Schlesische baedertag und seine verhandlungen nebst dem medicinischen, dem statistischen verwaltungs- und dem witterungs berichte, Bände 22-26

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1894

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 77 - Die bis jetzt übliche hygienische Begutachtung der Wässer lediglich auf Grund der chemischen, bacteriologischen und mikroskopischen Untersuchung eingesandter Proben ist fast in allen Fällen verwerflich. 2. Die einmalige Prüfung eines Wassers auf seine hygienische Zulässigkeit als Trink- oder Brauchwasser muss vor Allem durch Besichtigung und sachverständige Untersuchung der Entnahmestelle und der Betriebsanlage erfolgen. In manchen Fällen liefert diese Prüfung allein bereits eine Entscheidung....
Seite 78 - Betrieb bekannt ist, eignet sich die bakteriologische, zuweilen auch die chemische Analyse einwandfrei entnommener Proben. Die hygienische Bedeutung auffälliger Resultate der Analyse ist meist nur aus einer wiederholten Besichtigung und Untersuchung der Versorgungsanlage zu entnehmen.
Seite 109 - Stande ist, die geistige Ermüdung zu beheben, Leib und Seele zu erfrischen und zu neuer Arbeit fähig und freudig zu machen.
Seite 67 - Behörden etc. werden vom Reichskanzler öffentlich bekannt gemacht. 2. Der Leichenpass darf nur für solche Leichen ertheilt werden, über welche die nachstehenden Ausweise geliefert worden sind: a) ein beglaubigter Auszug aus dem Sterberegister; b) eine...
Seite 21 - Personen unterstellt: § 1. Alle in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Steinbrüchen, Gräbereien (Gruben), auf Werften und Bauhöfen, sowie in Fabriken und Hüttenwerken beschäftigten Arbeiter und Betriebsbeamten, letztere, sofern ihr Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt zweitausend Mark nicht übersteigt, werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Unfälle nach Massgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes versichert.
Seite 32 - Kranken, imgleichen von der Einrichtung und Entfernung der Krankenanstalt ab. In der Regel darf jedoch kein Kranker wider den Willen des Familien-Haupts aus seiner Wohnung entfernt werden...
Seite 58 - Gesetz, betreffend die Verwendung gesundheitsschädlicher Farben bei der Herstellung von Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen.
Seite 68 - Bescheinigung des beamteten Arztes über die Todesursache, sowie darüber, dass seiner Ueberzeugung nach der Beförderung der Leiche gesundheitliche Bedenken nicht entgegenstehen; c) ein Ausweis über die vorschriftsmässig erfolgte Einsargung der Leiche (§ 34 Absatz 2 des Eisenbahn-Betriebsreglements in Verbindung mit No.
Seite 50 - Pflanzen an ausnahmsweise günstigen (z. B. an Spalieren, an der Wand von Häusern) oder ungünstigen (z. B. durchaus beschatteten) Standorten, sowie ausnahmsweise frühe oder späte Individuen. Man darf daher auch nur am Beobachtungsorte zahlreich vertretene Species wählen. — Es liegt in der Natur der Sache, das: nicht notwendig in jedem Jahr an denselben Exemplaren die Vegetationsstufen notiert werden.
Seite 58 - Gesundheitswesen" zu berücksichtigen haben, wäre es erwünscht gewesen, dass einige sehr wichtige Bestimmungen der öffentlichen Gesundheitspflege und ein ganzer Abschnitt des Gesundheitswesens Aufnahme gefunden hätten; es fehlen z. B.

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