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Das Wappen, welches der Stadt vom Orden verliehen ist und noch heute geführt wird, weist auf den Namen der Stadt und die weltgeschichtliche Bedeutung des Ordens hin; es enthält drei Kirch thürme, erbaut zur Ehre Gottes, als Sinnbild des Glaubens und einen aufgerichteten Löwen, der sich mit einer Klaue an einen Thurm lehnt, als Sinnbild der Macht und Stärke *). Der Namen der Stadt erklärt sich selbst, Lewinburg oder Lewenburg d. i. Löwenburg Leopolis. Ganz unrichtig ist die Schreibart. Lebenburg; ste kommt erst zu herzoglicher Zeit (1525-1637) und auch nicht in Urkunden, sondern nur bei einigen Schriftstellern vor. Leider haben wir die traurige Erfahrung machen müssen, daß gerade zu herzoglich pommerscher Zeit die meisten. Namen aus der glorreichen Zeit der Deutschen Ritter auf das unbarmherzigste verstümmelt worden find und zu vielen Mißdeutungen Veranlassung gegeben haben.

Bald nach ihrer Erbauung wurde die Stadt befestiget; fte wurde mit Ringmauern eingeschlossen und mit starken Thürmen versehen. Noch heute stehen die Trümmer der alten Umfassungsmauern als Zeugen der alten Befestigung und darauf und daneben mehre starke Wach- und Wehrthürme, die zum Theil verfallen und mit Epheu überwachsen find.

Bald nach Gründung der Stadt wurde auch „Gott zu Lobe und den Seelen zum Troft" eine Kirche erbaut und dem Apostel Sft. Jakob gewidmet. Sie befindet sich mit ihrer ganzen Bewidmung, wie wir später sehen werden, gegenwärtig in den Händen der Katholiken. Nach dem im Archiv der Kirche befindlichen, vom zeitigen Herrn Dekan Weber gütigft mitgetheilten Nachrichten ist sie um gleiche Zeit mit der Skt. Marienkirche in Danzig errichtet. Sie ist massiv von gebrannten Steinen erbaut und mit einem massiven Thurm versehen, in dem sich zwei Glocken befinden; sie ist 145 Fuß lang und 68 Fuß breit und hat eine dem Raume angemessene Höhe. In dem großen Brande, der im Jahre 1658 beim Abzuge der Schweden aus Lauenburg statt fand, hat sie viel gelitten und ihr schönes

dem darüber geführten Prozeffe zuerkannt. Siehe die Erkenntnisse der Regierung zu Marienwerder von 1779 und des Hofgerichts zu Königsberg von 1780 im zweiten Bande unter No. 16 der Urkunde der Stadt Lauenburg.

*) Die Wappen der 3 Städte unfrer Lande sind im 2. Bande, dem Urkundenbuche, zugleich mit den Handfesten abgedruckt.

Sterngewölbe verloren, wovon das Gewölbe in der Sakristei noch ein Ueberbleibsel ist. Nach dem im Jahre 1780 durch den GeneralVisitator, Dechant und Probst Ignaz Greça aus Puzig aufgenommenen Protofoll ist das Jahr 1343 das Erbauungsjahr und der Hochmeister Heinrich Dusemer von Arffberg der Erbauer. Diese Nachricht ist jedenfalls nicht ganz richtig. Denn Dusemer von Arffberg trat sein hochmeisterliches Amt erst am 13. December 1345 an. Im Jahre 1343 regiert der Hochmeister Ludolf König von Weizau. Wenn also der Hochmeister Heinrich Dusemer von Arffberg der Erbauer ist, so fällt die Erbauung der Jakobi-Kirche in die Zeit nach 1345. Ein Pfarrer oder Plebanus von Lewinburg wird schon in der vom Hochmeister Burggrafen Dietrich von Altenburg ausgefertigten Handfeste des Ritterguts Redkewicz erwähnt. Daraus folgt, daß der Orden schon in der Zeit von 1335-1341 für die Seelsorge seiner neuen Unterthanen sich bemüht hat. Wo aber dieser Pfarrer gewohnt und den Gottesdienst verrichtet hat, ist gar nicht zu ermitteln.

Die Stadt Bütow ist nach den im Rathsarchive vorhandenen übereinstimmenden Nachrichten und nach den mündlichen Ueberlieferungen im Jahre 1060 nach Chrifti Geburt zuerst angelegt. Als Erbauer der Stadt wird in der Preußischen Chronik des Danziger Stadtfecretairs Caspar Schüß und nach einer aus Schüß geschöpften Nachricht, die sich im Archive der katholischen Kirche zu Damesdorf vorfindet, ein wendischer Fürst Buto aus Meklenburg genannt. Auch soll von diesem Fürsten Buto das Land, die Stadt und der Fluß Butow (Bütow) den Namen erhalten haben. Aber weder der Preußische (Danziger) Chronist Caspar Schüß, noch der Damesdorfer geistliche Chronist haben angegeben, wann und wie der Fürst Buto aus Meklenburg nach Hinterpommern ins Land der Cassuben gekommen ist. Allerdings hat zu jener Zeit um das Jahr 1060 nach Christi Geburt in Meklenburg ein Fürst mit Namen Buto (Buthue) gelebt. Doch melden die Geschichtsschreiber der Wenden in Meklenburg Helmold und Arnold nicht, daß Buthue nach Ostvommern ins Land der Cassuben gegangen ist und dort Städte gegründet hat *). Buto oder

