Meifsen nicht eher von der Excommunication, bis dessen Vater und einige Andere eidlich versprachen, kein Turnier mehr zu halten **). Diese Verbote fanden so wenig Beachtung, wie das frühere des Waflentragens, •) V ol ]gr äff Politik HI. Anweisung zum Hiebfechten mit graden und krummen Klingen - Seite 6 von W. Roux - 1840 - 60 Seiten Vollansicht -
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