Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

Waffenglück mit dem Hochmeister Werner von Orfeln in Thorn ein und stellte hier am 12. März 1329 dem Deutschen Orden zum Dank für seine Mithülfe einen urkundlichen Schenkungsbrief über Pommern (Pomerellen) aus.*) In seinem und seiner Gemalin der Königin Elisabeth Namen gab, schenkte und verlich er als König von Böhmen und König von Polen „um Gott und ihrer beider Seligkeit willen“ das Land Pommern den Ordensbrüdern zum ewigen Besige und vollem Eigenthum, entsagte auch für ulle Zeiten und für alle seine Nachfolger auf alle Rechte und Ansprüche in Beziehung auf Pommern. Durch diese Schenkung wurde der Drden im Besiße von Pomerellen mithin auch unserer Lande noch mehr fichergestellt, indem nunmehr die alten Anrechte der Könige von Böhmen, die unter Wenzel I. und II. von 1300 bis 1306 unsere Lande beherrschten, gänzlich erloschen waren, und der Orden eine neue Stüße für sein Eigenthumsrecht auf Pomerellen gewonnen hatte.

Noch ehe der siegreiche ruhmgekrönte Böhmen-König in seine Erblande zurückkehrte, gewann der Deutsche Orden eine günstige Gelegenheit zu neuen Erwerbungen in Pommern. Sein Bundesgenosse der Herzog Wratislaw IV. von Pommern-Wolgast war 1326 mit Tode abgegangen. Seine unmündigen Söhne Bogislaw V., Barnim IV. und Wratislaw V., die unter der Vormundschaft der Her zöge Otto I. und Barnim III. von Pommern-Stettin standen, wurden von dem Markgrafen zu Brandenburg, welche ihre Lehns-Oberherrlichkeit über Pommern beim Thronwechsel zur Geltung und Anerkennung bringen wollten, ernstlich bedroht und hart bedrängt. Der Hochmeister Werner von Orfeln zum Obmann erforen, konnte die streitenden Theile durch seine Entscheidung nicht zufrieden stellen. Der Krieg war die Losung, das Glück der Waffen sollte entscheiden. Die Vormünder Otto I. und Barnim III. rüsteten zum Kampfe und erhielten dazu auf ihr Ansuchen vom Hochmeister Werner von Orfeln eine Anleihe von 6000 Mark Silber. Dafür verpfändeten sie dem Deutschen Orden zu Marienburg laut Urkunde vom 27. Februar 1329**) die Burg und Stadt Stolp nebst ihrem ganzen Landgebiete mit allen Einkünften, Rechten, Vorzügen und Freiheiten auf die Dauer von 12 Jahren unter der Bedingung, daß dem Orden das Pfand verfallen und als ein völlig freies Eigenthum anheimfallen sollte, wenn nach Ablauf der Pfandjahre die Einlösung unterbleiben und der Orden zum Pfandschilling noch 4000 Mark als *) Urk.-Samml. I. Nro 19.

**) Urk. - Samml. I. Nro. 16.

Kaufschilling nachzahlen würde. Der Komthur zu Danzig, Albrecht von Orn, der bei diesen Unterhandlungen mitwirkte, überbrachte im Auftrage des Hochmeisters von dem Pfandschilling die Summe von 2000 Mark der verwittweten Herzogin Elisabeth, der Mutter der unmündigen drei Herzöge, welche dieses Geld nicht zu Kriegsrüstungen, sondern zur Unterhaltung und Erziehung ihrer Kinder verwandte*).

Der Hochmeister Werner von Orseln hatte die Absicht, die ganze Landschaft Stolp, die zu Pomerellen gehört hatte und wie wir gesehen haben, im Erbfolgekriege davon abgerissen wurde, seinem Nitterstaate Preußen einzuverleiben. Nach Vollziehung des Pfandbriefes ergriff er sogleich den Pfandbesiß und kaum hatte er sich in seinem neuen Pfandgebiete umgeschauet, als er bald eine günstige Gelegenheit zu dauernden Gebiets Erweiterungen fand. Die Geldarmuth des Adels im neuen Lande und der reichgefüllte Schaß im Treffel des Ordens kamen ihm sehr wesentlich zu Statten. Zunächst erwarb er die beiden südlich belegenen sehr bedeutenden Besizungen Crampe und Lubona.

