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" Die evangelische und die römisch-katholische Kirche, so wie jede andere Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwedce bestimmten... "
Das höhere Schulwesen in Preussen: historisch-statistische Darstellung, im ... - Seite 7
von Ludwig Adolf Wiese - 1864
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Zeitschrift für die gesammte lutherische Theologie und Kirche, Band 37

1876 - 800 Seiten
...hochwichtige §. 15 der preußischen Verfassung: „Die evangelische und die römischkatholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet...Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuss der für ihre Zwecke bestimmten Anstallen, Stiftungen und Fonds" ganz neuerlich ichmihlicherweige...
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Zeitschrift für die gesammte lutherische Theologie und Kirche ..., Band 36

Andreas Gottlob Rudelbach - 1876 - 802 Seiten
...hochwichtige §. 15 der prcnsiichen Verfassung : „Die evangelische und die rdmischkalbolUche Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im BesiU und Gennss der fui ihre Zwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds" ganz neuerlich scbmahh'cherweise...
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Zeitschrift für das Gymnasialwesen, Band 3

1849 - 968 Seiten
...vom 5. December 1848 Anwendung findet: ,,üie evangelische und die römisch-katholische Kirche, sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet...selbständig und bleibt im Besitz und Genufs der für ihre Cultus-, Unterrichts und Wohllhätigkcits- Zwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds". Wenn...
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Gesetz-Sammlung für die königlichen preussischen Staaten

Prussia (Kingdom) - 1850 - 678 Seiten
...stehen, unbeschadet der im Art. 12. gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt. Artikel 15. Die evangelische und die römisch-katholische...andere Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet ibre Angelegenheiten selbststandig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts-...
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Historisch-politische Blätter für das katholische Deutschland, Band 25

Guido Görres, George Phillips - 1850 - 832 Seiten
...eingeräumt werden sollte. Der Art. l2 der Verfassung vom 5. Dez. 1848 lautete: „Die evangelische und römisch-katholische Kirche, so wie jede andere ReligionSgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbftständig , und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Cultus-, Unterrichts- und WohlthätigkeitSzwecke...
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Oekonomische encyklopädie, Band 206

Johann Georg Krünitz - 1851 - 760 Seiten
...staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. 12. Die evangelische und die Römisch-katholische Kirche,...Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichtsrichts und Wohlthätigkeitszwecke...
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Lehrbuch des katholischen und evangelischen Kirchenrechts: mit besonderer ...

Aemilius Ludwig Richter - 1853 - 820 Seiten
...über ihr Regiment verschiedene Grundsätze haben. 1.) Preuss. Verf.-Urk. Art. 15. : „Die cvang. und die römisch-katholische Kirche, so wie jede andere...Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuss der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen...
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Nouveau recueil général de traités, conventions et autres ..., Band 13

Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, J. Pinhas, Frédéric Murhard, Julius Hopf - 1855 - 822 Seiten
...staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. — Art. 12. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche,...Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuas der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeilszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen...
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Die Zeichen der Zeit, Briefe an Freunde über die Gewissensfreiheit und das ...

Christian Carl Josias Bunsen - 1855 - 718 Seiten
...Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt. Art. XV. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche, sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet...Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Cultus-, Unterrichtsund Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stistungen...
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Nouveau recueil général de traités: conventions et autres ..., Band 13

Georg Friedrich Martens - 1855 - 718 Seiten
...staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. — Art. 12. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche,...wie jede andere Religionsgesellschaft , ordnet und verwallet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Geoiiis der für ihre Kultus-,...
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