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17. Parachin. 18. Schemirowicz. 19. Jeschow. 20. Pzrebandaw. 21. Growse Lubbelaw. 22. Pirlyno. 23. Schwichaw. 24. Gartkowitcz. 25. Towoczin. 26. Boschepol. 27. cleine Gnebmo. 28. Solchaw. 29. Slamkaw. 30. Chelasno. 31. Lowstcze. 32. Velischstow. 33. cleine Mirssyno. 34. Barkaw. 35. Gitczschow. 36. Sterbenyno. 37. Nawfftcze. 38. Kirschkow. 39. cleine Lubbelaw. 40. Chinclindol. C. Deutsche Bauerndörfer.

1. Belgart. 2. Labene. 3. Czatkenczin. 4. Kurow. 5. Nuwendorff. 6. Pusitcz. 7. Crampe. 8. Villikow. 9. Camelow. 10. Garczegor. 11. Rekow. 12. Bresen. 13. Oblenitcz. 14. Roslosin. 15. Lansitcz.

D. Polnische Bauerndörfer.

1. Vrzest. 2. Lubonise. 3. Saulinke. 4. Katschow. 5. Swislin nadol. 6. Vlyn.

Außerdem lagen im Gebiete zu Lewinburg die der Familie von Weiher bei Lebamünde verliehene Güter, das dem tapfern Jan Pirch verliehenen Gut Rettkewitcz, die Güter Charbrow, Wussow, Zewig, Saulin, Offeken, Virchocino u. a.

Siebenter Zeitraum.
Abfall vom Orden.

1454-1466.

Wir haben im vorigen Kapitel die Begründung, die Blüthe und den Verfall der Herrschaft des Deutschen Ritterordens geschildert; im gegenwärtigen Kapitel wollen wir den Untergang der Ordensherrschaft darstellen und zunächst die Ursachen des Abfalls zu ergründen suchen.

Die unglückliche Schlacht bei Tannenberg im Jahre 1410 hatte die Macht des Ordens gebrochen. Der tapfere Komthur von Schweß Heinrich Reuß von Plauen hatte zwar die Marienburg gerettet und als neu erwählter Hochmeister im Jahre 1411 den Frieden zu Thorn geschlossen. Er verlor zwar nichts an Ländergebiet, wenig stens waren die Abtretungen im äußersten Nordosten nicht der Erwähnung werth; aber er war nicht im Stande, die schweren BeGeschichte der L. Lauenburg und Bütow.

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dingungen zu erfüllen. Dieser Frieden war die Hauptursache des hereinbrechenden Verfalls; er bereitete dem Orden allmäligen Untergang. Der Orden mußte ein bedeutendes Löfegeld aufbringen, um die gefangenen Herzöge Kasimir von Pommern-Stettin und Konrad von Dels aus der polnischen Gefangenschaft zu befreien; er mußte die gewaltigen Söldnerhaufen, die zu seiner Hülfe aus allen Gauen des Deutschen Reiches herbeigeeilt waren, wegen ihres rückständigen Soldes befriedigen; er mußte die gefallenen Burgen wieder aufrichten und die beschädigten Burgen neu und stärker befestigen. Der Schatz war erschöpft, das Land zum größten Theil verwüstet, das Elend unbeschreiblich. Der Orden sah sich gezwungen, zur Erfüllung seiner vielen Verpflichtungen neue Auflagen zu verordnen. Die neuen Zölle und Steuern erweckten aber große Unzufriedenheit. Im Kulmer Lande bildete sich unter der unzufriedenen Ritterschaft ein Bund der Eidechsen-Ritter, der es sich zur Aufgabe machte, die Verfassung des Landes zu ändern und dem Landadel Macht und Einfluß bei Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten und Auferlegung der öffentchen Lasten einzuräumen*). In Folge des harten Drucks, den die auferlegten Zölle auf die Bevölkerung in den größeren Städten ausübten, verbanden sich viele Städte, an ihrer Spize Culm, Thorn, Danzig und Elbing mit den Eidechsenrittern. Abgesandte der Städte und Ritter tagten zusammen im Februar 1440 in Elbing und häuf ten Klagen auf Klagen; sie beschwerten sich über Einführung neuer Zölle, Verlegung der Landesrechte, Verschlechterung der Landesmünze, Verweigerung des Rechts im Gerichte, sowie über Schwelgerei und Ueppigkeit der Ordensgebietiger und Ritterbrüder; einmüthig beschlossen sie zur Abwehr solcher Unbill und Gewalt an Landen und Städten in einen Bund zusammenzutreten und Alle für Einen und Einer für Alle zu Schuß und Schirm für das Recht und die Freiheit einzustehen. Der Geist der Empörung ging aus Culm durch das ganze Land und ergriff selbst einzelne Glieder des Ordens. Alle Bande der Zucht und Ordnung schienen gelöst. Doch dachte noch Niemand an Landes- und Hochverrath. Der culmische Bannerführer Hans von Czegenberg, das Haupt der Eidechsenritter, begab sich von der Elbinger Tagfahrt in das Haupthaus Marienburg und zeigte dem

