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berg zu begeben, und als der Herzog dennoch in Stolp verblieb, sandte er ihm durch den Pfleger zu Bütow guten Wein, köftlichen Meth und Erquickungen aller Art.

Die älteste Verwaltung Lauenburgs ist noch viel dunkler und wir haben noch viel weniger ermitteln können. Der erste bekannte Ordensbeamte in Lauenburg ist Johann Wurkini (Werneken?). Er kommt nur in einer Urkunde von 1344 vor*) und heißt commendator Loneburg. Offenbar ist Loneburg, wie schon Voigt**) vermuthet, ein Schreibfehler und soll Leoburg oder Lewinburg bedeuten. Von der Verwaltung Lauenburgs aus der ersten Zeit der Ordensherrschaft von 1310 bis 1344 fehlen alle Nachrichten. Als der deutsche Orden zufolge des Stolper Kaufbriefs die Mark Danzig erwarb, seßte er zur Verwaltung des neuen Gebiets im Jahre 1311 den Bruder David von Cammerstein als Komthur ein. Wir wissen nicht, was dieser Beamte an den äußersten Grenzen seines Gebiets im Lande Lauenburg gethan hat. Wir wissen nur, daß ihm im Jahre 1313 die Grenzen gezogen sind. Ob und wie oft er das äußerste Hinterland besucht, ob und was er zum Wohl desselben gethan, bleibt ungewiß. Daffelbe müssen wir von seinen Amtsnachfolgern sagen. Wir haben die Vermuthung, daß als der Drden im Jahre 1329 zur Verwaltung der ihm verpfändeten Landschaft Stolp einen Komthur einseßte, diefen auch das äußerste Hinterland der Mark Danzig, einen Theil des nachmaligen Gebietes der Vogtei Lauenburg, zur Verwaltung anwies. Denn im Jahre 1334 schlichtete der Komthur zu Stolp, Ulrich von Hugewicz, Streitigkeiten, die zwischen dem Nonnenkloster in Zuckau und einigen Edlen, die an den Ufern der Leba ihren Rittersiz hatten, über verschiedene Gerechtsame ausge= brochen waren. Sonstige Beweise für diese Vermuthung haben wir nicht. Im Jahre 1341 ging die Komthurei Stolp ein und die Stadt Lewinburg erhielt ihre Handfeste. Als gewiß ist anzunehmen, daß der Orden, als er die Stadt Lewinburg 1341 gründete oder mit städtischen Rechten und Freiheiten bewidmete, bald darauf dicht neben der Stadt eine Burg errichtete, zur Vertheidigung dieser Burg und Verwaltung des umliegenden Gebiets einen Beamten einseßte. Die Namen und Titel der ersten Beamten in Lewinburg seit Erbauung

*) Königsberger Geheimes Archiv Schieblade XXVI.
Namens-Coder Seite 71,

der Burg sind nicht bekannt. Erst im Jahre 1363 hören wir von einem Bruder Bofil (Boyfel, Bozel, Rofil), der in einer Urkunde vom Dezember 1363 Pfleger zur Lewinburg, in einer Urkunde vom 8. Juli 1369 aber Voigt zur Lewinburg genannt wird. Daraus ersehen wir, daß der Orden in der Zeit von 1341 bis 1363 aus dem zur Danziger Komthurei gehörigen Hinterlande der Mark Danzig einen besondern Verwaltungsbezirk gebildet und in seiner neuen Veste Lewinburg einen Pfleger eingesezt, in der Zeit von 1363 bis 1369 aber das Pflegeramt zu einer Voigtei erhoben hat. Nach der im Deutschen Orden herrschenden Gliederung bekleidete ein Voigt einen höhern Rang als ein Pfleger. Alle Amtsnachfolger des Pflegers und nachmaligen Voigts Bofil führen den Titel Voigt. So sehen wir denn seit 1369 die Vogtei Löwinburg aus dem Hinters. lande der Mark Danzig sich als selbstständiges, wenngleich vom Komthur zu Danzig abhängiges Gebiet herausbilden und erst seit dieser Zeit können wir von einem Lande Lauenburg sprechen. Zwar sind uns die Namen der Voigte zum großen Theil bekannt*). Doch ihre Thaten kennen wir nicht. Wir wissen nur, daß die Voigte zu Lewinburg keine selbstständige Stellung hatten. Wir wissen und glauben nicht, daß sie wie die Pfleger zu Bütow, die viel freier und selbstständiger dastanden, zu ihrer Begleitung einen jüngern Ordensbruder als Kumpan hatten. Zu den Hausbeamten in Lewinburg, welche dem Voigt untergeben waren, gehörten die Hauscapläne, welche nicht nur die häusliche Audacht und den häuslichen Gottesdienst leiteten und verrichteten, sondern auch das gesammte Schreibwerk besorgten, die Berichte an den Komthur zu Danzig auffeßten und alle Urkunden verfaßten, ferner die Flodire, welche die Wirthschaftsführung in den Ordenshöfen beaufsichtigten und leiteten, auch zugleich die Polizeiund Civil-Gerichtsbarkeit über die ländliche Bevölkerung daselbst ausübten, sodann die Waldmeister, welche die landesherrlichen Forsten und Jagden beaufsichtigten und endlich die Mühl- und Fischmeister. Die Hauscapläne waren geistliche, die Wald-, Mühl- und Fischmeister weltliche Behörden des Ordens und wie alle Brüder des Ordens von reinem Deutschem Adel. Die Flodire waren feine Ordensbrüder; sie wurden aus den eingebornen Edelleuten, denen der Orden ein besonderes Vertrauen schenkte, vom Voigt erwählt und für den Dienst

