Gemeindeordnung für die Rheinprovinz |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Abtheilungen allgemeinen Angehörigkeit Angelegenheiten angemessen angenommen Antrag Anwendung Ausführung Ausgaben Ausübung Beamten Befreiung Behörde beiden Beschluß des Gemeinderaths Beschlüsse besondere bestehenden bestellt Bestimmungen Betheiligten Betrag betreffen Bezirke bisherigen bleibt blos Bürger Bürgermeister Bürgermeisterei daher denjenigen diejenigen Dienste direkten Steuern drei Einwohner einzelnen einzelnen Gemeinden Entscheidung erforderlich Erheber ernannt Ernennung erscheint ersten Etats Fällen finden geeigneten gehören Gemeinde Gemeinde-Ordnung Gemeindegliedern Gemeindelasten Gemeinderath Gemeinderecht Gemeindeverordneten Gemeindevorsteher Genehmigung der Regierung Gesetz gewählt gleich größeren Grundstücke Gutachten Hälfte herkömmlich hierüber Hinsichtlich Innern Instruktion Jahre könnte Landrath Leistungen lich machen Meistbeerbten meister Mitglieder muß müssen nähere nehmen nothwendig öffentlichen Ordnung Personen Pflichten Präsidenten Provinz rath Rechnung Rechte Regel Regierung Sache selbstständige seyn ſind sofern soll sowie Spezialgemeinden speziellen Staats Staatsbehörden Städte Stande ständischen Entwurfe steht Stelle Stellvertreter Stimme Stimmrecht Theil Theilnahme übrigen Verbindung Verfügung Verhältnisse Verhandlungen Vermögen Vernehmung verpflichtet Versammlung verschiedenen vertreten Verwaltung vorbehalten Vorschriften Vorsitz Vorsteher Wahl weniger Zahl zugleich zuvor Zwecke