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IV. Beschreibung des Landes Lauenbarg nach der Kurfürstlichen Befibergreifung, angefertigt von dem Ober-Commissar Wedige bon Bonin

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V. Catalogus der Lowenburg und Bütowschen von Adell, so am
18. Juni alten Style anno 1658 den Huldigungs-Endt coram
Commissariis Electoralibus Herrn Schloßhauptmann Adam von
Podewils und Herrn Hauptmann von Neustettin Ulrich Gott-
fried von Somnig abgestattet.

VI. Verzeichniß der Landesherren .
VII. Berzeichniß der Würdenträger.

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VIII. Die in Strussow aufgefundenen alten Münzen
IX. Ruhmeshalle des Adels .

36-64.

64 71.

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Geschichte

der Lande

Fauenburg und Bütow.

Geschichte d. L. Lauenburg und Bütow.

1

Einleitung.

Die Lande Lauenburg und Bütow, welche jezt die beiden östlichen Kreise der preußischen Provinz Pommern bilden, waren früher Jahrhunderte hindurch innig verbunden und denselben äußern Schicksalen unterworfen. Sie hatten zwar niemals eigene Landesherren, (Herzöge, Fürsten), aber dennoch eine gewisse Selbstständigkeit und besondere Verwaltung. Die Herzöge von Pommern, welche 1637 ausstarben, nannten sich in ihrem vollen Titel: „Herren der Lande Lauenburg und Bütow", denselben Titel führten die Kurfürsten von Brandenburg, denen diese Lande zwanzig Jahre nach dem Tode des letten Herzogs von Pommern zufielen; ihn führen in feierlichen Urkunden noch heute die Könige von Preußen. In dem großen aus vierzig Schildern bestehenden Königlich Preußischen und Kurfürstlich Brandenburgischen Wappen, welches König Friedrich II. nach der Erwerbung von Ostfriesland 1744 neu anfertigen ließ, deuten in der untersten sechsten Reihe zwei rothe rechtsgehende Schrägbalken im filbernen Felde auf die beiden Lande Lauenburg und Bütow*). Vorher waren dieselben in das Preuß. Brandenburgische Wappen nicht aufgenommen. In dem gegenwärtigen seit 1817 neugeschaffenen gro

*) Vergleiche bie Praktische Heraldik von Gatterer, Profeffor ber Geschichte

zu Göttingen. Nürnberg 1791.

Wappenschilb

der Lande Lauenburg und Bütow

im Königl. Preuß. und Kurfürstl. Brandenburgischen Wappen seit 1744 bis 1816.

ßen Königl. Preußischen Wappen sind unsere Lande nicht wieder bedacht worden*).

Die urkundliche Geschichte Lauenburgs beginnt erst mit dem Jahre 1341, als der deutsche Ritterorden der Stadt Lauenburg städtische Rechte verlieh, daneben an der Leba eine Burg gründete und so den Grund zum Gebiete des Landes Lauenburg legte.

Die urkundliche Geschichte Bütows beginnt sogar zwanzig Jahre früher mit dem Jahre 1321. In diesem Jahre verschenkte der Herzog

*) Der gegenwärtige Minister - Präsident Herr Freiherr von Manteuffel Excellenz hat auf vorgetragene Bitte eine Ermittelung eines etwa nachweislichen vormaligen Landeswappens der Herrschaften Bütow und Lauenburg in dem Geheimen Staats-Archive veranlaßt und das Ergebniß mittelst Rescripts vom 27. Januar 1858 (A. S. No. 186) mitgetheilt. Dasselbe lautet:

„Der Kurfürstliche Titel ist wegen der Länder Lauenburg und Bütow (gleichzeitig wegen des Fürstenthums Cammin) durch Verordnung vom 27. August_1660 erweitert worden,

ein Wappenbild für Lauenburg und Bütow ist jedoch vor 1732 nicht im Kurfürstlichen, demnächst Königlichen Wappen gewesen.

Erst zu dieser Zeit, nach abermals erlangter Kaiserlicher Anwartschaft auf Ostfriesland, nahm König Friedrich Wilhelm I. Titel und Wappen von Ostfriesland an und bei dieser Gelegenheit wurde das Preußische Wappen mit einem vierten Mittelschilde für Oftfriesland vermehrt,

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gleichzeitig schied der schwarze Hirsch im silbernen Felde, die Grafschaft Klettenberg repräsentirend, aus und wurden statt dessen im silbernen Felde zwei rothe schrägerechte Balken für Lauenburg und Bütow eingeschaltet.

Diese Heroldsfigur scheint nur willkührlich gewählt zu sein, ohne alle Beziehung auf die Wappen der Städte Lauenburg, Bütow und Leba. Auch in alten Königlich Polnischen Siegeln, umgeben von Wappenschildern der einzelnen Polnischen Landestheile, kommt dieses Wappen nicht vor.

Bei Veränderung des Königl. Preuß. Wappens im Jahre 1804, nach Erwerbung der sogenannten Indemnitäts-Länder, wurden noch 9 Felder in das schon überreichhaltige Wappen eingeschaltet und kam dabei die Weglassung des Wappenfeldes für Lauenburg und Bütow als nunmehr integrirende Theile von Pommern zur Sprache, die Ausscheidung dieses Wappenfeldes erfolgte jedoch erst im Jahre 1817, obgleich der Titel: Herr der Lande Lauenburg und Bütow bis heute im größeren Königlichen Titel verblieben ist.

Ob in der am 26. October 1662 ergangenen Appellations-Gerichtsordnung für Lauenburg und Bütow, in welcher über das von dem Gericht zu führende Siegel Bestimmung zu finden sein soll, etwas für die Frage entscheidendes vorkommen möchte, muß dahingestellt bleiben, da es nicht gelungen ist, das Original concept oder ein Exemplar dieser Gerichtsordnung zu ermitteln.

Berlin, den 15. Januar 1858.

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