*) Sie sind in der Beilage im Verzeichnisse der obersten Beamten abgedruckt.

zur

des Ordens verpflichtet. So oft der Komthur aus Danzig nach Lewinburg kam, neue Dörfer und Pfarreien gründete und bewidmete, erledigte Rittergüter neu vergab, stand ihm der Voigt treulich zur Seite und unterschrieb als Zeuge die vom Komthur ausgefertigten Gründungs- und Verleihungsbriefe. Auch saß der Voigt mit zu Gericht, wenn der Komthur tagte und das Recht hegte. Als erster Beamter des Ordens in feinem Gebiet führte er die kriegspflichtige und waffenfähige Mannschaften ins Feld. Im Jahre 1400 wurde ein Aufgebot zur Heerfahrt erlassen und eine Heerschau bei Danzig gehalten. Der Voigt aus Lauenburg stellte aus zwölf seiner Amtsortschaften 9 Mann (die Schulzen oder deren Stellvertreter) zu Pferde und 22 zu Fuß in voller Kriegsrüstung. Ein stattlicheres Heer von Rittern, Scholtissen und Knechten führte er im Jahre 1402 zu einer Kriegsreise bis nach Insterburg und konnte hier Bemannung der zur Weiterreise erforderlichen Schiffe 23 Schiffsknechte hergeben, ausrüften und auf 6 Wochen beköstigen *). Im Jahre 1443 stattete der Voigt zu Lauenburg seinem vorgeseßten Komthur zu Danzig über seine Amtsführung Bericht ab und zählte dabei Alles auf was er als Eigenthum des Ordens während feines Amts unter seiner Aufsicht hatte **). Sonst ist uns von der amtlichen Wirksamkeit des Lauenburger Voigts nichts bekannt. Seinen Amts- und Wohnsiz hatte er im Ordenshause neben der Stadt. Als aber das Ordenshaus nach der Tannenberger Schlacht (1410) gebrochen war und aus Mangel an Mitteln nicht wieder aufgerichtet wurde, verlegte er feinen Siß nach der befestigten Stadt. Doch haben wir nicht erforschen können, in welchem Hause in der Stadt er seinen Wohnsiß aufgeschlagen hatte. Das noch heute in der Stadt Lauenburg am Ufer der Leba vorhandene Schloß ist nach allen vorhandenen Ueberlieferungen erst 300 Jahre alt und zur Zeit der Herzöge von Pommern aufgerichtet. Kugler verweist in seiner Pommerschen Kunstgeschichte (Stettin 1840 S. 159) die Erbauung des Schlosses zu Lauenburg in das 16. Jahrhundert. Er hat jedoch zugleich noch einzelne ältere gothische Bauformen wahrgenommen. Daraus ist der Schluß sehr wol gerechtfertigt, daß die Herzöge von

*) Siehe in der Urk.-Samml. die statistischen Nachrichten und Quellen. **) Siehe in der Urk.-Samml. den Rechenschaftsbericht des Voigts zu Lauenburg von 1443.

Pommern das jezige Schloß nicht ganz neu aufgerichtet, sondern ein altes vorhandenes Ritterschloß nur umgebaut und ihren Zwecken entsprechend eingerichtet haben. Zu diesem Schlusse sind wir um so mehr berechtiget, als wir in Urkunden aus dem Ende des 15. Jahrhunderts ein Hus, ein Slot zu Lawenburgk erwähnt finden. Wuttstrack sagt sogar (S. 722) freilich ohne Angabe einer Quelle, daß der Herzog Johann Friedrich von Pommern das in der Stadt liegende Schloß neu hat erbauen laffen. Von der Verwaltung des Landes Lauenburg oder vielmehr der Voigtei Lewinburg wenden wir uns zur Gründung und Bewidmung der Stadt Lewinburg.