Laut Urkunde vom 23. Juli 1329**) nämlich verkaufte Jesko, Graf von Schlawe mit Zustimmung seiner Miterben und seines Vaterbruders Jesko, Erbherrn von Rügenwalde, eines Sohnes des Stadthalters Swenza, dem Hochmeister Werner von Orseln und dem Deutschen Orden die beiden genannten Güter zum rechtmäßigen Gebrauch, er verpfändete sie also für 300 Mark Preußischer Pfennige mit Vorbehalt der Wieder-Einlösung unter der Bedingung, daß der Deutsche Orden sie ihm gegen Erstattung des Kauf- (resp. Pfand-) Schillings zurückgeben oder zurückverkaufen sollte, wenn und sobald die Einlösung von Stolp erfolgen würde. Der Rückfauf ist nicht erfolgt. Vielmehr überließ Graf Jesko, Herr von Rügenwalde, im Jahre 1347 dem Deutschen Orden beide Güter zum freien Eigenthume mit der Erlaubniß sie weiter zu verkaufen, jedoch mit der Beschränkung, beim Weiterverkauf dem Herzog von Stolp die schuldigen Dienste zu thun ***).

Sodann erwarb der Hochmeister die Herrschaft Bütow. Der tapfere Marschall Henning Beer, der sie 1321 zum Geschenk erhal

*) Urt.-Samml. I. Nr. 17.

**) Urk. Samml. I. Nr. 23.

***) Die frühern und spätern Schicksale der Güter Crampe und Lubona werden wir am Schlusse dieses Abschnittes erzählen.

ten, war gestorben. Seine Söhne Heinrich und Henning Beer, zwei Ritter und Lippold Beer ein Knappe reisten im Sommer 1329 nach Damm zum Herzog Otto I. von Stettin, der die Vormundschaft über die unmündigen Kinder des Herzogs Wratislaw IV. von PommernWolgast führte, und ließen sich am 16. Juli 1329 die Schenkung bestätigen.*) Darauf begaben sie sich in Begleitung vieler vornehmer slavischer Edelleute aus der Stolper Landschaft, des Ritters Kasimir aus Tuchen und anderer, die sich bei dieser Gele genheit als Vasallen ihrem neuen Lardesherrn vorstellen und ihre Huldigungen darbringen wollten, an den Hochmeisterlichen Hof nach Marienburg und verkauften am Tage der heiligen Elisabeth 19. Novbr. 1329 dem Hochmeister und den Brüdern des Deutschen Ordens ihre verkäuflichen Güter des Gebiets von Bütow, die Herrschaft und die Burg (dominium et Castrum), für 800 Mark Preußische Pfennige **).

Nachdem Werner von Orfeln auf solche Weise das Gebiet seines Ritterstaates erweitert hatte, bestellte er zur Verwaltung der ihm verseßten Stolper Landschaft in Stolp den Bruder Ulrich von Hugewiß als Komthur. Auch dieser fand sehr bald Gelegenheit zur Gebietserweiterung. Noch im Jahre 1329 am 6. December erwarb er von Lippold Beer, Erbherrn von Belgard, dem jüngsten Sohne des Marschalls Henning Beer, das südlich von Stolp und nordöstlich von Crampe belegene Gut Cussow für einen gepanzerten Streithengst und 50 Mark slavischer Pfennige ***). Doch besaß der Deutsche Ritterorden dieses Gut nicht lange, denn schon im Jahre 1357 wird Hensefin von Zizewiß als Besizer von Cussow und Vasall des Bischofs von Cammin genannt †).

Während Werner von Orseln solchergestallt im äußersten Nordwesten seine Macht und fein Gebiet erweiterte, ruhte im Süden das Spiel der Waffen nicht. Im Culmer und Dobriner Lande sowie im Nege-Gebiet bei Nafel wurde der Kampf mit Polen fortgefeßt bis ein Waffenstillstand dem verheerenden Kriege vorläufig ein Ziel seßte.

Werner von Orseln war ein weiser Landesfürst und ein edler

*) Urk.-Samml. I. Nr. 20. **) Urt.-Samml. I. Nr. 21. ***) Urf.-Samml. I. Nr. 22.

†) Bergl. Quandt: Pommerns Oftgränzen. Baltische Studien, 15ter Jahr. gang, Stettin 1853, Heft I. S. 219.

Mann von bewundernswürdiger Sittenreinheit. Er verdiente ein besseres Loos. Er, der feinen Flecken auf der Ehre seiner Brüder duldete, und allen Brüdern als Spiegel der vollendeten Ritterlichkeit vorleuchtete, fiel am 19. November 1330 durch die Hand eines Meuchelmörders, des Bruders Johann von Endorf aus Sachsen, der wegen seines unfittlichen Wandels von dem Meister oft getadelt und gestraft war. Er wurde feierlich im Dome zu Marienwerder beerdigt.

Der neue Meister Luther oder Luderus Herzog von Braunschweig, der am 17. Februar 1331 gewählt wurde, bisher Ordenstrapier und Komthur von Christburg, besaß viel Milde und Güte, war fromm und gerecht, ein Freund der Dichtkunst und Gefänge und von untadelhaften Sitten. Von ihm aufgemuntert, überseßte der Ordenspriester Nicolaus Jeroschin die in lateinischer Sprache zur Zeit des vorigen Hochmeisters verfaßte Chronik des Ordenspriesters Peter von Dusburg in Deutsche Reime.