*) Vergl. Voigt's Geschichte der Eidechsen-Gesellschaft im 5ten Bande der Beiträge zur Kunde Preußens.

Hochmeister Paul von Rußdorf an, daß Land und Städte in Elbing unter sich einen Bund beschlossen, um das Recht zu schirmen, Leib und Gut zu sichern, des Ordens innere Zwietracht zu stillen und das Land gegen den Ueberfall der lauernd dastehenden Polen zu schüßen.

Am Sontage Judika (14. März) 1440 famen die Abgesandten vieler Städte und Ritterschaften auf einer neuen Tagfahrt in Marienwerder zusammen; hier beschworen sie den Bund und besiegelten den Bundesbrief. So entstand der Preußische Bund. Für die Ritterschaften und kleinen Städte in Pomerellen ward später eine Tagfahrt in Danzig festgesezt, um dem Bunde beizutreten. Die Städte Lewinburg und Lebamünde nahmen die Einladung an; ihre Sendboten erschienen zur Tagfahrt in Danzig, erklärten in einer besondern Urkunde gemeinschaftlich mit den Sendboten der Städte Mewe, Altstadt Danzig, Neuenburg, Hela und Pußig ihren Beitritt zum Preußischen Bunde*) und hängten zum Zeichen ihres Beitritts diesem Briefe das Siegel ihrer Städte an. Aus der Ritterschaft des Lewinburger Gebiets erschien Stibur Grella als Sendbote; er gefellte sich zu den Sendboten der Ritter und Knechte aus dem Danziger und Pußiger Gebiete und erklärte mit ihnen gemeinschaftlich ebenfalls in einer besonderen Urkunde am nächsten Sonnabende vor Philippi und Jakobi der heiligen Aposteln Tage 1440 seinen Beitritt zum Bunde**). Die Stadt Bütow und die Ritterschaft aus dem Lande Bütow blieben dem Orden treu; sie folgten dem Gebote der Ehre und Pflicht, des Gehorsams und der beschworenen Treue; sie versagten dem Bunde ihren Beitritt. Der Bund aber machte reißende Fortschritte. Der Hochmeister Paul von Rußdorf war schwach genug, ihn landesherrlich zu bestätigen. Er überlebte diese Schmach nicht lange. Am 2. Januar 1441 legte er sein Amt nieder; er war einige Tage nachher vom Schlage getroffen und starb am 9. Januar 1441. Sein Nachfolger war der edle Konrad von Erlichshausen; er war, wie die Drdenschronik ihn nennt, ein wahrhafter Friedensfürst. Seine Versuche zur Auflösung des Bundes scheiterten. Er fonnte den Sturm des Aufruhrs, der durch das Land tobte, nicht beschwören. Er starb vom

*) Vergl. Urk.-Samml. I. Nro. 46. **) Bergl. Urk-Samml. I. Nro. 45.

Schlage getroffen 1449. Er war der lezte Meister, der in der St. Annengruft zu Marienburg seine Ruhestätte fand. Sein Nachfolger war der schwache Ludwig von Erlichshausen. Dieser war seiner Aufgabe gar nicht gewachsen und mußte die Zerstückelung seines Gebietes erleben.

Forschen wir weiter nach den Ursachen des Verfalls der OrdensHerrschaft, so wollen wir jest den Bundesbrief betrachten. Derselbe beginnt mit folgenden hochtönenden Worten:

Im Namen der heiligen und untheilhaftigen Dreifaltigkeit. ,,Amen. Wir Ritter, Knechte und Städte der Lande, Gebiete und „Städte in Preußen bekennen und bezeugen offenbar 2c., daß wir zu gemeinem Nußen und Frommen, Gott zu Lobe, unserm Herrn „Hochmeister, seinem Orden und Lande zu Ehren und uns allen „zur Wohlfahrt mit Eintracht, Wissen und Willen aller gemeinen ,,Knechte, Bürger und Einwohner eine feste Vereinigung unter ein,,ander gemacht haben."

