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von Deutschem Adel sein, sich zur Bekämpfung der Ungläubigen, sowie zur Ausbreitung und Beschüßung der Kirche Jesu Christi unseres Erlösers verpflichten und feierlichst das Gelübde der Armuth, der Keuschheit und des Gehorsams ablegen. Ihre Tracht war ein weißer Mantel mit einem schwarzem Kreuze, weshalb die Brüder des Ordens auch den Namen Kreuzritter *) oder Kreuzträger (cruciferi) führten. Ihre Macht und Bedeutung wuchs wunderbar schnell. Auf Anrufen des Herzogs Conrad von Masowien schickte der Hochmeister Hermann von Salza eine Kriegerschaar unter Anführung des tapfern Landmeisters Hermann Balk nach Masowien und im Jahre 1230 begann das Werk der Eroberung des noch von Heiden bewohnten Preußenlandes. Bis zum Jahre 1283 durch dreiundfünfzig Jahre dauerte der Eroberungs-, Befehrungs- und Vernichtungskrieg. Die heidnischen Preußen vertheidigten ihre Götter und heimathlichen Fluren mit bewunderungswürdigem Heldenmuth, erlagen aber endlich der feindlichen Uebermacht. Das Ordensgebiet erweiterte sich nach Osten und nach Westen und bildete sich zu einem selbstständigen Ritterstaate aus. Der bedeutende Ländererwerb des Ordens in Preußen und Pommern bewog den Hochmeister Siegfried von Feuchtwangen, seinen Siß und den Siß der Regierung in die Mitte des neuen Ritterstaates von Venedig nach Marienburg zu verlegen. An dem rechten Ufer der Nogat in einer Ebene und reich gesegneten Landschaft führte er seine fürstliche Burg und des Ordens Haupthaus auf, einen Prachtbau, der an Großartigkeit seines Gletchen sucht und der staunenden Nachwelt noch heute ein redendes Zeugniß von des Deutschen Ordens Macht und Herrlichkeit gibt.

Nachdem Siegfried von Feuchtwangen zu Stolp mit dem Markgrafen Waldemar von Brandenburg aus dem Hause Ascanien (Anhaltiner Linie) am 12. Juni 1310 den Kauf über Pommern, nämlich den bedeutenden Rest der erblosen Verlassenschaft Mestwin's II. abschloß und die Städte, Burgen und Gebiete von Danzig, Dire schau und Schweß seinem Ritterstaate einverleibte, bot er alle Mittel auf, um sich im Befiß der neuen Länder zu befestigen. Die kaiserliche Bestätigung, welche der Markgraf von Brandenburg am 27. Juli 1310 zu Frankfurt am Main auswirkte, genügte ihm nicht.

*) Den Titel „Kreuzherren“ haben die Deutschen Ritter je weder verlangt noch viel weniger von sich gebraucht. Siehe Voigt. Bd. 5 S. 407. Not. 2.

Sein Nachfolger, Carl Beffart von Trier, der im Beginn des Jahres 1311 den hochmeisterlichen Stuhl bestieg, wandte sich selber an den Kaiser. Sein Gesandter, der Landkomthur von Franken, Konrad von Gundelfingen erschien im Königl. Hoflager vor Briren und wußte durch seine Beredsamkeit den Kaiser so sehr für den Deutschen Orden günstig zu stimmen und zu gewinnen, daß Heinrich VII. am 11. Juli 1311 den Deutschen Orden nicht nur im Bestße aller bereits erworbenen, sondern auch aller noch zu erwerbenden Güter und Gebiete im Lande Pommern bestätigte.

„Wir bestätigen

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so lauten die kaiserlichen Worte *) — den ,,Brüdern und ihrem Orden in Ewigkeit alle Güter, Rechte und „Besigthümer, mit welchem Namen sie auch belegt werden, mit allen „Nußbarkeiten und Würden im Lande Pommern, welche sie auf dem gesetzmäßigen Wege des Kaufs oder unter irgend einem andern ,,rechtlichen Erwerbungstitel schon besißen oder in Zukunft erlangen ,,und besigen werden. Wir verleihen den Brüdern die volle Gerichts, ,,barkeit, die Landeshoheit, das Münzrecht in der bisher üblichen Weise, die volle und freie Gewalt, das Land zu beherrschen und „zu verwalten, sowie zur Ergözlichkeit und zur Bestreitung alles Auf,,wandes das Recht auf die edlen Metalle, die Gruben und Erze „Alles jedoch mit Vorbehalt Unserer kaiserlichen Obergewalt und welt,,lichen Oberherrlichkeit.“

