| 1870 - 396 Seiten
...das Vorhandensein von Thatumständen nicht kannte, welche zum gesetzlichen Thatbestande gehören oder die Strafbarkeit erhöhen, so sind ihm diese Umstände...Bestrafung fahrlässig begangener Handlungen gilt diese Bestimmung nur insoweit, als die Unkenntniß selbst nicht durch Fahrlässigkeit verschuldet ist.... | |
| Germany - 1871 - 120 Seiten
...das Vorhandensein von Thatumstünden nicht kannte, welche zum gesetzlichen Thatbestande gehören oder die Strafbarkeit erhöhen, so sind ihm diese Umstände...Bestrafung fahrlässig begangener Handlungen gilt diese Bestimmungen nur insoweit, als die Unlenntniß selbst nicht durch Fahr» lässigkeit verschuldet... | |
| Bavaria (Germany). - 1873 - 638 Seiten
...das Vorhandensein vonThatUmstä'nden nicht kannte, welche zum gesetzlichen Thatbestande gehören oder die Strafbarkeit erhöhen, so sind ihm diese Umstände nicht zuzurechnen. Bei der Bestrafung fahrläßig begangener Handlungen gilt diese Bestimmung nur insoweit, als die Unkenntnis; selbst nicht... | |
| 1870 - 488 Seiten
...Thatumsländcn nicht lannlc, welche zum gesetzlichen lhatbestande Choren oder die Etrafbarleit erhöhen, so find ihm diese Umstände nicht zuzurechnen." »Bei der Bestrafung fahrlässig begangener Handlungen gilt diese Bestimmung nur insoweit, als die Untenntnih selbst nicht vnschul» de, ist " ') Eine bemerken... | |
| Bavaria (Germany). - 1877 - 636 Seiten
...von Thatumständen nicht kannte, welche zum gesetzlichen Thatbestande gehören oder die Strafbarleit erhöhen, so sind ihm diese Umstände nicht zuzurechnen....Bestrafung fahrlässig begangener Handlungen gilt diese Bestimmung nur insoweit, als die Unkenutniß selbst nicht durch Fahrlässigkeit verschuldet ist.... | |
| Karl Binding - 1879 - 184 Seiten
...das Vorhandensein von Thatumständen nicht kannte, welche zum gesetzlichen Thatbestande gehören oder die Strafbarkeit erhöhen,' so sind ihm diese Umstände...Bestrafung fahrlässig begangener Handlungen gilt diese Bestimmung nur insoweit, als die Unkenntniss selbst nicht durch Fahrlässigkeit verschuldet ist."... | |
| Baden (Germany) - 1880 - 890 Seiten
...von Thatumständen nicht kannte, welche zum gesetzlichen Thatbestande gehören oder die Ttrafbarteit erhöhen, so sind ihm diese Umstände nicht zuzurechnen....Bestrafung fahrlässig begangener Handlungen gilt diese Bestimmung nur insoweit, als die Unkenntnis; selbst nicht durch Fahrlässigkeit verschuldet ist.... | |
| Albert Friedrich Berner - 1881 - 688 Seiten
...das Vorhandensein von Thatumständen nicht kannte, welche zum gesetzlichen Thatbestande gehören oder die Strafbarkeit erhöhen, so sind ihm diese Umstände...Bestrafung fahrlässig begangener Handlungen gilt diese Bestimmung nur in1 Man lan« bei den Natu rtr ästen mechanische, physikalische und organische... | |
| 1897 - 402 Seiten
...das Vorhandensein von Thlltumstanden nicht kannte, welche zum gesetzlichen Thatbestande gehören oder die Strafbarkeit erhöhen, so sind ihm diese Umstände nicht zuzurechnen. Bei der Begehung fahrlässig begangener Handlungen gilt diese Bestimmung nur insoweit, als die Unkenntnis selbst... | |
| Dr. X. Gretener - 1882 - 274 Seiten
...das Vorhandensein von Thatumständen nicht kannte, welche zum gesetzlichen Thatbestande gehören oder die Strafbarkeit erhöhen, so sind ihm diese Umstände...Bestrafung fahrlässig begangener Handlungen gilt diese Bestimmung nur insoweit, als die Unkenntniss selbst nicht durch Fahrlässigkeit verschuldet ist».... | |
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