Allerhöchst privilegirte schleswig-holsteinische Anzeigen, Band 51841 |
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Seite 108
... gehörig nachzuwei sen , da gegen die von den Beklagten getroffene Wahl des älteren Bruders , an sich , keine Einwendungen vor : gebracht sind , die Hauptbeschwerde derselben allerdings für begründet zu erachten , im entgegengeseßten ...
... gehörig nachzuwei sen , da gegen die von den Beklagten getroffene Wahl des älteren Bruders , an sich , keine Einwendungen vor : gebracht sind , die Hauptbeschwerde derselben allerdings für begründet zu erachten , im entgegengeseßten ...
Seite 204
... gehörig geleistet habe , kann Deshalb keine Rücksicht genommen werden , weit von dem Appellaten in inferiori eine bessere oder an dere Caution , als die von der Appellantin geleistete , nicht verlangt worden ist , und da endlich nicht ...
... gehörig geleistet habe , kann Deshalb keine Rücksicht genommen werden , weit von dem Appellaten in inferiori eine bessere oder an dere Caution , als die von der Appellantin geleistete , nicht verlangt worden ist , und da endlich nicht ...
Seite 2
... gehörig anzugeben und demnächst weitere Verfügung zu gewärtigen . Urkundlich unterin vorgedruckten größern Gerichts ; Infiegel . Gegeben im Königl . Holsteinischen Ober : gerichte zu Glückstadt den 10ten December 1840 . ( L. S. ) ...
... gehörig anzugeben und demnächst weitere Verfügung zu gewärtigen . Urkundlich unterin vorgedruckten größern Gerichts ; Infiegel . Gegeben im Königl . Holsteinischen Ober : gerichte zu Glückstadt den 10ten December 1840 . ( L. S. ) ...
Seite 3
... gehörig und , insoweit sie Auswärtige sind , " nach zuvor hiefelbft be : stellter Actenprocuratur , anzugeben und verzeichnen zu lassen , demnächst aber weitere rechtliche Verfügung zu gewärtigen . Wornach sich ein Jeder , dem daran ...
... gehörig und , insoweit sie Auswärtige sind , " nach zuvor hiefelbft be : stellter Actenprocuratur , anzugeben und verzeichnen zu lassen , demnächst aber weitere rechtliche Verfügung zu gewärtigen . Wornach sich ein Jeder , dem daran ...
Seite 4
... gehörig zu beschaffen . Urkundlich unter dem vorgedruckten Stadtsiegel . Gegeben Jhehoe im Herzogthum Holstein den 11ten December 1840 . ( 4.S. ) Bürgermeister und Rath . No 12 . Zweite Bekanntmachung . Der Hufner Jochim Christian ...
... gehörig zu beschaffen . Urkundlich unter dem vorgedruckten Stadtsiegel . Gegeben Jhehoe im Herzogthum Holstein den 11ten December 1840 . ( 4.S. ) Bürgermeister und Rath . No 12 . Zweite Bekanntmachung . Der Hufner Jochim Christian ...
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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