Der Hochmeister Carl Beffart von Trier hatte inzwischen dem Markgrafen Waldemar das ganze Kaufgeld berichtiget. Nach dem Soldiner Vergleich waren zur Abfindung der Fürsten, welche auf die Mestwinsche erblose Verlassenschaft rechtliche Ansprüche verfolgten, bereits 5000 Mark baar ausgezahlt. Am 23. März 1311 zahlte der Großkomthur 1960 Mark, worüber der Markgraf zu Stolp_quittirte. Die Zahlung des Restes mit 3040 Mark geschah bald darauf gleichfalls zu Stolp am 26. Juni 1311 und der Markgraf Waldemar quittirte hierüber zugleich als Vormund des jüngern Markgrafen Johann. **)

Um sich den Besiz von Pommern noch mehr sicher zu stellen, ließ sich der Hochmeister Carl Beffart von Trier von den Brandenburgischen Rittern Bernhard von Plosk, Friedrich von Alvensleben

*) Vergl. den lateinischen Text in der Urk.-Samml. I. Nro. 8 und 9. **) Von Lancizolle Bd. I. S. 562.

und Droske am Tage vor der leßten Zahlung am 25. Juni 1311 in Stolp urkundlich die Zusicherung geben, daß der junge Markgraf Johann, sobald er die mündigen Jahre erreicht, ihm eine eben solche Berkaufs- Urkunde ausstellen würde, wie sie Markgraf Waldemar gegeben. Darauf endlich fertigte der Markgraf Waldemar in seinem und seines Mündels Namen am 24. Juli 1311 einen neuen Kaufbrief aus, in welchem er das an den Deutschen Ritterorden verkaufte Ländergebiet in Pommern diesem förmlich und gänzlich zu ewigem Eigenthum überwies und für ewige Zeiten allen Rechten und Ansprüchen darauf entsagte.

Nun seßte Carl Beffart zur Verwaltung der solchergestalt rechtlich erworbenen Mark Danzig in der Hauptstadt Danzig einen Komthur ein. Von der amtlichen Wirksamkeit des ersten Komthurs David von Cammerstein, der sein Amt von 1311-1321 ver-. waltete, ist uns wenig bekannt. Namentlich wissen wir nicht, was er im äußersten, bis zur Mündung der Leba reichenden westlichen Hinterlande, aus dem sich, wie wir später sehen werden, die Voigtei Lauenburg als selbstständiges Amtsgebiet herausbildete, gethan hat. Wir wissen von ihm nur und müssen ihn loben, daß er sich der Erhebung einer päpstlichen Abgabe des Peterpfenniges mit aller Macht widersezt hat. Der Papst Johann XXII. hatte 1320 aus Avignon dem Bischof von Cujavien den Auftrag gegeben, innerhalb der alten Gränzen des Herzogthums Polen, also nach der Meinung dieses polnischen Bischofs auch in Pommern, als rechtlich (?!) zu Polen gehörig, von jeglicher Person jeglichen Standes selbst noch von der Zeit an, wo die Entrichtung unterblieben war, einen Kopfzins unter dem Namen Peterspfennig für den päpstlichen Stuhl zum Zeichen der Unterwürfigkeit unter die Botmäßigkeit des Statthalters Christi auf Erden erheben zu lassen und damit in Zukunft fortzufahren, ohne irgend eine Ausnahme zu gestatten, die Widerspenstigen aber mit Anwendung firchlicher Zuchtstrafen und mit Hülfe weltlicher Macht zur Abzahlung zu zwingen. Der Komthur zu Danzig, David von Cammerstein, feßte sich mit den Aebten von Oliva und Pelplin in Verbindung und erhob im Verein mit ihnen bei dem Erzbischof von Gnesen gegen die Erhebung des Peterpfennigs in seinem Amtsgebiete einen ernstlichen und entschiedenen Widerspruch; er nannte die Forderung des cujavischen Bischofs eine Neuerung, da selbst die ältesten Leute in Pommern von dieser Abgabe keine Kunde hätten und hielt

es für unglaublich, daß der Papft als frommer und gerechter Seelenhirt einen Zins da einführen würde, wo er bisher nie erhoben worden. Er troßte allen Drohungen mit Bannflüchen und sonstigen geistlichen Strafen und zeigte in seinem Widerstande eine solche Entschlossenheit, daß der Bischof von Cujavien von der Forderung und Erhebung des Peterpfenniges in Pommern abstehen mußte.