Als der Deutsche Ritterorden vom Markgrafen Waldemar zu Brandenburg im Jahre 1310 die Mark Danzig kaufte und sich im Jahre 1313 die Gränzen genau beschreiben ließ, waren die Stadt und Burg Lauenburg noch nicht vorhanden; sie werden im Gränzscheidungsbriefe von 1313, in dem sonst alle Orte an der Leba aufgeführt werden, nicht genannt. Der Pommersche Geschichtsschreiber Mikrael (Lütke Schwager) meint zwar, daß Lauenburg eine sehr alte Deutsche Stadt sei, die noch von den alten Deutschen Ureinwohnern (Lemobiere) vor Ankunft der Wenden und Cafsuben erbaut worden und damals nach dem vorbeifließenden Flusse Lebe den Namen Lebenburg geführt habe. Allein er ist den Beweis seiner Behauptung schuldig geblieben. Aus jener grauen Vorzeit sind keine Urkunden vorhanden, die Mikraels Annahme bestätigen oder rechtfertigen. Harts knoch sagt in seiner 1684 herausgegebenen Preußischen Chronik darüber Folgendes: (Seite 437)

„Mikrael hat aus Haß der Wenden in seiner Chronik vieles „geschrieben, welches gar schlechten Grund hat, wie denn auch ,,dieses aus passionirtem Gemüthe geflossen. Denn obgleich die ,,Wenden dieser Stadt den Namen nicht können gegeben haben, so haben doch hernach die Teutschen, die den Ort nach der ,,Zeit von den Wenden bekommen, diese Stadt können erbaut ,,und also benamt haben. Und ich finde auch in den M. Petri „Edlingii weiland Superintendenten in Colberg geschriebenen ,,collectaneis, daß diese Stadt anno 1285 angelegt sei." Auch Edlings und Hartknochs Angaben sind zu verwerfen. Genau ist das Erbauungsjahr nicht zu ermitteln. Denn im Jahre 1341, als die Stadt Lewinberg vom Deutschen Ritterorden eine Handfeste erhielt, war der Ort bereits vorhanden, der Ort ist also in der

Zeit von 1313 bis 1341 entstanden und im Jahre 1341 zur Stadt erhoben. Der Hochmeister Dietrich Burggraf von Altenburg gab dem Orte am Neujahrstage des Jahres 1341 eine städtische Verfassung. Er verlieh dem getreuen Rutcher von Emmerich, dessen Erben und Nachkommen die Stadt Lewinburg zu culmischem Rechte mit einhundert Huben Freiheit zu beseßen. Die Stadt soll mit ihren Gräben und Gärten in der Freiheit liegen. Das übrige Land soll als Viehweide zum gemeinen Nußen der Einwohner dienen. Außerhalb der Stadt behielt sich der Hochmeister zu einem Hofe oder zu einer Burg soviel Land vor, als er dazu bedürfen wird, auch daneben 30 Morgen Wiesen, ferner den Fluß Lebe (Leba), die Stauung (Teiche) und einen Plaß zur Anlage einer Mühle. Dem Pfarrer beschied er in der Stadt 14 Gärten und vor der Stadt einen Garten so groß, wie die andern Bürger ihn haben, dazu 2 Morgen Wiesen und 6 Hufen im Dorfe Neuendorf zu einer Widdem d. i. Pfarrwohnung und Pfarrei (Plebanei-) Vorwerk. Den getreuen Rutcher ernannte er zum Schultheißen uud gab ihm einen freien Hof. Von jedem andern Hofe mußte jeder Befizer jährlich auf Martini einen Firdung als Abgabe oder Grundzins an das Ordenshaus entrichten, doch nicht eher, als bis der Orden die Stadt den Bürgern befestiget und das Schloß schloßhaftig d. h. vertheidigungsfähig gemacht hatte. Der Schultheiß erhielt die Gerichtsbarkeit über die Stadt und das Stadtgebiet und theilte mit der Stadt der Einnahme, wogegen der Gerichtsgefälle dem Orden zufielen. Die Straßengerichte blieben der Herrlichkeit des Ordens vorbehalten. Wenn die Mannen des Ordens, die Güter zu Lehn tragen, Polen oder Deutsche, in der Stadt etwas verbrochen und auf handhaftiger That ergriffen werden, so sollen sie von den Brüdern des Deutschen Ritterordens gerichtet werden, nach der Stadt Rechte. Die Kauf- und Gewandhäuser (Tuchhallen), Kramladen, Fleisch-, Brod- und SchuhBanken, sowie die Badstuben sollen Zinsen entrichten, davon die Hälfte an das Ordenshaus, an die Stadt und an den Schultheißen fallen. Die Einwohner der Stadt erhalten freie Schifffahrt auf der Leba bis in die Ostsee und von der See zurück nach der Stadt, endlich freie Fischerei in der Leba unterhalb der Stadt bis an den See Lebe mit kleinem Gezeuge *).

*) In der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts ist der Stadt Lauenburg die Fischerei im Fluffe Leba vom Amte Lauenburg streitig gemacht, indeffen in

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