Ausgeblendete Felder
Books Bücher
" Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentlichen Volksschulen vorgeschrieben... "
Das höhere Schulwesen in Preussen: historisch-statistische Darstellung, im ... - Seite 7
von Ludwig Adolf Wiese - 1864
Vollansicht - Über dieses Buch

Gesetz-Sammlung für die königlichen preussischen Staaten

Prussia (Kingdom) - 1850 - 678 Seiten
...Führung der Civilstandsregistcr regelt. ' Artikel 20. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Artikel 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht...
Vollansicht - Über dieses Buch

Der preußische Staat: Eine übersichtl. Darst. seiner Bildungsgeschichte ...

Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 Seiten
...Art. 20— 26««2) enthält folgende Bestimmungen: Art. 20. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder ober Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht...
Vollansicht - Über dieses Buch

Gesetz-sammlung für die preussischen verwaltungs-beamten: Eine ...

Prussia (Germany) - 1855 - 592 Seiten
...regelt. - , .>., ^.., >^,,- />,', . 5/i,>< Art. 20. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei., , ^ -,!,, Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. '—!_> -° " ' >' ' Eltern und^' deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht...
Vollansicht - Über dieses Buch

Beiträge zur erläuterung des deutschen rechts, Band 27

1883 - 1190 Seiten
...zwischen öffentlichen und PrivatSchulanstlllten ergiebt sich aus den Art. 21 und 22. Diese lauten: Art. 21. „Für die Bildung der Jugend soll durch...frei, wenn er seine sittliche, wissenschaftliche und technifche Befähigung den betreffenden Staatsbehörden nachgewiesen hat." Die öffentlichen Schulen...
Vollansicht - Über dieses Buch

Encyklopädie des gesamten Erziehungs- und Unterrichtswesens. bearb. von ...

Karl Adolf Schmid - 1867 - 980 Seiten
...Cultus-, Unterrichts- und Wohlthiitigleitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds. Art. 2l. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche...gründen und zu leiten, steht jedem frei, wenn er feine sittliche, wissenschaftliche und technische Befähigung den betreffenden Staatsbehörden nachgewiesen...
Vollansicht - Über dieses Buch

Verordnungen und Gesetze für die höheren Schulen in Preussen

Prussia (Germany), Ludwig Adolf Wiese - 1867 - 892 Seiten
...Genufe der fUr ihre Cultne-, Unterrichts- und WohlthStigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen nnd Fonds. Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch...Unterricht zu ertheilen und Unterrichtsanstalten zu grtinden und zu leiten, steht Jedem frei, wenn er seine sittliche, wissenschaftliche und technische...
Vollansicht - Über dieses Buch

Das deutsche Staatsrecht der Gegenwart, Band 1

G. A. Grotefend - 1869 - 890 Seiten
...Staaten, welehe ') Dieses Sachverhältniss drückt z. B. die Preussieche Verfassungsurkunde aus. Vergl. Art. 21: „Für die Bildung der Jugend soll durch...und Unterrichts-Anstalten zu gründen und zu leiten stcht Jedem frei, wenn er seine sittliche, wissenschaftliche und technische Befähigung den betreffenden...
Vollansicht - Über dieses Buch

Der Deutsche Pionier: Erinnerungen aus dem Pionierleben der ..., Band 4

1872 - 456 Seiten
...Folgendes ans unserer Verfassung spricht dies aus : Art. 20. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht...
Vollansicht - Über dieses Buch

Encyklopädie des gesamten Erziehungs- und Unterrichtswesens. bearb. von ...

Karl Adolf Schmid, Christian David Friedrich Palmer, Johann David Wildermuth, Albert Friedrich von Hauber, Wilhelm Schrader - 1870 - 966 Seiten
...in der Verfassung vom 30. Jan. 1850 erhalten hat, wird leicht hervortreten; er lautet dort als §. 21: „Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. — Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht...
Vollansicht - Über dieses Buch

Geschichte des Preussischen Volksschulwesens

Friedrich Eduard Keller - 1873 - 536 Seiten
...Führung der Cmlstandsregister regelt*)." „Art. 20. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei**)." „Art. 21. Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Eltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht...
Vollansicht - Über dieses Buch




  1. Meine Mediathek
  2. Hilfe
  3. Erweiterte Buchsuche
  4. EPUB herunterladen
  5. PDF herunterladen