| Burkhard Wilhelm Pfeiffer - 1834 - 350 Seiten
...Prälaten und Städte nichts in allgemeinen Landesangelegenheiten vom Fürsten vorgenommen werden konnte; „wo wir nicht mit rathen, also sollen wir auch nicht mit thaten," war die allgemeine Sprache in Teutschland. ') Eichhorns Meisterwerk über die teutsche Staatsund Rechts... | |
| Karl Wilhelm Böttiger - 1835 - 574 Seiten
...Herzog: „Wir haben in Gnaden und alter Gewohnheit von Herren zu Herren bis auf diese Zeit gehabt, baß wo wir nicht mit rathen, also sollen wir auch nicht mit thaten. So wir denn nun in dieser Sache nickt mit gerathen haben, sol« len wir auch nicht verpflichtet seyn mit zu... | |
| Alexander Müller - 1836 - 342 Seiten
...Prälaten und Städte n'chta in allgemeinen Landesangelegenheiten vom Fürsten vorgenommen werden konnte ; „wo wir nicht mit rathen, also sollen wir auch nicht mit thaten," war die allgemeine Sprache in Teutschland. (Vergl. Häberlin aa 0. S. 33. und 74.) Dem Forsten stand... | |
| Johann Jacoby - 1872 - 404 Seiten
...Braunschweigs an ihren Herzog Wilhelm: „Wir haben in Gnaden und alter Gewohnheit von Herren zu Herren bis auf diese Zeit gehabt, daß — wo wir nicht mit rathen, also sollen wir auch nicht mit thaten. So wir denn nun in dieser Sache nicht mit gerathen haben, sollen mir auch nicht verpflichtet sein, zu thaten."... | |
| 1798 - 732 Seiten
...und alter Gewohnheit, von Herrn zu Herrn, bis an diese Zeit gehabt, daß, wo wir nicht mit rächen, also sollen wir auch nicht mit thaten. So wir nun in dieser Sache nicht mit gerathen, sollen wir auch nicht verpflichtet seyn, zu thaten." So wenig freylich eine so... | |
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