Der Hochmeister aber Carl Beffart von Trier bemühte sich, nach Erwerbung der Marken Danzig, Dirschau und Schweß, sein Ländergebiet abzurunden und seine Macht zu erweitern. Im Anfange des Jahres 1312 kaufte er von der Fürstin Gertrud, einer Tochter Sambors II. von Pomerellen, für 300 Mark die Herrschaft Pirena mit 22 Dörfern im Karthauser und Berenter Kreise oftwärts vom Radaunen-See. Der leßte Herzog von Pomerellen Mestwin 11. hatte im Jahre 1284 laut einer in Slupsk ausgestellten Urkunde diese Herrschaft der Fürstin Gertrud, die er seine Schwester nennt, geschenkt und ihr das Recht verliehen, nach seinem Tode mit der geschenkten Herrschaft ganz nach ihrem Belieben zu verfügen. Noch in demselben Jahre kaufte der Hochmeister von dem Grafen Nicolaus von Ponit dessen Erbgüter Schlochau und Brode für 250 Mark und laut einer zu Polpelin ausgefertigten Urkunde von 1312 nahm er von dem Fürsten Primiko den sehr fischreichen See Malsche südlich von Preuß. Stargard für 30 Mark unter der Bedingung als Pfand an, daß ihn der See verfiel, wenn der Pfandschilling binnen Jahresfrist nicht eingelöst wurde. In der lateinisch verfaßten Urkunde heißt Primiko „ein edler Herr und erlauchter Fürst, der keinen berühmten Titel als Beherrscher eines Landes oder einer Provinz führt."

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Wahrscheinlich ist Primiko derselbe, den wir am Schlusse des vorigen Abschnitts unter dem Namen Pribeko oder Pribislaw und als Gemahl der einzigen ehelichen Tochter Mestwin's II. der Fürstin Katharina von Belgard an der Leba kennen gelernt haben. Vom Leben und Walten der Fürstin Katharina in der weißen Burg (Belgrad) ist nichts auf die Nachwelt gekommen. Von ihrem Gemahl Pribeko schreibt ein Zeitgenosse: „Synen vatir hoch er überwant an trägheit, torheit und unwißin, Was erbes machte der besigin." (Ernst von Kirchberg bei Barthold III. 42.)

Im folgenden Jahre 1313 ließ sich der Hochmeister Carl Beffardt von Trier vom Markgrafen Waldemar von Brandenburg, der

damals zu Stolp sich aufhielt, die westliche Gränze seines neuen Gebiets von der Ostsee und Ausmündung der Leba bis zur Braa anweisen und durch Merkmale (Steine und Bäume, Eichen *) und Buchen) feststellen. Schon im vorigen Abschnitt haben wir den Inhalt dieser Gränzbeschreibung kennen gelernt und mit Hülfe der Karte dargethan, daß die Landschaft, welche die Voigtei, das Land, den Landrathskreis Lauenburg bildet, an den Orden mitverkauft ist. Es ist daher unbegreiflich, wie fast alle einheimischen (Pommerschen) Schriftsteller und selbst die berühmte Staatsschrift Friedrichs des Großen von 1772, sowie der gelehrte publizistische Schriftsteller Friedrichs des Großen, Gercken, in seiner bekannten Staatsschrift von 1774 behaupten und annehmen können, daß Lauenburg dem Deutschen Orden nicht mitverkauft, vielmehr vom Markgrafen zur Stolper Landschaft vorbehalten ist. Darin stimmen zwar alle Pommerschen Geschichtsschreiber überein, daß der Deutsche Ritterorden das Gebiet von Lauenburg beseffen hat; fie schweigen aber über die Zeit und Weise der Erwerbung; sie schweigen gänzlich über die Verwaltung und Rechtspflege, über die äußere und innere Geschichte Lauenburgs zur Zeit der Herrschaft der Deutschen Ritter.

Nehmen wir die Gränzbeschreibung vom 19. Oktober 1313 zur Hand und vergleichen sie mit den Generalstaabskarten der Kreise Stolp, Lauenburg, Rummelsburg und Bütow, so finden wir den Gränzzug mit leichter Mühe heraus. Die Gränze begann an dem Orte, wo die Leba in das salzige Meer sich ergießt, stieg längs der Leba hinauf bis zu dem Orte, wo die Leba aus dem Leba- See ausftrömt, ging durch den Leba - See hindurch bis zu dem Orte, wo die Leba in den Leba-See sich ergießt, stieg von der Herzogs - Eiche bei bei Dambin längs der Leba hinauf bis zum Lachswehr bei Zezenow (clausura Ragy), welches zur Hälfte nach Stolp zur Hälfte nach Danzig fiel, von da nach Malschüß, das dem Orden verblieb, von dort südwestlich nach Wunneschin, das dem Orden verblieb, sodann nach Wußkow, das bei Stolp blieb, dann nach Kollodzin, das dem Orden verblieb, von dort zwischen die Dörfer Zukowken (im Karthauser Kreise) und Studsonke (einem Vorwerke von Pomeiske im

*) 3. B. quercus ducis die Herzogs-Eiche an der Ausmündung des LebaFlusses in den Leba-See beim Orte Dambin. Vergl. den Kaufbrief zu Stolp vom 12. Juni 1310 in der Urt.-Samml. I. Nro. 7.

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