| Prussia (Kingdom) - 1850 - 678 Seiten
...Führung der Civilstandsregistcr regelt. ' Artikel 20. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Artikel 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 Seiten
...Art. 20— 26««2) enthält folgende Bestimmungen: Art. 20. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder ober Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht... | |
| Prussia (Germany) - 1855 - 592 Seiten
...regelt. - , .>., ^.., >^,,- />,', . 5/i,>< Art. 20. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei., , ^ -,!,, Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. '—!_> -° " ' >' ' Eltern und^' deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht... | |
| 1883 - 1190 Seiten
...zwischen öffentlichen und PrivatSchulanstlllten ergiebt sich aus den Art. 21 und 22. Diese lauten: Art. 21. „Für die Bildung der Jugend soll durch...frei, wenn er seine sittliche, wissenschaftliche und technifche Befähigung den betreffenden Staatsbehörden nachgewiesen hat." Die öffentlichen Schulen... | |
| Karl Adolf Schmid - 1867 - 980 Seiten
...Cultus-, Unterrichts- und Wohlthiitigleitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds. Art. 2l. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche...gründen und zu leiten, steht jedem frei, wenn er feine sittliche, wissenschaftliche und technische Befähigung den betreffenden Staatsbehörden nachgewiesen... | |
| Prussia (Germany), Ludwig Adolf Wiese - 1867 - 892 Seiten
...Genufe der fUr ihre Cultne-, Unterrichts- und WohlthStigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen nnd Fonds. Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch...Unterricht zu ertheilen und Unterrichtsanstalten zu grtinden und zu leiten, steht Jedem frei, wenn er seine sittliche, wissenschaftliche und technische... | |
| G. A. Grotefend - 1869 - 890 Seiten
...Staaten, welehe ') Dieses Sachverhältniss drückt z. B. die Preussieche Verfassungsurkunde aus. Vergl. Art. 21: „Für die Bildung der Jugend soll durch...und Unterrichts-Anstalten zu gründen und zu leiten stcht Jedem frei, wenn er seine sittliche, wissenschaftliche und technische Befähigung den betreffenden... | |
| 1872 - 456 Seiten
...Folgendes ans unserer Verfassung spricht dies aus : Art. 20. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht... | |
| Friedrich Eduard Keller - 1873 - 536 Seiten
...Führung der Cmlstandsregister regelt*)." „Art. 20. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei**)." „Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht... | |
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