*) Helmold, ein Pfarrer zu Bosow in Holstein, schrieb eine bis zum Jahre 1170 reichende Chronik der Slawen, die zwischen der Elbe und der Oftsee ihre Wohnsitze hatten und durch den Herzog von Sachsen, Heinrich den Löwen unterworfen und zum Christenthume bekehrt worden. Arnold, ein Abt zu Lübeck, sezte diese Chronik bis zum Jahre 1209 fort.

Buthue ist der älteste Sohn des Obotritenfürften Gottschalk, des Stammvaters der Großherzöge von Meklenburg. Nach seines Vaters Tode mußte er mit seinem Bruder Heinrich aus dem Lande seines Vaters flüchten; er floh zu den Sachsen, seine Mutter war eine sächsische Prinzessin, sein Bruder Heinrich floh zu den Dänen; die Mutter Heinrichs war eine dänische Prinzessin. Die Meklenburger (Dbotriten) hatten sich nach Gottschalks Tode empört und den tapfern Feldherrn Crito zu ihrem neuen Fürsten auserkoren. Buto lebte in seiner Verbannung bei den Sachsen und suchte sich hier Anhänger und Bundesgenossen zu verschaffen und ein Heer zu werben, um seinen Gegner Crito zu stürzen und das väterliche Erbe wieder zu erobern. Seine Bemühungen hatten keinen Erfolg. In der Burg Plön wurde er belagert und nachdem er troß seines Muthes und seiner tapfern Gegenwehr besiegt und auf Gnade und Ungnade sich ergeben mußte, auf Anftiften Crito's 1074 erschlagen. Er kann nicht der Erbauer der Stadt Bütow sein *). Wer aber im Jahre 1060 den ersten Grund zur Stadt Bütow gelegt hat, ist nicht zu ermitteln.

Der Deutsche Ritterorden fand bei seiner Besißergreifung des Landes Bütow in der Mitte des neuen Landes, da wo die zwei kleinen Bäche, der Borré-Bach und die Strußfe in den Fluß Bütow sich ergießen und unweit der Burg, die von dem Marschall Henning Beer und dessen Söhnen erbaut war, bereits einen Ort vor: es war nur ein Burgflecken mit wenigen Häusern und Wohngebäuden. Die, ser Burgflecken, der nach dem Lande, der Burg und dem Fluffe Bütow gleichfalls den Namen Bütow führte, wurde von den Deutschen Rittern zu einer Stadt erhoben. Der Orden gab ihm durch

*) Hartknoch spricht sich in seiner ́Preußischen Chronik hierüber also aus: „Bütow, Stadt und Schloß, gehört nicht eigentlich zu dem Lande Preu„ßen, sondern hat wie Lauenburg eine absonderliche Landschaft: soll den Na„men haben von einem Wendischen oder Meklenburgischen Fürsten Namens ,,Buto, welcher die Sadt erbauet. Allein außerdem, daß dieses keiner von „den alten Geschichtsschreibern, die entweder zu dieses Buthue Zeiten oder auch „bald nach ihm gelebet, aufgezeichnet, so wird man auch aus des Buthue ,mühseliger und unglücklicher Regierung leicht schließen, daß er keine Städte „hat bauen können, wie davon Helmoldus kann nachgeschlagen werden. Zu,,letzt ist auch dieses gewiß, daß Buthue diese Wenden, so in Hinterpommern „an der Weichsel gewohnet, unter seiner Botmäßigkeit nicht gehabt, sondern „er hat in Meklenburg und Holstein seine Herrschaft gehabt. Wenn aber „Bütau eigentlich mag gebauet sein, kann ich nirgends finden.“

zwei Handfesten eine städtische Verfassung und zum Weichbilde 32 und 100 Hufen. Beide Handfesten sind an einem und demselben Tage und Jahre am St. Margarethatage des Jahres 1346 vom Hochmeister Heinrich Dusmer von Arffberg ausgefertiget und nach ihrem Verluste durch Wasser und Feuer (die eine über 32 Husen war durch Wasser verdorben, die andern über 100 Hufen durch Feuer verwahrloset) am Sonnabend vor Judika im Jahre 1439 vom Hochmeister Paul von Rußdorf erneuert und bestätiget*).

