Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

Mummerei gehört wesentlich zu dieser Komik. So wird ein Geistlicher auf Johannestag Bischof, mithin verkleidet; so spielen in Belgien noch heute auf den unschuldigen Kindleinstag die Kinder im Hause die Rolle ihrer Eltern, ziehen deren Kleider an, und die Eltern und Erwachsenen gehorchen an diesem Tage den Kindern; so ist ferner in Frankreich der Bohnenkönig auf Dreifönigstag ein häufiger Gebrauch. Alle diese Feste fallen zwischen Weihnacht und Dreifönig.

Die Mummerei ist aber dem religiösen Schauspiel geradezu entgegen, denn jeder Schauspieler soll wirklich die Person vorstellen, die er spielt, nicht eine andere. Das religiöse Schauspiel soll die Wahrheit darstellen, nicht den Schein, die Passion, Auferstehung u. dergl. sollen eine Wahrheit vor Augen führen, nicht eine Täuschung. Auf gleichem Grunde können diese beiden Arten des Drama's nicht erwachsen seyn.

Die komische Verkleidung ist den Fastnachtspielen und Gebräuchen wesentlich, sie erscheint aber auch bei Volksspielen, die einen dramatischen Charakter haben. Dergleichen sind das Winter- und Sommerspiel auf den Sonntag Lätare, das ich in meiner Kindheit oft gesehen habe. Es gehen zwei Knaben im Dorf herum, der eine als Strohmann verkleidet, welcher den Winter vorstellt, der andere im Sonntagskleid mit einem stumpfen hölzernen Säbel. So stehen sie unter ein Straßenfenster der Bauernhäuser, und zwar der Winter an die Wand, und singen ein Wechsellied, das so anfängt: Tre, ri, ro!

d'r Summ'r unn d'r Wint'r isch dv.

ringe ringe leison (d. i. Kyrie eleison) u. f. f.

Das Ende des Liedes wird beschleunigt gesungen, und am Schlusse stößt der Sommer mit dem Säbel den Winter, der an die Wand sinkt, also umgebracht ist. Man gibt dann den spielenden Knaben Kuchen oder anderes Backwerk. Die Sitte ist jest abgegangen, ihre Bedeutung aber leicht anzugeben, es ist der Eintritt der Frühlingsnachtgleiche damit

vorgestellt, worin der Sommer den Winter umbringt, eine kindliche und unbewußte Nachahmung des Drachenkampfes, die alt seyn mag, denn Beda hat schon ein Gedicht de conflictu veris et hyemis.

Auf Pfingsten geht noch hie und da eine ähnliche Mummerei im Schwange, der sogenannte Pfingstlümmel, ein mit Gras und Reisern verkleideter Junge, der von der Waide auf einem Pferde durch das Dorf geführt und manchmal in's Wasser geworfen wird. Diese Mummerei ist eigentlich eine Strafe für denjenigen, der am Pfingstsonntag verschlafen ist.

2

So viel geht aus diesen Spuren hervor, daß diese komischen Spiele einen heidnischen Ursprung haben, und zwar die Neujahrspiele einen teutschen und celtischen, die Fastnachtspiele einen römischen. Das Julfest der alten Nordländer, welches auch drei Tage dauerte, hängt zusammen mit den Neujahrspielen vom 26. bis 28. December, und die Mummerei mit dem Glauben an die Werwölfe, die zeitweis Menschen und Wölfe sind. Denn die nordischen Heiden hatten ihren Glauben an Verwandlungen wie die klassischen Völker, welcher durch die Verkleidung bei solchen Spielen angezeigt ist.

C. Fastnacht- und Osterspiel.

Obgleich kein altes Fastnachtspiel in dieser Sammlung steht, will ich doch Einiges mittheilen, was darauf Bezug. hat.

Zuerst ein Wechsellied von Schulknaben und Mädchen, welches man zu Straßburg im vierzehnten Jahrhundert vor

1 S. meine Untersuchung zur Heldensage 169 folg., Wunderhorn 3, Anhang S. 38. 20. 21. Dazu gehört auch das Todaustreiben in Schlesien. Flögel kom. Literatur 4, 10. 11. Das dem Beda zugeschriebene Gedicht steht in der S. Galler Handschrift Nr. 397. 2 S. Schmeller baier. Wörterbuch 1, 320. Schmid schwäb. Wörterbuch 416, u. d. W. Osterspiel, Pfingstlümmel, Wasservogel. Es mögen auch die Pfingstwaiden, die in vielen Gemarkungen vorkommen, damit zusammenhängen. Pingestweide, vom Jahre 1300 bei Böhmer cod. Francof. 1, 336.

den Häusern der Geistlichen an der Fastnacht zu singen pflegte und dafür Lebkuchen (mellitæ crapella) und kleine Honigtorten (honizata tortellæ) erhielt.

