Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

verträge. So oft es sein Vortheil gebot, brach er die feierlich beschworenen Friedensschlüsse und überzog den Orden mit Krieg. Der legte Friede wurde durch Vermittelung des päpstlichen Legaten Gerhard 1253 geschlossen und nicht gebrochen.

Nicht blos mit den heidnischen Preußen und den Kreuzherren auch mit den Herzögen von Cujavien und Masovien sowie mit den Fürsten von Slavien und Cafsubien führte Suantopolk Kriege, verschaffte sich einen gefürchteten Namen und eine achtunggebietende Stellung und erweiterte seine Herrschaft, so daß unter seiner Regierung das von ihm beherrschte Weichselland Pommern den weitesten Umfang einnahm. Er starb am 11. Januar 1266 in hohem Alter von einigen neunzig Jahren und liegt in Oliva neben seinen Ahnherren begraben.

Er hinterließ zwei Brüder Sambor und Ratibor, eine verhei rathete Tochter, Elisabeth Euphemia, Gemalin des Fürsten Jaromac von Rügen und zwei Söhne Mistwin II. und Wratislaw II.

Nach einer alten Chronik soll Suantopolk auch eine Schwester oder eine Tochter Margaretha (Ingard), die an den dänischen Prinzen Christoph feit 1252 König Christoph I. oder Christoffer I. von Dänemark verheirathet war. Nach den neuen Forschungen und Stammtafeln des Professor Hirsch und des Pastors Quandt war Margaretha eine Tochter Sambors II., also keine Schwester, auch keine Tochter, sondern eine Nichte des großen Suantopolk. Diese Margaretha haufte auf der weißen Burg, dem Schlosse zu Belgard an der Leba und in der Umgegend. Sie liebte leidenschaftlich die Jagd. Während Suantopolf mit den Herzögen von Cujavien und Masowien, mit den heidnischen Preußen und den Kreuzrittern heftige Kriege führte, und den Feinden seines Landes Furcht und Schrecken einjagte, da jagten Margaretha und ihr Oheim Ratibor im Gebiete der weißen Burg so heißt verdeutscht Belgrod oder Belgard die Hasen und Rehe; an dem Abhange der Höhenzüge der Leba nach dem Lebabruch bei Crampe hatte sie ihr Jagdschloß, das noch heute an der Umwallung kennbar, und beluftigte sich mit der Jagd in den Dünen. Wegen ihrer Lieblingsbeschäftigung hieß Margaretha nach dem Zeugniß der polnischen Schriftsteller die schwarze Jägerin" und nach den dänischen Berichten die rossetummelnde Mars gareth", auch „Margaretha Sprenghengst". Nach einer alten Sage, die durch mündliche Ueberlieferung fortgepflanzt ist, jagt noch bis auf

-

diese Stunde in nächtlicher Weile auf Föhrens Haiden die „pomerellische schwarze Jägerin“ und ihr nach in den weißflüchtigen Dünen, den Wollsäcken der Heimath ihr Gefolge, der wendische und deutsche Adel im Gebiete der weißen Burg, die Enkel und Urenkel der „,rosse= tummelnden Margareth". Unseren Dünen ist jedes Andenken an jene kühne Jägerin verschwunden; nur im Simelbach, der aus den Wällen von Margareths Jagdschloß bei Crampe quillt und über geglättete Steine zum Lebastrome rieselt und rollt, hört man in der Mitternachtsstunde des ihr geweihten Tages ein kläglich Wimmern - wo klagend fleht um Ruhe die „rossetummelnde Margareth!"

7. Mistwi oder Mestwin II. von 1266-1295. Noch zu Lebzeiten seines Vaters hatte er durch eine Urkunde vom 20. September 1264 sein Land Schweß, das er eigenthümlich besaß, und alle Länder, die ihm nach seines Vaters und seines Bruders Tode noch zufallen würden, seinem Vetter Barnim I., Beherrscher von ganz Slavien zugesichert und ihn für den Fall seines kinderlosen Ablebens zur Erbfolge berufen. Mit seinem Bruder Wartislaw, dem in der Theilung die Mark Danzig zufiel, gerieth er in Streit und Krieg. Bald wurde er gefangen, bald seßte er seinen Bruder gefangen; nach vielen Kämpfen blieb er Sieger; der besiegte Bruder floh nach Masovien und starb 1375 in der Verbannung. Von nun an herrschte Meftwin allein auch über unsere Lande und nannte sich, wie sein Vater, Herzog von ganz Pommern*). Aus seiner Besißzeit sind noch Verschreibungen über adlige Güter im Lande Lauenburg vorhanden**).

Als Meftwin noch mit seinem Bruder in Fehde lebte, rief er die Markgrafen zu Brandenburg um Hülfe und begab sich 1269 mit seinen Erbländern in ihre Lehnshoheit. Im Jahre 1273 nahm er auch die Landschaften Stolp und Schlawe von ihnen als Lehn an.