Durch die erste Handfeste gibt der Hochmeister Dusmer von Arffberg mit Zustimmung seiner Brüder und der Ordensgebietiger seine Stadt zu Bütaw den ehrbaren Männern Hans Beschorn und Grote Johann zu culmischem Rechte ewiglich zu besißen dergestalt, daß die Stadt Bütaw haben soll 32 Hufen zu ihrer Freiheit mit allem Nußen, sowie sie von den Brüdern begrenzet und bezeichnet ist. Die Stadt soll auf der Freiheit geleget werden. Das Gericht in der Stadt und in der Freiheit wird verliehen den vorge nannten Besitzern Hans Beschorn und Grote Johann, jedoch mit Ausnahme des Landstraßengerichts, das der Hochmeister seiner Landesherrlichkeit vorbehält. Von den Gerichtsgebühren und von allen Zinsen, die von den Kausbanken, Badstuben, Brod- und Fleischbanken fallen, erhalten Hans Beschorn und Grote Johann, den dritten Theil, wogegen der Hochmeister ein Drittel dem Orden vorbehält und ein Drittel der Stadt überweist. Ferner erhalten sie einen ganzen Hof und einen ganzen Garten. Ebenso soll der Pfarrherr einen ganzen Hof und einen ganzen Garten erhalten. Ein ganzer Hof soll haben vier Ruthen in der Breite und sechs Ruthen in der Länge; ein ganzer Hof soll einen ganzen Garten, ein halber Hof einen halben Garten erhalten. Die Stadt genießt neun Jahre lang Zinsfreiheit. Nach Ablauf der Freijahre soll jeder ganze Hof sechs Pfennige und jeder halbe Hof die Hälfte zinsen. Schließlich behält der Hochmeister dem Orden das Recht vor eine Mühle zu bauen, das Wasser zu leiten und einen Roßgarten anzulegen.

Durch die zweite Handfeste giebt der Hochmeister Dusmer von Arffberg feinen getreuen und ehrsamen Männern Hans Beschorn und Grote Johann (100) einhundert Hufen bei der Stadt Freiheit zu ewigem Besige nach culmischem Rechte. Von den 100 Hufen sollen Beschorn und Johann Gott zum Lobe dem Pfarrhern in der

*) Siehe die beiden Handfesten in der Urk.-Samml. II. B. Nro. 1 und 2.

Stadt zu seiner Widmung (d. i. Wohnung und Unterhalt) 6 Hufen frei hergeben; 14 Hufen behalten sie für sich selbst, für ihre Erben und Nachkommen. Dafür müssen sie dem Orden einen Platen-Dienst thun d. h. Kriegsdienste zu Pferde in leichter Rüstung leisten und bereit sein zu (Kriegs-) Reisen, zu Landwehren, Festen zu bauen, brechen oder zu beffern so oft und wohin der Orden befiehlt wider alle Feinde des Ordens und der Ordenslande. Sie erhalten für sich ihre Erben und Nachkommen das Schultheißen Amt und das Gericht innerhalb der Gränzen der 100 Hufen, jedoch mit Ausnahme des Landstraßengerichts, welches der Hochmeister seiner Herrlichkeit vorbe hält. Von den Einkünften des Gerichts erhalten der Schultheiß ein Drittel und der Hochmeister zwei Drittel. Die übrigen 80 Hufen genießen 9 Freijahre. Nach Ablauf der Freijahre muß jede Hufe 1⁄2 Mark preuß. Pfennige zinsen. Alle Gewäffer, Seen und Flüsse innerhalb der 80 Hufen dienen zum allgemeinen Nußen. Endlich erhalten Beschorn und Johann auch die Gerechtigkeit im See Goris für den eigenen Tisch mit kleinem Gezeuge zu fischen und Hechte zu angeln.

Bei der Erneuerung und Bestätigung der zweiten Handfefte bemerkt der Hochmeister Paul von Rußdorf, daß sein Amtsgänger Winrich von Kniprode aus besonderer Gnade den Zins, den die Einwohner Bütowe nach ihrem Stiftungsbriefe entrichten müssen, um vier Scot für jede Hufe ermäßiget und demgemäß den Zins von jeder Hufe auf 8 Scot herab- und festgesezt habe. Paul von Rußdorf genchmigt diese Ermäßigung.

Aus dem Inhalte beider Handfesten geht klar hervor, daß der Drt wo heute die Stadt Bütow liegt, zur Zeit der Besißergreifung durch den Orden ein sehr unbedeutender Ort gewesen und durchaus nicht als Stadt zu betrachten ist. Denn die Stadt soll auf den 32 Hufen bei der Freiheit geleget d. h. gegründet werden; bis dahin ist also der Ort nur sehr wenig bebaut, beseßt und bevölkert gewesen. Die ehrsamen und getreuen Männer Hans Beschorn und Grote Johann können als die Begründer der eigentlichen Stadt Bütow angefehen werden. Sie sollen auf den ihnen verliehenen 100 und 32 Hufen die Stadt erbauen, Ansiedler herbeirufen und unter sie die Höfe und Gärten vertheilen.

Dagegen blieb Bütow eine offene Stadt; sie wurde nicht wie Lauenburg mit einer Ringmauer umschlossen und mit Wach- und Wehrthürmen, mit Wällen und Gräben befestigt. Wie wir in der Dar

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