Mit dem Polenkönig konnte der Meister wegen Ponimern nicht Friede halten. Nach Ablauf des Waffenstillstandes brach der Krieg wieder aus. Bei Plowze kam es am 27. September 1331 zu einer mörderischen Schlacht. Der König von Polen blieb Sieger. Er mißachtete die Gebote der Ehre, die Geseße des Krieges und die Rechte der Völker; in seinem Siegesrausche zeigte er sich grausam und blutdürftig; er ließ die gefangenen Ritter, unter denen sich unser Komthur zu Danzig Albert von Orn befand, auf dem Kamplaße erwürgen und niedermeßeln. Die Rache für diese abscheuliche That blieb nicht lange aus. Wladislaus hatte die Wahlstatt noch nicht verlassen, als ein neues Heer unter Anführung des Marschalls Dietrich von Altenburg anrückte, das polnische Heer in die Flucht schlug und so die Waffenehre der Deutschen Ritter glücklich fühnte. begannen neue Friedensunterhandlungen unter Vermittelung der Könige von Böhmen und Ungarn; sie scheiterten an der Härtnäckigkeit des Polenkönigs, der um keinen Preis das ihm angeblich entwendete Pommern dem Deutschen. Orden vergönnen wollte.

[ocr errors]

Während der Waffenruhe am 2. März 1333 starb der König Wladislaw. Sein Tod befreite den Orden von einem erbitterten und unversöhnlichen Gegner. Ihm folgte sein Sohn Kasimir III., der als Gesetzgeber und Friedensfürst sich den Beinamen der Große" erworben hat. Er verlängerte den Waffenstillstand mit dem Orden auf ein Jahr und da sich die Friedensunterhandlungen in die Länge

zogen, nochmals auf ein Jahr. Auch der Meister Luther von Braunschweig liebte den Frieden; er erlebte ihn aber nicht; er starb nach der Osterfeier im April 1335 zu Königsberg.

Bei der neuen Wahl am 15. Auguft 1353 im Haupthause zu Marienburg wurde der tapfere Ordensmarschall der Burggraf Dietrich von Altenburg, der Sieger von Ploweze, von den Gebietigern einstimmig erwählt. Der neue Meister, ein hochbetagter, in den Waffen ergrauter Held suchte Frieden mit Polen. Die beiden Könige von Böhmen und Ungarn wurden Schiedsrichter. Auf der Burg Wiffegrod in Ungarn kamen die Vermittler und die Gesandten beider Theile zusammen und am 24. November 1335 wurde der Friedensspruch verkündet. Der Orden sollte Pommern (Pomerellen) nach seinen alten Gränzen für immer im Besiz behalten und der König Kasimir es ihm zu einem ewigen Almosen des Friedens überlassen und allen Ansprüchen darauf entsagen. Dieser Friedensspruch wurde von beiden Theilen genehmiget, von den Ständen des Königreichs Polen aber als schimpflich verworfen.

Im Jahre 1337 kamen die Könige Johann von Böhmen, Ludwig von Ungarn und Kasimir von Polen mit dem Hochmeister in Leslau abermals zu einem Fürstentage zusammen. Der König Johann von Böhmen bestätigte nochmals die Uebertragung Pommerns an den Orden durch eine neue urkundliche Zusicherung. Der König Kasimir leistete eidlich Verzicht auf Pommern für sich und alle seine Nachkommen auf ewige Zeiten; er versprach, den Orden im Besig von Pommern nie mehr zu stören nnd sich fortan auch des Titels und Wappens eines Herzogs von Pommern zugleich zu entschlagen. Doch auch dieser Friede wurde von den Bischöfen und Großen des polnischen Reiches nicht bestätiget. Der Bischof Johannes von Krakau eilte an den päpstlichen Hof nach Avignon und erhob schwere Anklage gegen den Orden wegen Beraubung des polnischen Reiches. Er fand Gehör. Der Papst ordnete eine neue Untersuchung an und gab im Frühlinge des Jahres 1338 seinen Botschaftern den Auftrag, alle diejenigen, welche in Polen Kirchen verwüstet oder an den feindlichen Einfällen und Eroberungen in Polen Theil genommen, mit dem Banne zu bestrafen, die Frevler zum Wiederaufbau der Kirchen und zum Schadensersaß anzuhalten, den Hochmeister aber und die Ordensgebietiger, die der Entscheidung der päpstlichen Schiedsrichter fich nicht fügten, vor den päpstlichen Stuhl zu laden und zu bedeuGeschichte der 2. Lauenburg und Bütow.

4

« ZurückWeiter »