Die Landschaft Schlawe mit Rügenwalde war einer Schwester Mestwins Elisabeth bei ihrer Verheirathung mit dem Fürsten Jaromar von Rügen 1270 als Brautschah verliehen und 1277 von ihrem Sohne Mizlaff II. an die Markgrafen zu Brandenburg für 3000 Mark Silber verkauft worden. Mestwin behielt jedoch bis an

*) Vergleiche die Verschreibung über Vitomin und Quarsna in der U.-S. II. F. Nr. 5.

**) Vergleiche die Verschreibungen in der U.-S. II. F. Nr 1, 2, 3, 4 und 5.

seinen Tode die Landschaft Schlawe als Landesherr im Besiß und hatte deshalb vielen Hader mit dem Markgrafen.

Nach dem Tode seiner Vaterbrüder Sambor, Fürst zu Lübschau († 1278) und Ratibor Herzog zu Belgard an der Leba († 1275), die den Deutschen Ritterorden zu ihren Erben eingesezt hatten, verglich sich Mestwin II. 1283 mit den Kreuzherren und gab ihnen die Burg Mewe mit 15 Dörfern. Seit dieser Zeit faßte der Deutsche Orden festen Fuß in Pommern und erweiterte in der Folge seine Herrschaft bedeutend.

Mestwin II. hatte keine Söhne. Die Großen des Landes for= derten von ihm einen Nachfolger; sie verschmähten den ihnen vorge schlagenen Herzog Barnim II. von Slavien (Westpommern), weil dieser in seinem Lande die Deutschen bei Verleihung von Aemtern und Würden bevorzugt und die einheimischen Wenden unterdrückt, weshalb die Besorgniß vorlag, daß er wenn er zur Herrschaft gelangte, in Pomerellen ebenfalls die eingeborenen Wenden zurückseßen würde. Auf Anstiften des mächtigen Woiwoden von Danzig, Peter Suenza versammelten sich 1289 die Großen des Landes in Belgard, einer jetzt verfallenen Burg unweit Lauenburg, und beschlossen, nur einen solchen Fürsten als Nachfolger anzunehmen, der ihre alten Freiheiten und Gerechtsame, ihre Wendische Sprache, Sitte, Gewohnheit und Lebensart achten und sich als ein Freund der Wenden bewähren würde. Als solcher wurde der Herzog Przimislaw von Polen vorgeschlagen und angenommen. Im Jahre 1290 noch zu Lebzeiten Mestwins erfolgte in Danzig die Huldigung. Fünf Jahre später 1295 am 1. Juli starb Mestwin II. und mit ihm starb fein Geschlecht aus. Das von ihm beherrschte Herzogthum Pommern (Pomerellen) ging als ein selbstständiges Land unter und wurde eine Beute der Nachbaren. Die Chronik von Oliva schreibt die Erblosigkeit des leßten Herzogs von Pomerellen der göttlichen Strafe zu, weil er eine Klofterjungfrau Folka aus dem Kloster zu Stolpe entführt und ohne priesterlichen Segen geheirathet habe. Aus dieser wilden Ehe stammte eine Tochter Margarethe, welche sich mit dem Fürsten von Rügen Miglaw III. vermählte. Aus seiner ersten gefeßmäßigen Ehe mit Euphrosine hatte Mestwin II. eine Tochter Catharina, die sich mit dem wendischen Fürsten Pribeko (oder Pribislaw, Primifo) aus Caffubien zu Belgard an der Persante, einem Sohn des Mecklenburgischen Fürsten Primislaw von Parchim vermählte, das Herzogthum Belgard

an der Leba 1291 zum Brautschaß erhielt und 1215 ohne Nachkommen starb *).

Das Jahr 1295 war auch für das Herzogthum Slavien oder West-Pommern verhängnißvoll. Barnim II. starb und sein Land wurde unter seine Söhne Otto und Bogislaw getheilt. Otto I. erhielt das Herzogthum Stettin und Bogislaw IV. das Herzogthum Wolgast. Das erstere dauerte bis 1464, wo Otto III. starb und mit ihm die Stettinische Linie erlosch. Das andere wurde 1372 getheilt in das Land diesseits und in das Land jenseits der Swine. Das Land jenseits der Swine wurde nach dem Tode Erichs I. 1459 nochmals getheilt in das Herzogthum Pommern - Stargard von der Swine bis zum Gollenberg und das Herzogthum Pommern-Stolp vom Gollenberg bis zur Leba.