Der Bundesbrief enthielt nur wenige Bestimmungen. Jeder Preußische Unterthan sollte dem Hochmeister, seinem Landesherrn ger ben, was er ihm nach Inhalt seiner Handfefte zu geben schuldig wäre. Wer über Beraubung seiner Güter und Vergewaltigung zu klagen habe, der soll seine Klage zuerst vor den Landesherrn bringen; findet er hier kein Gehör, so soll er auf den nächsten Richttag kommen und dort klagen; findet er auch hier keine gerechten Richter, so soll er, wenn er zu einer Ritterschaft gehört, an die Aeltesten der Ritterschaft im Culmer Lande und wenn er zu einer Bürgerschaft gehört, an die Städte Culm oder Thorn sich wenden und hier seine Klagen und Beschwerden anbringen. Ritterschaft und Bürgerschaft, Lande und Städte sollen dann wie Ein Mann aufstehen, dem Unrecht steuern und das gekränkte Recht gegen die Gewalt in Schuß nehmen.

Viele Beschwerden, die namentlich von den Ritterschaften aus den Gebieten in Pommern (Pomerellen) erhoben wurden, erzielten die Aufhebung des Heimfalles an den Orden. Der Deutsche Orden hatte zur Stärkung seiner Macht fast alle Rittergüter in Pommern, die ursprünglich zu polnischem Recht oder zu potnischem Ritterrecht ausgethan waren, mit Aufhebung der aus dem polnischen Rechte fließenden Dienste und Abgaben in Magdeburgische Lehngüter umgewandelt. In den Beschwerden, welche die Unzufriedenen im Lande gegen den Orden aufstellten, wurde die Klage laut:

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,,Lande und Städte werden gegen Kulmische Freiheit und Flämi,,mische Erbgerechtigkeit dermaßen vom Orden beschwert, daß wenn ,,Jemand stirbt und läßt keine männlichen Erben nach sich, so nimmt ,,der Orden die Güter wider Gott und alle Rechte; auch denen, ,,die nicht leibliche Erben haben, wird nicht vergönnt von den Dr= ,,densgebietigern, ihre Güter zu verkaufen, zu verwechseln und zu „verseßen und werden also für lauter leibeigene Leute gehalten*).

Die Bestßer der Magdeburger Lehngüter, die fast sämmtlich dem cafsubischen Panenadel angehörten, verlangten mit Ungestüm die Abschaffung des ihnen nachtheiligen Heimfallrechts. Sie behaupteten, daß sie ebenso wie die Befißer der culmischen Freigüter Korn und Weizen oder das sogenannte Pflugkorn und jährlichen Zins geben. müßten; ihre Güter könnten daher, so lange noch einige Erben vorhanden wären, für den Landes- und Oberlehnsherrn nicht offen oder erledigt werden. Der Hochmeister Ludwig von Erlichshausen widerlegte diese Beschwerden. Er erklärte die Abgaben der Magdeburger Lehngüter als einen Priesterzehnten, den der Orden schon in sehr früher Zeit durch päpstliche und Kaiserliche Begnadigung zur bessern Bezringung der Heiden zugesprochen erhalten und seit Menschengedenken zur Beschirmung des Landes gehabt habe. Demnach erhalte der Orden nicht nach menschlichem, sondern nach göttlichem Rechte von seinen mit Magdeburger Rechte belehnten cafsubischen Landedelleuten jährlich ein Krampfund Wachs und von jedem Pfluge einen Scheffel Korn und einen Scheffel Weizen. Diese Auflage sei also als keine den Magdeburger Lehngütern auferlegte neue Beschwerde, sondern als ein Zehnte zu betrachten, weshalb die adlichen Besizer auch von der Entrichtung des sonst gewöhnlichen Priesterzehnten frei feien. Aus diesen Gründen erklärte der Hochmeister die Magdeburger Lehngüter für keine Zins-, sondern für freie Lehngüter und stüßte darauf das Recht, daß diese Güter, wenn ihre Besizer ohne Leibeslehnserben verstürben, an den Orden zurückfallen müßten. Zu größerer Sicherheit wandte sich der Hochmeister an den Schöppenstuhl in Magdeburg. Die Entscheidung fiel zu Gunsten des Ordens aus. Der Schöppenstuhl in Magdeburg sprach dem Orden das Recht des Anfalls der Magdeburger Lehngüter bei Ermangelung von Leibeslehnserben wirklich zu. So zerfiel diese Beschwerde als grundlos. Doch der Aufruhr hatte schon zu weit

*) Bergl. Caspar Schüß. Bl. 137.

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