Cantilena carnisprivii, anno (13)95 (Argentorati 1).

(Pueri.) Venite studentes!

[blocks in formation]

Aus der Straßburger Handschrift E. 60. Bl. 61.

1 Die eingeschlossenen Worte fehlen in der Handschrift. vicarius vel canonicus, schol. 3 asportate, schol.

2 alias

Ferner gebe ich zwei Verbote aus Straßburg von den Jahren 1524 und 1535 gegen satirische Lustspiele, wobei jedoch nicht bemerkt ist, ob sie gegen Fastnachtstücke oder andere gerichtet sind.

In einer handschriftlichen Straßburger Chronik ohne Nr. in der dortigen Bibliothek steht Bl. 351 eine Rathsverordnung vom 12. September 1524, welche gegen die damaligen Schmähschriften gerichtet ist und unter andern auch deren Aufführung verbietet, woraus man sieht, daß damit Lustspiele gemeint waren. Die Stelle lautet: . . . so gepieten wir und unsre fründ die ein und zwanzig allen und jeden .... besonder unsern malern, buchtruckern, buchführer oder andre, so solch schmachbüecher, schriften oder gemähld dichten, schreiben, trucken, spielen, mahlen oder fail haben, inhalt oder vermög diß unsern mandats oder gebotts, daß ir keiner, was stat, grad oder wesens er sey, fürthin kein schmach- oder lasterbuch, oder geschriften, auch kein spiel oder gemähld, dadurch der gemein christenmensch gegen seinen nebenmenschen zu anraigung, gespött oder ergernus bewegt würdt, weder in unser statt Straßburg, unser oberkeiten und gepieten dichten, schreiben, fingen, sprechen, trucken, failhaben w.

In einer andern Nathsverordnung vom 7. Februar 1535, welche daselbst Bl. 343 steht, lautet der sechste Artikel also: daß man kein schmachbüechlein oder schantlich spiel oder gemähld fail haben, spielen noch verkaufen soll.

Die Nachricht über eine Volksfitte, welche mit den Osterspielen zusammenhängt, mag hier auch ihre Stelle finden.

Lehntgenrufen.

In dem Visitationsprotokoll des Bisthums Speier von 1683 im Karlsruher Archiv, Bd. 3 S. 83 heißt es von dem Dorf Rheinsheim bei Philippsburg also:

Superstitiones hoc loco gliscunt diversæ. vir certus novit benedictiones fur die ungenante franckheit. Abusus in

juventute mit dem Lehntgen-rufen, quod fit hoc modo. Convenit juventus utraque una cum civibus et quotquot possunt domo abesse ad ingressum in silvam, ubi duo designati duas ascendunt arbores, sibi invicem respondentes, aliis sub illis hærentibus. fitque hoc loci pridie sancti Georgii, quando horum unus altissima voce incipit in hunc modum:

Höret ihr burger überall,

was gebeutet euch des Königs hochwürdiger Marschall?
was er gebeut und das soll seyn:

Hanß Clausen soll Margrethen Lols Buhler seyn.
Drey Schritt ins Korn und drey wieder zurück,

über ein Jahr gehet es ein Brauf heraus.

1

Hac ratione omnibus solutis, 2 tam viduis quam aliis suum assignant procum, et sæpe non absque gravi læsione famæ et causâ gravium dissidiorum, immo turpitudinum, cum procus teneatur illam curare in symposiis, saltu etc., illa suo proco offerre flores etc.

D. Sprache des Stückes.

Dieser Untersuchung stelle ich einige Bemerkungen über das Alter des Schauspieles voran. Im Vers 47 wird die Hausfrau gewarnt, Alles wohl zu verschließen, denn die Heiden seyen im Lande und könnten stehlen. Diese Heiden sind Zigeuner (3eginer 92. Ziginer 104), welche man auch Aegypter und Sarazenen hieß. Sie kamen im Jahr 1417 nach Oberteutschland und wurden aus Erbarmen durch Almosen unterhalten. Das mochte aber für ihre Menge nicht ausreichen, daher findet man schon 1445 bis zu Ende des fünfzehnten Jahrhunderts Klagen über ihre Diebstähle.

[ocr errors]
[ocr errors]

1 Dabei steht auf dem Rande exempli causa. Die zwei legten Zeilen scheinen auch gereimt gewesen, etwa so: wieder heraus, geht ein Braut ins Haus. 2 soluti find ledige und verwittwete Leute. 3 S. meinen Anzeiger 5, 395 folg. 6, 377. Quellensammlung der badischen Landesgeschichte 1, 298. 334.

« ZurückWeiter »