Gesellschaften hielten sehr auf Ehre, Zucht, Sitte, Treu und Glauben. Wer dawider frevelte, wider Verbot mörderlich Gewehr brauchte, oder damit verletzte; muthwillig Schulden machte und nicht bezahlte: überhaupt etwas beging, was ihm und der ganzen... Anweisung zum Hiebfechten mit graden und krummen Klingen - Seite 12 von W. Roux - 1840 - 60 Seiten Vollansicht -
|