Das von Mistwin II. beherrschte Herzogthum Pommern-Danzig oder gemeinhin Pomerellen genannt, trug das Gepräge eines flavischen Staates; die Sprache des Hofes, des Adels und der Landbevölkerung war die polnische (wendisch - cafsubische). Doch Keime Deutscher Bildung wurden durch die von Deutschen bewohnte Hauptstadt des Landes Danzig, sowie durch die von deutscher Geistlichkeit gegründeten Abteien zu Oliva und Pelplin (Popelin) und die Klöster zu Zuckau, Zarnowiß und Buckow gepflegt **).

In unsern Landen Lauenburg und Bütow waren dergleichen geistliche Stiftungen nicht vorhanden. Auch finden wir bereits Deutsche Einzöglinge zu dieser Zeit, die sich zwar vorzugsweise auf den Ländereien dieser geistlichen Besizungen, mitunter aber auch auf weltlichem Boden ansiedelten und denen ihre Ländereien zu Deutschem Rechte (jure theutonicali) verliehen wurden ***). Doch bald sollte es anders und besser werden. In dem angränzenden Preußen hatte der Deutsche

*) Vergleiche Quand, Ostpommern, seine Fürsten und fürstliche Landesthei lungen. Baltische Studien. Jahrgang 16. Heft 1., Seite 110 unter Note 38., ferner Heft 2. (Stettin 1857) Seite 63, 64, 66, 67, Note 221. und Note 222.

**) Vergleiche Pomerellische Studien von Dr. Theodor Hirsch zu Danzig. I. Das Kloster Zuckau im 13. und 14. Jahrhundert, Königsberg 1853.

***) In der Bestätigungs- und Schenkungs-Urkunde, die der Herzog Swante poll im Jahre 1220 für das Nonnen-Kloster zu Suckow ausfertigte heißt es:

Nos Swantepolus, Dei gratia Dux terrae Pomeraniae etc. Concedimus in Sukow ad lumen ecclesiae liberum forum cum tabernis et aliis utili

Ritterorden einen nenen Staat gegründet und dort eine Stätte Deutscher Sitte, Sprache und Bildung mit dem Schwerte erkämpft; er war von der Vorsehung bestimmt, auch unsern Landen ein neuer Hort und Pfleger für Recht und Gesez, für Handel und Wandel, für geistige Wohlfahrt und Landeskultur zu werden. Am Schlusse der Herrschaft der einheimischen Herzoge finden wir nicht, daß in unsern Landen irgend eine Kirche bestanden hat und bald sehen wir deren viele erstehen. Doch ehe es dazu kam, mußten unsere Lande noch eine schwere Prüfungszeit bestehen; denn gar viele Fürsten waren lüstern nach dem herrenlos gewordenen Gute und nur das Schwert konnte über den Besiß entscheiden, wie wir in folgendem Abschnitt sehen werden.

Von der Landes-Verfassung und Rechtspflege des Herzogthums Pomerellen ist nur wenig bekannt. Das Land war in gewisse Verwaltungs- oder Amtsbezirke, die Castellaneien hießen, eingetheilt. Die vornehmsten Castellaneien waren Danzig, Dirson, (Dirschau) Lynbesow, (Lübschau) Schweß, Tauchel, Nakel, Stargard, (Stargrod) Chmeln, (Kamellen, Mirchau) Belgard, Stolp und Schlawe. Bütow gehörte zur Caftellanei Stolp. Dort herrschte als oberster Beamter ein Palatin oder Woiwode, ihm folgte als zweiter Beamter im Range der Kastellan oder Burggraf, zugleich Landrichter. Dann kamen der Schenk (pincerna) der Unterschenf (subpincerna); der Droft oder Truchseß (dapifer), der Untertruchseß (subdapifer); der Kämmerer (camerarius), der Unterfämmerer (subcamerarius potcomor, putkumur, Putkamer), der Treßler (the saurarius), der Fenner (Fähndrich, Fahnenträger, signifer, vexillifer) u. a. m. In der Landschaft, welche zur Zeit der Kreuzherren das Gebiet von Lewinburg (Lauenburg) bildete, lag die Caftellanei Belgard an der Leba, welche häufig zur Ausstattung der Prinzen und Prinzessinnen diente. Zuerst erfahren wir, daß nach Subislaws I. Tod 1178 der zweite Sohn Meftwin I. das Schloß und Gebiet von Belgrad zum Unterhalt angewiesen erhielt. Nach Meftwins I. Tode 1220 fiel bei der väterlichen Erbtheilung

tatibus, et civitatem si construere possunt, eam iure Teutonico et omnes villas locare eodem jure teutonico, quas claustrum possidet, et nullus judex noster, ut supra dictum est, iudicabit. Damus insuper iu eorum haereditatibus omnes utilitates, quas habere possunt in terra, et sub terra praeter aurum et argentum, de quo sine labore quartum partem accipient.

Vergl. Preuß. Lieferung Bd. I. S. 352.

« ZurückWeiter »