Gestade der Ostsee, da wo der uralte Grenzstrom die Lebe in das salzige Meer sich ergießt, erhob sich im Zeitalter der Deutschen Ritter noch ein drittes Städtlein, Lebemünde genannt. Wol feine kleine Stadt hat so merkwürdige Schicksale aufzuweisen, als diese **). Im sechszehnten Jahrhundert ging sie unter, wurde an einer andern Stelle wieder auferbaut und führte von nun an den alleinigen Namen Leba***). Die Zeit der ersten Erbauung ist ungewiß.

*) Vergleiche im Anhange die Literatur. In der Bibliothek des Kreisgerichts Uebrigens Bütow wird ein Exemplar dieses sonderbaren Rechts aufbewahrt. scheint dieses grausame Büthener Recht im ganzen Ordensstaat gegolten zu haben. Man vergl. den Aufsaß in den Beiträgen zur Kunde Preußens: Die Geschichte der Preuß. Forsten vom 14. bis 17. Jahrhundert vom Oberforstmeister Jester. Bb. 6 S. 111.

**) Als eine interessante Thatsache mag hier zugleich erwähnt werden, daß Leba zur Zeit der Ordensherrschaft im Jahr 1390, als der Deutsche Orden in seiner höchsten Blüthe stand und im Auslande das größte Ansehen genoß, durch Zufall eines vornehmen Besuchs sich zu erfreuen hatte. Der damalige Graf von Derby, Sohn des Herzogs von Lancaster, Prinz von Engelland, der später als Heinrich IV. den Thron von England bestieg, unternahm in diesem Jahre eine Kreuzfahrt nach Preußen und Litthauen. Von Boston segelte er am 20. Juli 1390 ab, nachdem er daselbst mit einigen Schiffern und Lootsen aus Danzig die nöthigen Contrakte wegen der Ueberfahrt abgeschlossen hatte. Nach einer Fahrt von drei Wochen erreichte man zunächst die pommersche Küste und stieg bei einem Hleinen Dorfe Roosheine (jezt Rowe, ein Kirchdorf im Stolper Kreise) ans Land. Drei Diener des Grafen wurden nach Lebe (Leba am Leba-See) geschickt um dort zwei Wagen zu miethen und nach Danzig voraus zu fahren, während Heinrich selber und der größere Theil seines Gefolges den Ort Push (Pußig) erreichten, am 10. August ej. nach 2. Tagereisen in Danzig ankamen und von da weiter nach Königsberg gingen.

Vergl. die Abhandlung des Dr. Pauli zu Rostock:

„Ueber die Kreuzfahrt des Grafen v. Derby, spätern Königs Heinrich IV. von England, nach Preußen und Litthauen in den Jahren 1390 und 1391," erwähnt in dem Monatsbericht der Königl. Pr. Akademie der Wissenschaften zu Berlin (August) 1857 und den Auszug in dem Preuß. Prov.- Bl. Bd. 58. S. 393 fl. Voigt in seinem Namenscoder hat diesen berühmten und erlauchten Kreuzfahrer aufzuführen vergessen. Bergl. über diese Kreuzfahrt Voigt's Gesch. Bd. 5. S. 541 und Lindenblatt S. 75 und 77.

***) Daß die Bezeichnung Leba oder Lebe schon zu Ordenszeiten nicht ungebräuchlich war, ersehen wir aus dem Friedensvertrage zu Thorn vom Jahr 1466; vergl. den Auszug aus demselben in der Urk.-Samml. I. Nro. 61.

In dem Kaufbriefe von 1310 und in dem Gränzscheidungsbriefe von 1313 wird ein Ort, der an Lebemünde erinnert, nicht erwähnt. Der Magistrat in Leba behauptet zwar, daß Lebemünde schon 1313 bestanden habe und beruft sich auf die in seinem Archive befindliche am 1. April 1574 angefertigte deutsche Ueberseßung des Gränzbriefes von 1313 woselbst es heißt:

„Zum ersten von der Staadt, da das fließ Leba in das salże „Meer fleußt aus dem See Lebeßke und das fließ Leba von dem

"

See Lebeßke bis zu dem Salzen Meer soll gemein sein uns ,,und dem Meister und den Brüdern, und auch der See Lebeßke ,,soll gemein sein uns und den Brüdern."

Allein der Markgraf Waldemar von Brandenburg hat, als er die Mark Danzig an den Deutschen Orden verkaufte und später als er die Gränzen der an den Deutschen Orden verkauften Mark Danzig mit seiner vorbehaltenen Landschaft Stolp bestimmte, weder in dem lateinischen Kaufbriefe vom 12. Juni 1310 noch in dem lateinischen Gränzscheidungsbriefe vom 19. October 1313 solcher Worte sich bedient, die einen Schluß auf das Vorhandensein einer Stadt am Ausfluß der Leba rechtfertigen. In dem Kaufbriefe heißt es:

Metas vero dicte terre, territorium ac districtum castri
dicti Stolp attingentis, sic duximus. Incipiendo a loco,
in quo fluvius Leba dictus influit salsum mare, eundem-
que ascendendo quo usque perveniatur ad quercum Ducis,
ab ea procedendo ad villam dictam Malecicz etc. *)
In dem Gränzscheidungsbriefe heißt es:

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taliter

mete et gades inter terram nostram Stolpensem ac partem terre Pomeranie, quam magistro et fratribus de domo Theutonica in Prussia vendidimus, sunt distincte per infinita seculorum tempora valiture. Primo de loco, ubi Leba fluvius in salsum mare fluit, ascendendo ad locum, ubi dictus Leba fluvius fluit de lacu Lebezk et ipse Leba nobis ac predictis Magistro et fratribus de ipso lacu Lebezk usque in salsum mare stabit communis. **)

*) Bergl. Urk.- Samml. I. Nro. 7. **) Vergl. Urk. - Samml. I, Nro. 10.

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