Allerhöchst privilegirte schleswig-holsteinische Anzeigen, Band 51841 |
Im Buch
Seite 69
... Nachlaß gänzlich zurück : genommen hat , der Verstorbene auch in diesem soge nannten Codicill zuerst eine Berechnung seines ganzen Vermögens aufgestellt , dieses zu 18,200 Cour . an : gegeben , hierauf angeführt hat , „ von dieser ...
... Nachlaß gänzlich zurück : genommen hat , der Verstorbene auch in diesem soge nannten Codicill zuerst eine Berechnung seines ganzen Vermögens aufgestellt , dieses zu 18,200 Cour . an : gegeben , hierauf angeführt hat , „ von dieser ...
Seite 70
... Nachlaß desselben auszuliefern ist , die Justificaten daher , welche als Testaments Exe : cutoren denselben bisher verwaltet haben , über den selben , der größtentheils bereits ad depositum judi- ciale gebracht worden , den ...
... Nachlaß desselben auszuliefern ist , die Justificaten daher , welche als Testaments Exe : cutoren denselben bisher verwaltet haben , über den selben , der größtentheils bereits ad depositum judi- ciale gebracht worden , den ...
Seite 74
... Nachlaß bei ihrem Tode hinterlassen habe , und daß ein solcher Nachlaß sich im Besige der Beklagten befinde . Dieselben haben sodann außer der nicht mehr in Be tracht kommenden except . def . leg . folgende Ein reden opponirt : 1 ) die ...
... Nachlaß bei ihrem Tode hinterlassen habe , und daß ein solcher Nachlaß sich im Besige der Beklagten befinde . Dieselben haben sodann außer der nicht mehr in Be tracht kommenden except . def . leg . folgende Ein reden opponirt : 1 ) die ...
Seite 77
... Nachlaß der weil . Wittwe Junge sub passu 25 prot . prof . angemeldeten Erbgerechtsame nach J. R. A. Junge in Schleswig , f . w . d . a . , jezt die Appellation wider das Erkenntniß des Magistrats der Stadt Schleswig vom 22sten Mai 1839 ...
... Nachlaß der weil . Wittwe Junge sub passu 25 prot . prof . angemeldeten Erbgerechtsame nach J. R. A. Junge in Schleswig , f . w . d . a . , jezt die Appellation wider das Erkenntniß des Magistrats der Stadt Schleswig vom 22sten Mai 1839 ...
Seite 79
... Nachlaß den Gefeßen gemäß an die beiderseitigen Jutestoterben auszuliefern ; es heißt im Gegentheil , daß er felbigen unter diejenigen Personen , welche als : dann Rechte an den Nachlaß haben , vertheilen solle . Rechte an dem Nachlaß ...
... Nachlaß den Gefeßen gemäß an die beiderseitigen Jutestoterben auszuliefern ; es heißt im Gegentheil , daß er felbigen unter diejenigen Personen , welche als : dann Rechte an den Nachlaß haben , vertheilen solle . Rechte an dem Nachlaß ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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